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Anzeige gegen Dobrindt –

Erstellt von Redaktion am Freitag 24. August 2018

Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt –
Stellungnahme zum Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin

Datei:Alexander Dobrindt 1965.jpg

Quelle    :   Scharf – Links

Von Werner Lutz, Erlangen

Am 23.5.2018 erfolgte von mir gegen Alexander Dobrindt, CSU-Bundestagsabgeordneter, wegen des Verdachts des Straftatbestandes auf Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten, eine Strafanzeige. Hintergrund waren Äußerungen, die er im Rahmen der wochenlangen Angriffe der CSU-Spitze auf das Asylrecht und die gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingspolitik in Deutschland getroffen hat.

Mir war bei dem Schritt einer Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt natürlich bewußt, daß er als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt und deren Aufhebung auf Grund meiner Strafanzeige höchst unwahrscheinlich war.

Trotzdem war mir eine juristische Bewertung wichtig. Letzten Endes geht es dabei (ebenso wie bei der Klage von zwei Göttinger Anwälten gegen Dobrindt) um den Angriff auf den Rechtsstaat.

Am 7.8.2018 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun dazu Stellung genommen und die Ablehnung meiner Strafanzeige begründet.

Die Stellungnahme geht umfassend auf alle Punkte der Vorwürfe ein; für mich entsteht der Eindruck, daß die Begründung in ähnlicher Form auch die Göttinger Anwälte erhalten haben.

Zum Vorwurf der Beleidigung führt die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem aus, daß die Meinungsfreiheit “ihre Grenze findet…bei sogenannter Schmähkritik, d.h. bei Äußerungen, bei denen die Diffamierung der Person im Vordergrund steht…“. Dies war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Sie kommt stattdessen zu dem Schluß, „daß die angezeigten Äußerungen im Ergebnis vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt erscheinen…“

Auch der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB kommt nicht in Betracht, „da sich die angezeigten Aussagen nicht gegen eine ausreichend nach äußeren und inneren Merkmalen bestimmbare konkrete inländische Bevölkerungsgruppe richten…“

Dennoch kommt in der Stellungnahme in einigen Passagen zum Ausdruck, daß Herr Dobrindt die Sachlichkeitsebene verlassen hat – allerdings reicht dies für juristische Schritte offenbar nicht aus.

Abschließend noch einmal zu den politischen Gründen meiner Strafanzeige:

