Streit Griechenland – Türkei
Erstellt von Redaktion am Freitag 2. Oktober 2020
GRENZSTREIT IM ÖSTLICHEN MITTELMEER
von Niels Kadritzke
Im Konflikt mit Athen spielt die Türkei mit dem Feuer – und mit dem Völkerrecht. Durch ihre Usurpation eines umstrittenen Seegebiets fordert sie nicht nur Griechenland, sondern die gesamte EU heraus. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle griechischen Ansprüche in der Region legitim und rechtens sind.
Es war eine der gefährlichsten maritimen Kollisionen der letzten Jahre: Am 14. August kam es im östlichen Mittelmeer zu einer Karambolage zwischen der türkische Fregatte „Kemal Reis“ und der griechischen Fregatte „Limnos“.
Das türkische Kriegsschiff gehörte zum Geleitzug des Forschungsschiffs „Oruç Reis“, das in einem Seegebiet 110 Seemeilen (etwa 200 Kilometer) südlich der türkischen Küste mit seismischen Untersuchungen des Meeresbodens beauftragt war. Das Operationsgebiet liegt nach Auffassung Ankaras innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Türkei. Das griechische Kriegsschiff beschattete die türkische Miniflotte, deren Explorationsmission aus Athener Sicht illegal war. Denn Athen beansprucht dasselbe Seegebiet für die griechische AWZ.
Der Kontakt zwischen den Fregatten der beiden Nato-Staaten endete glimpflich: Die „Kemal Reis“, die der „Limnos“ seitlich vor den Bug gefahren war, wurde durch den Zusammenstoß im Heckbereich beschädigt. Die „Limnos“ blieb heil, was es der Regierung in Athen erlaubte, die Kollision als „Manövrierfehler“ des türkischen Kapitäns herunterzuspielen. Anders der türkische Präsident Erdoğan: Er nutzte die Episode für PR-Zwecke und erklärte seinem Volk, die „Kemal Reis“ habe der frechen griechischen Fregatte die richtige Antwort gegeben. Den Blechschaden seiner Fregatte erwähnte er nicht.
Der Vorfall vom 14. August war der Auftakt zu einer Konfrontation, die bis heute andauert und inzwischen immer komplexer geworden ist. Seit Anfang September sind auch französische und italienische Kriegsschiffe vor Ort, und Kampfflugzeuge aus Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten kooperieren mit der griechischen Luftwaffe. Im östlichen Mittelmeer herrscht Alarmstufe Rot.
Gasfelder und Wirtschaftszonen
Dabei war die Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung zu Beginn der Krise gering. Am 14. August beschränkten sich die Kontrahenten darauf, die gegnerischen Schiffe zum Verlassen der „eigenen“ AWZ aufzufordern, was von beiden Seiten ignoriert wurde. Dennoch blieb eine militärische Eskalation aus. Es erschien völlig absurd, ausgerechnet im August einen Schießkrieg zu beginnen und die wenigen ausländischen Touristen zu vertreiben, die beiden Ländern im Coronasommer verblieben sind.
Zudem herrscht beim griechischen wie beim türkischen Militär eine höllische Angst vor dem Virus. Schon der normale Kasernenbetrieb ist dadurch einschränkt. Deshalb hatten sich der türkische und der griechische Verteidigungsminister am 15. April auf die Absage ihrer jeweiligen Frühjahrsmanöver verständigt, um ihre Soldaten „nicht dem Coronavirus auszusetzen“.
Die hohen Offiziere beider Seiten kennen sich auch persönlich, als professionelle Kollegen auf der Nato-Ebene. Der griechische Admiral a. D. Evangelos Apostolakis, Generalstabschef unter der linken Tsipras-Regierung, sagt über seine türkischen Gegenspieler: „Ich weiß genau, dass auch die keinen militärischen Konflikt wollen, denn der nutzt keiner Seite.“1
Die große Frage ist allerdings, welchen Nutzen sich die Erdoğan-Regierung von der Krise im östlichen Mittelmeer verspricht. Ihr erklärtes Ziel ist es, die türkischen Ansprüche auf eine großräumige ausschließliche Wirtschaftszone durchzusetzen, die auf Kosten der griechischen AWZ-Ansprüche gehen würde. Beide Seiten haben vor allem die unter dem Meeresboden vermuteten Erdöl und Erdgasvorkommen im Auge.
Jedoch weiß man heute weder in Ankara noch in Athen, wie hoch der Streitwert dieser Ressourcen ist. Über den kann man angesichts der politischen und ökonomischen Weltlage nur spekulieren. Sicher ist aber: Angesichts des globalen Trends zu erneuerbaren Energien, die der beschleunigte Klimawandel erzwingt, ist Erdgas aus den Tiefen des östlichen Mittelmeers ein Auslaufmodell. Und auf dem Weltmarkt wird es nie konkurrenzfähig sein, weil die Förder- und Transferkosten einfach zu hoch liegen. Selbst der Energieimporteur Türkei muss kalkulieren, ob sich teures Erdgas rechnet, das man billiger aus Russland beziehen kann. Ganz abgesehen von den Gefahren für die Umwelt, die auch die touristisch genutzten Küsten der Region betreffen könnten (siehe Artikel von Paul Hockenos auf Seite 9).
