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Spielräume für das Glück

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 9. Juni 2016

Schwerstbehinderte brauchen die Hilfe anderer,

File:Streetlife Rollstuhl-Hockey.JPG

von Barbara Dribbusch

um eigenständig zu sein. Diesem Paradox muss sich der Sozialstaat stellen.

Der jüdische Psychiater Viktor Frankl, KZ-Überlebender, hat in seinem Leben zur Resilienz geforscht. Das ist die Widerstandskraft, die Menschen in fast ausweglosen Situationen entwickeln, um zu überleben. Ihn beschäftigte die Frage, warum von den KZ-Insassen, die nicht sofort ermordet wurden, manche den Aufenthalt im Konzentrationslager überstanden, andere aber rasch zugrunde gingen.

Frankl kam zu dem Schluss, dass man auch in der eingeschränktesten Situation noch Handlungsmöglichkeiten haben muss, sei es für Freundschaftsdienste oder ein bisschen schwarzen Humor. Und dass man einen Sinn in der eigenen Existenz sehen muss, trotz des Leidens. Nur dann spürt man innere Autonomie und Kraft, die wichtig sind für das Überleben.

Frankl wird in der Behindertenszene verehrt, denn die Frage der Selbstbestimmung ist zentral auch für Menschen mit Handicaps, die kein Mitleid brauchen, sondern ein Recht auf Handlung und Lebenssinn wie andere auch. Doch wer körperlich sehr behindert ist, lebt in einem Paradoxon: Er braucht andere, um selbst handeln und entscheiden zu können.

Dieses Paradox, angewiesen zu sein auf andere, um eigene Handlungsfreiheit zu erlangen, stellt unsere gängigen Werte von Selbstverantwortung auf den Kopf. Das ist vielleicht auch ein Grund, warum Nichtbehinderte das Thema meiden. In diesem Spannungsfeld steht das Bundesteilhabegesetz für Behinderte, dessen Entwurf im Juni im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Eingliederungshilfe kostet 15 Milliarden im Jahr

Das Gesetz betrifft vor allem 750.000 Menschen, die „wesentliche“ Behinderungen haben und in ihrer Teilhabe schwer eingeschränkt sind. Sie bekommen die sogenannte Eingliederungshilfe, das sind Assistenzleistungen bei der Arbeit und in der Freizeit. Viele der stark eingeschränkten Rollstuhlfahrer sind außerdem auf Hilfe zur Pflege in der Wohnung angewiesen.

Der Deutsche Landkreistag rechnet vor, dass die Eingliederungshilfe die Kommunen jetzt schon rund 15 Milliarden Euro im Jahr kostet und das Gesetz diese Kosten in die Höhe treiben könnte, weil es Ansprüche ausweite. Die Behindertenverbände befürchten einigen Verbesserungen zum Trotz neue Verschlechterungen.

Dabei geht es um Paragrafen, die den Kommunen erlauben, die „Angemessenheit“ der Kosten für Assistenzleistungen infrage zu stellen und Assistenzleistungen zu „poolen“, also zusammenzulegen, um etwa von einem Helfer mehrere Behinderte betreuen zu lassen. Durch das „Poolen“ stünde bei ambulant Betreuten nicht immer ein Assistent für einen Rollstuhlfahrer allein zu Verfügung. Eine finanziell klamme Gemeinde könnte zudem fordern, dass Schwerstbehinderte in Wohngemeinschaften zusammenziehen, um Personalkosten bei der Betreuung zu sparen, argumentieren die Betroffenenverbände. Die ambulante Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines allein lebenden schwerst eingeschränkten Rollstuhlfahrers mit mehreren Assistenten im Schichtdienst kann 10.000 Euro im Monat und mehr kosten.

Existenzielle Ängste

Quelle: TAZ  <<<<< weiterlesen

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Deutsch: Rollstuhl-Hockey auf dem Streetlife Festival/Corso Leopold
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