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Stimmte Oskar ungültig ab?

Erstellt von Redaktion am Dienstag 15. November 2011

Hier ein Bericht von Gilbert Kallenborn zum Ungültigkeitsantrag an die BSchK in Bezug auf die  durchgeführten Wahlen des  Landesparteitag vom 12. 11. 2011.

Gemäß meines Geschäftsordnungsantrag auf den Landesparteitag Saarland am 12. 11. 2011 wurde mir im Anschluss auf die Eröffnung durch Rolf Linsler das Rederecht erteilt.

Ich stellte folgenden Antrag:

* 1.) Der gesamte Landesparteitag wird rechtswidrig abgehalten da laut vorliegender Verfügung der BschK unter AZ BschK 102 a, 102 b/2010 VZ Anträge Kallenborn / Ludwig gegen Schumacher
die Auflage erteilt wurde, sowohl die für rechtswidrig erkannten Wahlen vom 21.03. 2010 in Enzdorf als auch die Wahlen vom 31.10.2010 in Hülsdorf  bis zum 31.05. 2011 neu durchzuführen sind.

Da ansonsten keine rechtmäßig legitimierte Landesdelegierte aus dem Kreis 66740 Saarlouis DIE LINKE gestellt werden können.
Da der auferlegte Termin ignoriert und willkürlich verlegt wurde, waren Delegierte aus dem Kreis Saarlouis nicht zur Wahl berechtigt.

* 2.) Es liegen des weiteren zwei rechtskräftige Beschlüsse des Amtsgericht Saarbrücken vor ohne rechtliche Grundlage  den § 10 Abs. 5 Partei G gegen mich angewendet zu haben.

* 3.)
a.) Aufgrund des höchsten Parteigericht in Berlin
b.) und der vorliegenden Beschlüsse des Amtsgericht 66119 Saarbrücken
konnten den Delegierten aus dem Kreis Saarlouis keine Stimmkarten ausgehändigt werden.

Unter Missachtung vorliegender Beschlüsse ließ Prof. Heinz Bierbaum über diese Situation abstimmen und verstieß damit gegen geltendes Recht. Ein staatlicher Professor welcher nicht bereit ist geltendes Recht einzuhalten?

Die so von einem Professor manipulierten Delegierten tappten in die „Ich brauche Mittäter auf die ich später alles abwälzen kann Falle“ und stimmten den Rechtsbruch, die Saarlouis Delegierten zu allen Wahlvorgängen des Landesparteitages zuzulassen, zu.

Auch Oskar Lafontaine benutze eine Stimmkarte des KV Saarlouis wie durch nachfolgendes Foto belegt wird:

Damit demonstrierte er öffentlich das ihm rechtskräftige Entscheide der BschK oder der Zivilen Gerichtsbarkeit nicht interessieren.

Wegen der wiederholten Missachtung von Beschlüssen der BschK und der Amtsgerichte wurde bei der BschK ein Antrag auf Ungültigkeit des Parteitages gestellt.

Gilbert Kallenborn

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 Grafikquelle   : DL privat — CC BY-SA 3.0