Im Streit um die ostmediterranen Wirtschaftszonen ist die Türkei zweifellos die treibende Kraft. Die Mission der „Oruç Reis“ gehört in den Kontext einer aggressiven Außenpolitik, die zunehmend „neoosmanische“ Züge trägt. Das autoritäre Erdoğan-Regime hat die „friedliche“ Phase dieser neuen Außenpolitik – unter dem Motto „null Probleme mit allen Nachbarn“ (Davutoğlu-Doktrin) – längst hinter sich gelassen.2
Heute gibt es kaum einen Nachbarstaat, mit dem die Türkei keine Probleme hat. Das türkische Militär steht auf syrischem Boden, operiert gegen die Kurden im Nordirak und mischt höchst aktiv im libyschen Bürgerkrieg mit (siehe Artikel von Jean Michel Morel auf Seite 6). Die raumgreifende Außenpolitik des Erdoğan-Regimes strebt weit über des Mittelmeer hinaus. Heute unterhält das türkische Militär nicht nur Stützpunkte in Katar (seit 2015) und in Somalia (seit 2018), sondern ist auch am Roten Meer präsent, wo es den sudanesische Inselhafen Sawakin für 99 Jahre gepachtet hat.
Die „neoosmanische“ Militarisierung wäre nicht möglich ohne den rasanten Ausbau der Rüstungsindustrie. Insbesondere bei der Drohnentechnik hat die Türkei längst Weltniveau erreicht, wobei ihr zugutekommt, dass sie diese Waffen auf den Kriegsschauplätzen Syrien und Libyen erproben und weiterentwickeln kann.3
Von Beginn an war Erdoğans neoosmanische Außenpolitik auch ein Instrument innenpolitischer Machtabsicherung. Diese Funktion hat noch an Bedeutung gewonnen, seit das AKP-Regime durch eine soziale und ökonomische Krise herausgefordert wird, die Erdoğans erklärtes historisches Ziel gefährdet: Zum 100-jährigen Jubiläum der Staatsgründung im Oktober 2023 will der „neue Sultan“ als türkischer Nationalheld und Nachfolger – oder besser Antipode – des ehrwürdigen Gründervaters Kemal Atatürk posieren.
Dieser Ehrgeiz äußert sich auch in dem Beschluss, eine symbolkräftige Entscheidung Atatürks aus dem Jahr 1935 rückgängig zu machen. Am 24. Juli wurde das byzantinische Gesamtkunstwerk der Hagia Sophia in Istanbul aus einem Museum in eine Moschee zurückverwandelt. Mit diesem kulturpolitischen Coup – der in aller Welt und besonders in Griechenland Empörung auslöste – hat Erdoğan allerdings innenpolitisch nicht viel gewonnen. Nach einer Umfrage erklärten 99,7 Prozent der Befragten, die Hagia-Sophia-Entscheidung habe keinen Einfluss auf ihr Wahlverhalten.
Umso wichtiger werden außenpolitische Erfolge, mit denen er auch seinen Bündnispartner, die ultranationalistische MHP, bei der Stange halten kann. Die Partei der „Grauen Wölfe“ ist die einzige zivile Machtreserve für eine AKP, deren Wählerbasis bröckelt. Unter diesen Umständen konnte die MHP ihren Einfluss auf die Außenpolitik Ankaras deutlich verstärken. Der türkische Exiljournalist Yavuz Baydar spricht von einem „Machtkartell aus nationalistischen Offizieren, expansionistischen ‚Grauen Wölfen‘ und Islamisten“, das Erdoğan zwinge, „sein Draufgänger-Image jeden Tag neu unter Beweis zu stellen“.4
Die maritime Dimension der neoosmanischen Außenpolitik äußert sich in der stolzen These vom „Blauen Vaterland“ (Mavi Vatan). Erdoğan sieht die Türkei als aufstrebende Seemacht mit Präsenz in den drei Meeren, in denen es nationale Interessen durchzusetzen gilt.5 „Die Türkei wird sich die ihr zustehenden Rechte im Mittelmeer, in der Ägäis und im Schwarzen Meer nehmen“, tönte der Präsident am 26. August. „Wir werden nicht aufgeben, was uns gehört. Wir sind entschlossen, für dieses Ziel alles zu tun, was politisch, ökonomisch und militärisch nötig ist.“
Solche Drohungen aus dem Munde Erdoğans sind nicht neu, aber sie werden inzwischen durch eine permanente Aufrüstung unterfüttert. Die „nationale Strategie“ der Türkei stützt sich auf die „technologischen Errungenschaften in der Rüstungsindustrie, die ihre Luft-, Land- und Seestreitkräfte gestärkt haben“, erklärte Erdoğan in einer Rede, in der er den Bau von drei Flugzeugträgern ankündigte.
