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TAGESSCHAU – Redaktion verhaftet?

Erstellt von Redaktion am Dienstag 7. Februar 2017

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dc/Tagesschau_logoen_2013-07-11_13-56.jpg

Schon der Versuch einer Unterschlagung ist strafbar

Autor: Uli Gellermann

Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, referiert der § 246 des Strafgesetzbuches und fährt fort: „Ist die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“ Nun sind sich die Juristen nicht einig, ob Informationen als „fremde Sache“ gelten müssen. Dass Informationen beweglich sind, ist unstrittig. Aber wem gehören sie? Der Programmauftrag des NDR (zuständig für die TAGESSCHAU) hat dank seiner Verankerung in einem Staatsvertrag Gesetzes-Charakter. Und der Auftrag legt fest, dass der NDR „einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen“ zu geben hat. Fraglos verletzten Redaktionen, die wesentliche Teile einer Information unterschlagen das Gebot der Objektivität. Erneut wurde die TAGESSCHAU-Redaktion bei einer Unterschlagung erwischt. Der Anwalt des NDR wandte ein, dass die Unterschlagungen wesentlicher Informationen zum Ukraine-Konflikt im Gefolge einer Informations-Unterschlagung der Bundeskanzlerin geschehen sei. Jetzt wird überlegt, ob in diesem Fall nicht zusätzlich der § 278 zur Anwendung zu bringen ist, der eine kriminelle Vereinigung unter Strafe stellt. Da zu erwarten ist, dass die TAGESSCHAU-Redaktion die Unterschlagungen im Tateinheit mit Bandenbildung fortsetzen wird, wird eine Verhaftung wegen Verdunkelungsgefahr erwogen.

Programmbeschwerde:
Falschberichterstattung Merkel-Poroschenko

http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tsg-4897.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-18141.html
 
Sehr geehrte NDR Rundfunkräte, sehr geehrter Herr Intendant,

zwischen einem Separatisten und einem Autonomisten liegt bekanntlich (?) ein wesentlicher Unterschied, der auch dann von ARD-aktuell zu beachten ist, wenn Menschen in der Ost-Ukraine politisch charakterisiert werden sollen.
Voraussetzung allerdings ist, dass die Redaktion den Unterschied wenigstens kennt – und dass sie nicht die Absicht hat, dem deutschen TV-Publikum einen weiteren Hirnwäscheversuch zuzumuten. Ersteres ist, betrachtet man bisherige sprachliche Leistungen der ARD-aktuell, nicht garantiert. Letzteres ist nicht auszuschließen.
Studio-Ansage der Tagesschau:
„Der Konflikt in der Ost-Ukraine war heute Thema eines Treffens von Kanzlerin Merkel mit dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko. Dabei kamen auch die Vereinbarungen von Minsk und deren Umsetzung zur Sprache. Im Osten der Ukraine kämpfen seit drei Jahren Regierungstruppen gegen prorussische Separatisten. Seit Dezember gilt eine Waffenruhe. Trotzdem kommt es immer wieder zu Zusammenstößen, zuletzt nahe Donezk“.
Kanzlerin Merkel kommt dann im Rahmen eines Reporterberichts mit diesem nicht weiter hinterfragten O-Ton zu Wort:
„Die Sicherheitslage an der Kontaktlinie ist besorgniserregend. In diesem Konflikt wurden laut UN bisher 10 000 Menschen getötet. Deshalb müssen wir alles tun, um voranzukommen auf der Grundlage, die wir haben, und das ist das Minsker Abkommen. Auch wenn sich das als sehr schwierig erweist.“
Im Studiotext der Redaktion wird das Publikum darüber getäuscht, dass die Mehrheit der Ost-Ukrainer sich nach wie vor als Ukrainer versteht, obwohl es sich um ethnisch russische Menschen handelt; es wird unterschlagen, dass sie sich nicht von der Ukraine lösen („separieren“) sondern lediglich mehr Selbstverwaltungsrechte (Autonomie) verlangen. Es wird unterschlagen, dass dies, nämlich ein Autonomiestatut und eigene Regionalwahlen für die Ost-Ukraine, den Ost-Ukrainern von Poroschenkos Faschisten- und Putschistenregime verweigert wird und damit eine der Grundbedingungen des angesprochenen Minsker Abkommens unerfüllt bleibt. Halbinformation ist nur eine andere Form von Falschinformation. … Die Kanzlerin, wenig überraschend, unterschlägt in dem von ihr übermittelten Wortbeitrag, dass das Kiewer Regime seine Armee und faschistische Freischälerbataillone an die „Kontaktlinie“ schickte und die Ost-Ukraine bombardieren lässt, dass also die Hauptverantwortung für häufige Verletzungen des Waffenstillstandsabkommens und die vielen Todesopfer dem Regime in Kiew zuzuschreiben sind. Das bekundet die Kanzlerin natürlich nicht, ebensowenig, wie sie ihr Bekenntnis erläutert, dass „Deutschland der Ukraine zur Seite steht“: nämlich mit Milliarden aus Steuermitteln, die dem bis auf die Knochen korrupten Poroschenko-Regime zugeschustert werden.
ARD-aktuell soll mit seinen Sendungen „umfassend und vollständig“ informieren. Dieser Verpflichtung kommt der Qualitätsladen mit größter Regelmäßigkeit immer dann nicht nach, wenn das hieße, das Handeln der Bundesregierung kritisch zu beleuchten. Die Unterlassung  ist eindeutig ein Verstoß gegen Bestimmungen des NDR-Staatsvertrags. Aber Chefredakteur Dr. Gniffke ist ja ein ehrenwerter Journalist.
 
Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer

Das TAGESSCHAU-Buch von
Gellermann/Klinkhammer/Bräutigam
kommt bald:
DIE MACHT UM ACHT
http://shop.papyrossa.de/Gellermann-Uli-Klinkhammer-Friedhelm-Braeutigam-Volker-Die-Macht-um-acht

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Logoquelle: User:Sogndal 123Eigenes Werk

 

 

 

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