2 Kommentare zu “Stimmte Oskar ungültig ab?”

  1. Gilbert Kallenborn sagt:

    Mutig ist DL – auch einsam, denn
    während die gesamte Medienwelt sich nur mit den von Oskar Lafontaine benutzten Frauen (hier könnte es vice versa sein…watch out..old man aus seinen 3 Ehen plus nun Neostalinistin-Geliebten das stammt nicht von mir. War ein LG-Urteil, das ein Jounralist durchsetzte, ich glaube Klaus Bednarz wars; jedenfalls ist es rechtskräftig, Sarah Wagenknecht darf öffentlich als Neostalinisitin bezeichnet werden.
    Nun, who cares, der eigene Möchtgerne-wir-sind-zu -Dritt macht nichts, Swinger-Ehemann sagt ja „Meine Stalinstin“ Meine? Deine? Nix da-Oskar seine !) Oder ist das ein Flotter Polit-Dreier? Ich fühle mich wieder wie Hippie, die 70er lassen grüßen.
    befasst, enthüllt DL die Wahlfälschung des 12.11.2011.
    Gewähret mit Korrekturen: (ich, der Mann der 200 Tippfehler, motze mit DL…egal, versuchen wir gemeinsam Präzision)
    Da war die Landkarte.
    Die Quelle der Wahlfälschungen war 66740 Ensdorf -nicht „Enzdorf“ am 21.März 2010.
    könnte ja sein,daß Leute Google-Earth anklicken und da hinfliegen. Es gibt keinen solchen Ort im Saalrand. Sodann folgte 66740 Hülzweiler am 31.Oktober 2010 -nicht „Hülsdorf“
    Viel wichtiger aber ist jur.Korrektur unter 3 b.)
    Ich stellte den Antrag:
    „Es mögen d.h. es sollen keine Stimmkarten an die SLS-Delegierten ausgegeben werden. „Das war mein Antrag
    Nicht:“ Es KONNTEN keine Stimmkarten ausgegeben werden.“Das war nicht mein Antrag.
    Denn nunmehr, wie mir ein Beobachter der Mandatsprüfungskommission (die übrigends nicht GEWÄHLT wurde am 12.11.2011) mitteilt, wurden die Stimmkarten den SLS-Delegierten schon beim Betreten des Raumes (!)einfach überprüfungslos ausgehändigt.
    Dabei saß auch Katja Cönen -Mitglied der Schiedskommission die Linke Saar. Und teilte die Stimmkarten persönlich (!) aus.
    Sie ist die stellvertretende Vorsitzende der Landesschiedskommission Die Linke Saar.! Das macht den Skandal vollends zum Mega-Skandal:
    Denn wenn jemand den Inhalt der BSchK .-Verfügung NEUWAHL DER LANDESDELEGIERTEN 102 /2010 VZ des 17.Mai 2011 -Vollzugsanordnung des höchsten Parteiorgans aus Berlin ohne wenn und aber! – kennen muss, dann LSK-Mitglieder Saar.
    Und sie müssen nicht nur „kennen“ sondern vor allem B E F O L G E N !!!!
    Obendrein war Katja Coenen genauso Stimmkartenausteilerinn am 31.Mai 2011 – Wahlfälschung Dillingen/Stadthalle, ebenfalls zuwider BSchK 102 /2010, damit ein Zweifach-Verstoß!
    Die Vorsitzende Julia Maus, LSK Saar, Rechtsanwältninn, war ebenfalls am 12.11.2011 zugegegen und das obendrein im Delegiertenstatus bzw. als verantwortliche Amtsträgerin.
    Als Vorsitzende der LSK Die Linke Saar.
    Sie hätte, genauso wie ihre eigene Stellvertreterinn Katja Cönen, die Ausgabe der Stimmkarten an die SLS-Delegierten unterbinden müssen.
    Und nicht billigend zuschauen, als würden da Coupons für McDonalds Freifressburger ausgeteilt, eine Stimmkarte ist ein DOKUMENT eine Element demokratischer Wahl.
    Hier an der Saar behandelt wie Klopapier, behandelt wie die Stimmzettel der Pappschachtelwahl von Endorf. Zum Wegschmeissen. Wertlos.
    Weltweit sterben Menschen für das Recht einer demokratischen freien und gleichen und geheimen Wahl wir haben das und wir haben das doch nur auf dem Papier, wenn linke Provinzdespoten sich über die BSchK plus 2 staatliche Gerichtsbeschlüsse erheben, als gäbe es sie nicht.
    Wer die eigene Satzung aus purer Machtgier beseitigt, was bleibt da an Glaubwürdigkeit vor dem Wähler ???
    Null. So wird die Linke untergehen und von Piratenschiffen übersegelt werden.

  2. Gilbert Kallenborn sagt:

    Bei dem gewollt herbeigeführten Wirrwarr der Willkür,wo ein Akt auf den Anderen folgt, mutet das an, als haben hier Absolventen des Stasi-Kurs ZERSETZUNG DES WESTLICHEN KLASSENFEINDES ihre Abschlussprüfung abgehalten. Nur Insider blicken durch-.das darf nicht sein !
    Der – totale – Rechtsbruch ist, in 1 Satz:
    Die VZ-Vollzugsanordnung ist nicht „verlegt worden“; über einen rechtskraftigen Termin hinaus das wäre schon Beschwerdegrund genug und per se erfolgreich. Ich schreibe den Satz für sich markant :
    DIE VZ VOLLZUGSANORDNUNG DER BUNDESSCHIEDSKOMMISSION
    VOM 17.Mai 2011 mit Az 102 a unbd 102 b /2011 VZ (Kallenborn und Ludwig gegen Schumacher)
    AN DEN KREISVORSTAND LINKE 6674o SAARLOUIS
    WOLFGANG SCHUMACHER
    WURDE N I E M A L S AUSGEFÜHRT
    DIE LANDESDELEGIERTEN DES KV 66740 Saarlouis wurden trotz klarer Anweisung aus Berlin sowie der staatlich festgestellten Verletzung des § 10 Abs. 5 ParteiG gegen mich NIEMALS NACHGEWÄHLT

    DER GESAMTE BSCHK – BESCHLUSS WURDE VOLLKOMMEN BEWUSST IGNORIERT

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