Dazu gehört auch die Anschaffung der Instrumente zur Erkundung der vermuteten Schätze unter dem Meeresboden der türkischen AWZ. Die Türkei besitzt heute eine Flotte von 11 Explorationsschiffen, darunter die „Oruç Reis“, die im August südöstlich der Inselkette Kreta–Karpathos–Rhodos seismische Messungen auf dem Meeresgrund durchführte und dabei 70 Kilometer in die von Griechenland beanspruchte AWZ vorgedrungen ist.
Der Streit um die maritimen griechischen und türkischen Interessensphären zieht sich schon über Jahrzehnte hin. Die spezielle Frage der AWZ-Abgrenzung ist seit 1994 in eine neue Phase getreten. In jenem Jahr trat das UN-Seerechtsübereinkommen in Kraft: die United Nations Convention on the Law of the Sea (Unclos), die man als UN-Charta des Seevölkerrechts bezeichnen kann.
Die ausschließliche Wirtschaftszone ist ein erweitertes Meeresgebiet, in dem ein Küstenstaat „souveräne Rechte zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen“ ausübt, und zwar an der Wasseroberfläche, auf dem Meeresboden wie auch in dessen Untergrund (Unclos, Art. 56). Die begehrtesten Ressourcen sind einerseits die Fischbestände, andererseits mineralische oder fossile Ressourcen im Meeresboden.6
Die AWZ beginnt jenseits des bis zu 12 Seemeilen breiten Küstenmeeres (auch Hoheitsgewässer genannt) und kann sich bis zu 200 Seemeilen (370,4 Kilometer) weit ins offene Meer erstrecken (Art. 55 und 57). Bei gegenüberliegenden oder benachbarten Küstenstaaten wird die Sache komplizierter. Dann müssen sich die konkurrierenden Staaten auf eine AWZ-Grenze einigen (im Normalfall die Mittellinie zwischen beiden Küsten) oder, wenn eine Einigung nicht gelingt, ein Schiedsverfahren beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag einleiten. In beiden Fällen muss die Einigung „auf der Grundlage des Völkerrechts“ erfolgen und auf eine „der Billigkeit entsprechende Lösung“ zielen (Art. 74, Abs. 1).
Besonders kompliziert ist die Abgrenzungsfrage im östlichen Mittelmeer. Hier gibt es sowohl benachbarte Küstenstaaten (wie Libyen und Ägypten) als auch gegenüberliegende Staaten (wie die Türkei und Ägypten) und dazu einen Inselstaat (Zypern). Ein Teil der Probleme wurde bereits durch bilaterale AWZ-Abkommen beigelegt. Für große Bereiche des östlichen Mittelmeers gibt es solche Vereinbarungen jedoch nicht.
Das gilt insbesondere für die Zone zwischen dem 28. und dem 32. östlichen Längengrad, in der sich der aktuelle griechisch-türkische Streit abspielt. Hier machen beide Kontrahenten Ansprüche geltend, die bislang rein deklamatorisch sind. Sie begründen keine völkerrechtlichen Besitztitel und sind deshalb eine „Anmaßung“ gegenüber dem Konkurrenten. Wobei es einen qualitativen Unterschied gibt: Die Anmaßung der türkischen Seite ist weitaus unverfrorener, da sie das Seevölkerrecht in mehrfacher Hinsicht eklatant missachtet.
Zum Ersten verletzt die maritime Expedition den Unclos-Artikel 74. Der gebietet in Absatz 3, dass bei konkurrierenden AWZ-Ansprüchen die streitenden Parteien bis zu einer Übereinkunft (durch Vertrag oder Schiedsverfahren) den „Geist der Verständigung und Zusammenarbeit“ zu wahren haben, um eine „endgültige Übereinkunft nicht zu gefährden oder zu verhindern“. Gegen dieses Gebot verstößt die türkische Seite, indem sie explorative Aktivitäten in einer umstrittenen Zone betreibt. Die griechische Seite tut das in der von ihr beanspruchten AWZ (noch) nicht. Dass die griechische Kriegsmarine die türkischen Schiffe „beschattet“, ist durchaus rechtens, erst wenn sie türkische Schiffe behindern oder gar angreifen würde, wäre dies völkerrechtswidrig.
Quelle : Le Monde diplomatique >>>>> weiterlesen
————————————————————————
Grafikquellen :
Oben — Map in French, showing the population exchanges after the Treaty of Lausanne : derivative work translated since the both sources noted and since Vlasès Agtsidès : The expulsed Greeks from the modern Turkey (Οι εξισλαμισμένοι Έλληνες στη σημερινή Τουρκία) watched on [url= http://www.hri.org/forum/diaspora/turkey/krypto1.html] of the Hellenic Resources Network
2.) von Oben — Hinweis zum Parkplatz für Grenzformalitäten /
he signboard of Pazarkule Bordergate in Edirne.
———————————–
Unten — Grenzübergang _ Greece-Turkey border crossing