SPD Niederlage gegen NPD
Erstellt von Redaktion am Freitag 28. Oktober 2016
SPD-Ministerin droht Niederlage gegen NPD
Sachsens Wissenschaftsministerin Stange hatte der NPD Anschläge gegen eine Dresdner Moschee vorgeworfen. Die Rechtsextremen klagten auf Unterlassung. Die Position der Richter steht offenbar fest.
Die NPD wird voraussichtlich einen Gerichtsstreit gegen Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) gewinnen. Bei der Verhandlung um eine Unterlassungsklage der rechtsgerichteten Partei gegen die Politikerin am Landgericht Dresden wurde deutlich, dass sich die drei Richter der 3. Zivilkammer wahrscheinlich der Auffassung der NPD anschließen werden.
Das hätte zur Folge, dass die 59-jährige Politikerin ihre Aussage nicht mehr wiederholen darf, die sie nach dem Sprengstoffanschlag auf die Fatih-Camii-Moschee in Dresden-Cotta am 26. September geäußert hatte. Sonst drohen ihr bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Stange hatte am Tag nach dem Anschlag in einem Interview gesagt, es habe Vorfälle gegeben, bei denen die NPD die Moschee zum Anschlagsziel gemacht habe. Das nahm die rechtsextreme Partei zum Anlass, am 6. Oktober eine Unterlassungsklage beim Dresdner Landgericht einzureichen und eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Darüber wurde am Donnerstag verhandelt (Az. 3 O 2004/16 EV).
Die drei Richter Christoph Wittenstein, Heike Kremz und Jens Maier schlossen sich der Rechtsauffassung der NPD an. Maier, der Mitglied im Landesschiedsgericht der AfD ist, hatte im Mai auf Antrag der NPD eine einstweilige Verfügung gegen den Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz erlassen – damals als Einzelrichter und zunächst ohne mündliche Verhandlung. Kailitz ist Berichterstatter im NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht und hatte sich in einem Zeitungsbeitrag zum NPD-Parteiprogramm geäußert.
Die Dresdner Landrichter sind im Fall der Wissenschaftsministerin der Ansicht, dass die Äußerung der Politikerin nicht durch ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete geschützt sei und die sächsische Verfassung in diesem Fall nicht angewandt werden könne. In Artikel 55 der sächsischen Verfassung heißt es, dass Abgeordnete „zu keiner Zeit“ wegen Äußerungen, die sie „in Ausübung ihres Mandates getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden“ dürfen.
Dürfen Abgeordnete mehr sagen als normale Leute?
Quelle :Die Welt >>>>> weiterlesen
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Fotoquelle :
Eva-Maria Stange, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, auf Eva-Maria Stange, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, auf