Soko „Schwarzer Block“:
Erstellt von Redaktion am Freitag 17. August 2018
Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig
Quelle : Netzpolitk ORG
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Seit einigen Jahren forscht die Hamburger Polizei an Gesichtsanalysesoftware, nach dem G20-Gipfel kam diese erstmalig zum Einsatz. Die Technik greift auf die beim BKA geführte bundesweite INPOL-Datei zu. Die Erkennungsraten sind mickrig, trotzdem soll das System in Hamburg dauerhaft zur „Abarbeitung von Großereignissen“ genutzt werden.
Die von der Hamburger Sonderkommission „Schwarzer Block“ eingesetzte Software zur Gesichtsanalyse hat zur Identifizierung von lediglich drei Personen geführt. Das schreibt der Hamburger Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider. Die nach dem G20-Gipfel eingerichtete Soko nutzt dafür die Gesichtserkennungssoftware „Videmo360“ der Firma Videmo, die alle gängigen Bild- und Videoformate verarbeitet.
Die Fotos unbekannter Personen wurden in 95 Fällen mit dem Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamtes (BKA) abgeglichen. Es greift auf die INPOL-Datenbank zu, in der Personen gespeichert sind, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Soweit bekannt sind dort rund vier Millionen Lichtbilder gespeichert. Laut der Antwort des Senats sind zwei Personen mithilfe des GES identifiziert worden. Es ist unklar, nach Abfrage welcher Datenbank die dritte Person namhaft gemacht worden ist.
170 BeamtInnen in der Soko „Schwarzer Block“
Insgesamt hat die Polizei mit „Videmo360“ 341 Recherchen durchgeführt, 167 davon betrafen bereits bekannte Tatverdächtige. Die Software soll helfen, ihnen weitere Straftaten nachzuweisen. In 147 Fällen seien die weiteren polizeilichen Ermittlungen durch die Technik „gefördert“ worden. Im Falle unbekannter Personen wird mit „Videmo360“ weiteres Bildmaterial gesucht, um diese mithilfe szenekundiger BeamtInnen zu identifizieren. Hunderte Fotos weiterhin unbekannter Personen hat die Polizei schließlich zur Fahndung veröffentlicht.
In der Soko „Schwarzer Block“ ermitteln zeitweilig bis zu 170 BeamtInnen. Details zu der dort genutzten Gesichtsanalysesoftware hatte der Kriminaldirektor Jan Hieber auf einer Sitzung des Sonderausschusses „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ mitgeteilt. Demnach steht das System seit März dieses Jahres zur Verfügung. Allerdings forscht das Landeskriminalamt Hamburg bereits seit einigen Jahren mit dem BKA und dem Fraunhofer-Institut FKIE an der teil-automatisierten Auswertung von Bild- und Videomaterial. Auch in diesem Projekt „PERFORMANCE“ wird die Gesichtserkennungssoftware Videmo360 genutzt.
Hinweisportal beim BKA
Für die Ermittlungen nach dem G20-Gipfel startete die Hamburger Polizei ein Hinweisportal, das auf einem Server beim BKA installiert ist. Erstmals hatte das BKA nach Vorbild des Anschlages beim Marathon in Boston im Jahr 2013 ein solches Portal mit Uploadfunktion gestartet, auf das ZeugInnen Bilder und Videos hochgeladen haben. Im Falle des Hamburger Systems werden die Daten mit einer VPN-Verbindung vom LKA abgerufen.
Mittlerweile verfügt die Polizei über mehr als 100 Terabyte Bild- und Videomaterial zum G20-Gipfel. Gemessen an der Größe stammen die meisten Dateien (94,05 TB) aus dem öffentlichen Nahverkehr, darunter aus S- und U-Bahnhöfen, dem Hauptbahnhof, aus Bussen und U-Bahnen. Privatpersonen und Firmen haben außerdem Zehntausende Dateien auf das Hinweisportal der Polizei hochgeladen. Verarbeitet wurden außerdem Fotos und Videos, die von der Soko im Internet und bei Zeitungen gesichert wurden. Die Soko nutzte auch vier Terabyte polizeiliches Bild- und Videomaterial. Schließlich besuchten die BeamtInnen auch Tatorte, um dort ZeugInnen zu finden und diese nach möglichen Videobeweisen zu fragen. Laut Hieber sie dies „durchaus erfolgreich“ gewesen.