  1. Bereits durch den Einzug von AFD-Abgeordneten in den Bundestag wurden in den letzten Monaten auf parlamentarischer Ebene Grenzen überschritten, die in den Medien als „Verrohung der Sprache“ bezeichnet werden. Beispielhaft sind Äußerungen wie „Kopftuchmädel“ und andere Hetzbegriffe, die MigrantInnen und Flüchtlinge diffamieren und beleidigen. Es ist das Vokabular, das man seit Jahren von Pegida-Kundgebungen kennt, und das eben jetzt Einzug in Parlamente hält.
  2. Solcher Begrifflichkeiten bediente sich in den Sommerwochen Markus Söder. Das von ihm geäußerte Wort „Asyltourismus“ war schon in den 90er Jahren ein Kampfbegriff rechter Parteien, u.a. der NPD.
    Dieser Begriff offenbart eine rassistische, überhebliche und zutiefst antihumane Haltung: Tausende von Menschen fliehen seit Jahren aus Kriegsgebieten, vor Hungersnöten, Epidemien und Elend. Sie geben das letzte Geld an kriminelle Schmuggler, durchwandern Wüsten, setzen sich in überfüllte Boote, um dann – wenn sie nicht im Meer ertrinken, was häufig vorkommt – nach waghalsigen Überfahrten das europäische Festland zu erreichen. – Dort erwartet sie heute der neue bayerische Ministerpräsident Söder und nennt sie Asyltouristen.
  1. Neben Horst Seehofer und Markus Söder profilierte sich auch Alexander Dobrindt in dem von ihnen gemeinsam strategisch vorbereiteten Flüchtlings-Abschiebungs-Sommer 2018. Diese Troika schaffte es, mit verbalen und menschenverachtenden Äußerungen gegenüber Flüchtlingen monatelang die Berichterstattung der Medien zu besetzen, obwohl das Flüchtlingsthema gerade wegen der geringen Anzahl an Flüchtlingen, die es noch über die Grenzen Deutschlands schaffen, eben keines mehr ist.
    Es war leicht durchschaubar, daß die Flüchtlingssituation zum Thema der Bayerischen Landtagwahlen im September gemacht werden soll, um der AFD Stimmen wegzunehmen. – Inzwischen gibt es sogar Stimmen von CSU-Mitgliedern, mit der AFD nach den Landtagswahlen zu koalieren.
  2. Wenige Wochen vor den oft täglichen, öffentlichen Angriffen von Seehofer, Söder und Dobrindt auf das Asylrecht passierte etwas, das kaum vorstellbar war. Die Verleihung des Echo-Preises 2018 an den Rapper Kollegah erntete wegen antisemitischer Texte auf seinem Album, u.a. wegen eines seltsam verschwurbelten Liedtextes, in dem „Auschwitz“ erwähnt wird, sofort berechtigt die massive Kritik zahlreicher Kulturschaffender. Etliche Echopreisträger gaben in den Tagen nach der Preisverleihung ihre Echopreise zurück, unter anderem Klaus Voormann und der berühmte Komponist Enoch zu Guttenberg, der leider im Juni 2018 verstarb. Am 25. April wurde nach wochenlangen Auseinandersetzungen um die Preisverleihung entschieden, daß es künftig keinen Echo-Preis mehr geben wird. Dieser Vorfall steht – entgegen dem scheinbaren Mainstream von öffentlicher Hetze auf Flüchtlinge – gleichfalls beispielhaft für eine gewachsene Sensibilität in unserer Gesellschaft, wenn es um den Holocaust und die Verbrechen der Nazibarbarei geht.
  1. Alexander Dobrindt gelang es im Sommer Aufmerksamkeit zu erringen mit einer Wortschöpfung, die auf den ersten Blick harmlos daher kommt, aber die Grenzen zur Volksverhetzung meines Erachtens erreicht.
    Der Begriff „Anti-Abschiebungs-Industrie“ war von ihm als Angriff auf juristische Flüchtlingshelfer gemeint, die durch rechtliche Einsprüche verhindern, daß Flüchtlinge möglichst bald abgeschoben werden. Zu Recht gab es daher wütenden Protest von der Bundesanwaltskammer und eine Sammelklage einiger Rechtsanwälte aus dem Raum Göttingen gegen ihn. Eine Entschuldigung dafür ersparte sich Herr Dobrindt.
    Indirekt suggeriert der Begriff von Herrn Dobrindt übrigens auch, daß es – wo es eine „Anti-Abschiebungs-Industrie“ gibt, auch eine „Abschiebungs-Industrie“ geben muß. Und eine industrielle Bearbeitung von Menschen (also Flüchtlinge, die abgeschoben werden – allein dies ist abwertend) ruft die Assoziation zur industriellen Vernichtung von Menschen – also zum Holocaust – hervor.

Die Vorkommnisse des Sommers 2018 mit einer erfolgreichen Zäsur in der deutschen Flüchtlingspolitik durch die CSU-Spitze sowie das Auftreten deutsch-nationalistischer Scharfmacher von der AFD im Bundestag hinterlassen Spuren in der Gesellschaft. Diese wurde noch mehr polarisiert und die Spaltung tritt offener auf. Mütter mit kleinen Kindern leisten plötzlich Widerstand gegen „bunte“ Gruppen in Kindertagesstätten.

Von Verrohung der Sprache zu sprechen, ist zu kurz gegriffen. Es geht heute vielmehr bereits um die Bedrohung der Demokratie (und der Verfassung) durch Sprache! – Die Grenzen wurden überschritten in den letzten Monaten – und zwar eindeutig mit Schützenhilfe namhafter CSU-Politiker. Sie favorisieren eine Sprachkultur, die mit humanistischer und demokratischer nichts zu tun hat (schon gar nicht mit den christlichen Werten, die von der CSU so hochgehalten werden). – Die Sprache, die sie benutzen und sprechen, ist diffamierend und hetzerisch und erinnert fatal an die des „Stürmer“.

Laßt uns gemeinsam dagegen Widerstand leisten!

Werner Lutz, Erlangen, 21.8.2018

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Grafikquelle    :    Alexander Dobrindt auf einem „Kleinen Parteitag“ in München

Quelle Eigenes Werk
Urheber Harald Bischoff

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