Helferlein von Microsoft und ESRI
Vor der Analyse mit Gesichtserkennungssoftware musste das Material gesichtet und mit einem Zeit- und Ortsstempel versehen werden. „Videmo360“ kann keine Geodaten verarbeiten, die Polizei nutzte dafür laut der Antwort auf eine frühere Anfrage Komponenten des US-Softwareherstellers Environmental Systems Research Institute (ESRI), für die bereits im Rahmen des GeoPortals der Polizei Hamburg („Portal for ArcGIS“) Serviceverträge bestehen. Weitere georeferenzierte Suchfunktionen wurden von Microsoft über ein als „VIDoGIS“ bezeichnetes Recherchetool bereitgestellt. Damit kann eine Umgebung definiert werden, um dort nach weiteren vorhandenen Bilddaten zu suchen. Einem Vortrag bei der BKA-Herbsttagung zufolge kann die Microsoft-Software Dateien verschlagworten, mehrfach vorhandene Dateien vergleichen und Duplikate löschen.
Laut Kriminaldirektor Hieber nahm die Geolokalisierung der Dateien sehr viel Zeit in Anspruch. Zunächst habe es mehrere Monate gedauert, bis die Infrastruktur zur Auswertung startklar war. Die Ermittlungen seien „mit einer sehr hohen Personenanzahl“ aus Land und Bund unterstützt worden. Unter anderem waren hierfür BeamtInnen der Landesbereitschaftspolizei mehrere Wochen zur Soko abgeordnet.
Einlesen dauerte sieben Wochen
Am Ende wurden rund 17 TB nutzbares Material (15.157 Videos und 16.480 Bilder) in die Auswerteumgebung „Bild- und Video-Massendaten Registrierung“, die für die Gesichtserkennung genutzt wird, aufgespielt. Der Server wurde vom Polizei-Dienstleister Dataport eingerichtet. Der Vorgang habe laut dem Senat sieben Wochen gedauert, da die Software in jeder einzelnen Datei „die vorhandenen/erkannten Gesichter mit einem Algorithmus berechnen musste“.
Trotz der äußerst dürftigen Erkennungsrate wird die Auswertung mithilfe von Gesichtserkennung und Geolokalisierung von der Polizei in hohen Tönen gelobt. Der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer beschrieb die Technik beim G20-Sonderausschuss als „konzeptionelle Weiterentwicklung von nicht unerheblichem Ausmaß“. So werde das Entdeckungsrisiko von Gewalttaten signifikant erhöht. Kriminaldirektor Hieber nennt das Verfahren einen „völlig neuen Standard in der Beweisführung“. Tatsächlich wurden viele der Videobeweise vor Gericht eingebracht und sorgten dort für drakonische und deshalb umstrittene Urteile.
Software mit „Live-Auswertefunktion“
Die Polizei will die Gesichtserkennungssoftware jetzt auch abseits des G20-Gipfels nutzen. Die von der Soko „Schwarzer Block“ eingerichteten Anlagen zur Videoauswertung sollen vom Hamburger Landeskriminalamt zur „Abarbeitung von Großereignissen“ genutzt werden, derzeit wird dort an einem entsprechenden Konzept gearbeitet. Dies dürfte neben bei der Strafverfolgung nach Demonstrationen auch Fußballspiele betreffen. Möglicherweise wird das System sogar noch technisch erweitert. „Videmo360“ verfügt über eine „Live-Auswertefunktion“, wenn die Software in Echtzeit auf Kameras zugreifen kann.
Die Polizei sieht die Nutzung von „Videmo360“ als „bloßes Hilfsmittel“ für die Sichtung von Videoaufzeichnungen, die durch die Polizei „rechtmäßig erlangt wurden“. Für jede einzelne Recherche wurde eine staatsanwaltschaftliche Verfügung beantragt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat damit jedoch ein Problem. Vor einem Monat schrieb er der Polizei, dass er die Technik datenschutzrechtlich überprüft hat und als rechtswidrig bewertet. Die Gesichtsanalysesoftware greift demnach in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ein.
Grafikquelle : Automatische Gesichtserkennung mit OpenCV