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Selbstbedienungsladen

Erstellt von Redaktion am Montag 5. September 2011

Parteienfinanzierung

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Ein Grundsatz des Rechts ist, dass keine Amtsperson in eigener Sache entscheiden darf. Der Grund hierfür ist: Selbstbetroffenheit macht befangen und führt leicht zu einseitigen, unangemessenen und missbräuchlichen Entscheidungen. Dagegen verstößt die Politik chronisch wenn es um Entscheidungen  geht, die Mitglieder der Landesparlamente, des Bundestags oder des Europaparlaments betreffen.

Am deutlichsten wird dies, bei Entscheidungen des Parlaments über Abgeordnetendiäten oder der Parteienfinanzierung . Nicht weniger anrüchig sind Entscheidungen zu Regeln des Machterwerbs und der Machtausübung , wie etwa beim Wahlrecht , der Größe des Parlaments, der Ernennung von Amtsträgern, des Föderalismus und sonstigen Verfassungsvorschriften.

Im Jahre 1959 wurde in Deutschland die direkte Subventionierung der Parteien eingeführt. Das war eine europäische Premiere. Nur in Argentinien und Costa Rica – nicht gerade vorbildliche Staaten – gab es diese damals schon.

Die Väter und Mütter des deutschen Grundgesetzes hätten sich derartiges nicht einmal im Traum vorstellen können. Sie sind noch davon ausgegangen, dass Abgeordnete nur eine Aufwandsentschädigung bekommen. Parteienfinanzierung gehörte nicht in ihr Vorstellungsbild. Sollte hier nicht das Volk in Form von Volksentscheiden eine Kontrolle über die Bezahlung von Abgeordneten und Parteien bekommen?

In der Schweiz z. B. bekommen Parlamentsabgeordnete sehr viel weniger Diäten und keine staatliche Altersvorsorge. Dort kommt man auch heute noch ohne staatliche Parteienfinanzierung gut zurecht.

Als damals der Bann gebrochen war, gab es für die deutschen Bundestagsparteien kein Halten mehr und in kürzester Zeit vervielfachte sich der Umfang ihrer jährlichen „Staatsknete“, bis laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1966 der Grundsatz galt, dass direkte Parteienfinanzierung unzulässig ist, aber die Kosten eines „angemessenen Wahlkampfes“ erstattet werden dürfen.  Die Notbremse wurde dann 1968 gezogen, als die Parteienfinanzierung wenigstens „gedeckelt“ wurde.

Obwohl die Parteien eigentlich nur an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen, haben sie mit dem von ihnen selbst gestrickten Parteiengesetz von 1967 eben diese politische Willensbildung des Volkes konterkariert. Mit der, wenn auch „gedeckelten“ Parteienfinanzierung bereichern sich die Parteien seither ungeniert am Volksvermögen.

Den Parteien und ihren Schatzmeistern, die dem Gesetzgeber regelmäßig die Feder führen ist das aber noch lange nicht genug. Die Obergrenze von insgesamt 133 Millionen € wird einfach über „Parteistiftungen“ umgangen. Die Subventionen, die dadurch verteilt werden, haben sich in den vergangenen vierzig Jahren mehr als vervierzigfacht. Deshalb fällt es den Parteien schwer, den immer wieder angemahnten Abbau von Subventionen zu betreiben. Sie würden sich dadurch ins eigene Fleisch schneiden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz niedergeschrieben.  Die Einnahmenseite der Parteien umfasst vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern.  Bei einzelnen Parteien tragen auch Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei (z. B. bei Rundfunkanstalten, Zeitungsverlage).

In der öffentlichen Diskussion gehört die Parteienfinanzierung zu den umstrittensten Themen überhaupt.

Mitgliedsbeiträge

Für Parteien sind die regelmäßigen Beitragszahlungen ihrer Mitglieder eine wichtige Einnahmequelle. Im Wahljahr 2008 betrugen diese Beiträge bei den Bundestagsparteien zwischen 28 (CDU) und 39 Prozent (Die Linke) ihrer gesamten Einnahmen. Vom „Staatssäckel“ gibt es nochmals 38 Cent pro Euro obendrauf, d. h., der Steuerzahler gibt noch einmal einen Anteil in Höhe von 38 % zu den Mitgliedsbeiträgen der Parteien aus Steuerzahlungen dazu.

Parteispenden

Spenden und Beiträge an Parteien werden bis zu einer Höhe von 3.300 € (bei Verheiratenten 6.600 €) steuerlich begünstigt. Dadurch trägt der Fiskus etwa die Hälfte der Zuwendungen durch Steuerverzicht bei. Das Bundesverfassungsgericht lässt eine steuerliche Begünstigung aber nur in einer Höhe zu, die ein Einkommensbezieher normalerweise ausschöpfen kann und bemängelt, dass der Steuerfreibetrag viel zu hoch angesetzt ist. Zum Verhältnis des Durchschittseinkommens müssten diese Beträge demnach von Rechts wegen um mindestens zwei Drittel gekürzt werden.

Da die Schatzmeister der Parteien aber dennoch die überhöhten Beträge durchgesetzt haben, nehmen sie wissentlich eine Verfassungswidrigkeit in Kauf. Sie wollen die Sonderabgaben ihrer Abgeordneten, die 6.000 € und mehr im Jahr ausmachen und teilweise als Spenden verbucht werden, nicht gefährden, (siehe unter Mandatsträgerabgaben /Parteisteuern). Hier darf der Steuerzahler nochmals 38 % obendrauf bezahlen. Sie vertrauen darauf, dass keine der Parteien oder die Regierung (nur die sind in dem Fall befugt dazu) erneut das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache anrufen. Zusammengefasst stellt sich das im Ergebnis durch eine doppelte Begünstigung der verfassungswidrigen Parteisteuern dar:

  • durch staatliche Zuschüsse
  • durch in ihrer Höhe ebenfalls verfassungswidrige Steuervergünstigung.

Zählt man die indirekte Staatsfinanzierung und die direkten Zahlungen zusammen, kommt man bei der CDU auf eine Subventionsquote von 52 Prozent, bei den Grünen auf 59 Prozent, die FDP auf 51 Prozent und die Linke auf 65 Prozent). Das bleibt aber in der Öffentlichkeit ungesagt. Es wird allenfalls thematisiert, um missliebige Konkurrenzparteien an den Karren zu fahren, wie etwa im Sommer 2007 bei der NPD, als es hieß, diese Partei wird zu 64,6 Prozent vom Steuerzahler finanziert.

Auch der immer wieder auftauchende Schrei, mehr Geld würde die Unabhängigkeit von Parteien gegenüber von Spendengeldern vergrößern und man könnte auf Großspenden verzichten ist mittlerweile widerlegt. Hohe Spenden, die sich im Dunstkreis der Korruption bewegen, sind – wie wir alle wissen – in Deutschland legal.

Öffentliche Zuwendungen

Die so genannte absolute Obergrenze betrug bis Ende 2010 für alle Parteien zusammen 133 Millionen Euro jährlich. Im Sommer 2007 wollten die damaligen Koalitionsparteien mehr Geld. Mitglieder liefen ihnen davon und immer weniger Bürger würden zur Wahl gehen, war ihre Begründung. Statt der jährlichen 133 Millionen sollten es 153 Millionen jährlich sein. Das ist ein Aufschlag von ca. 15 %. Das Bundesverfassungsgericht lässt dies aber grundsätzlich  nur bei entsprechenden Preissteigerungen zu.

Damals waren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2002 die Preise aber nur um 6 % gestiegen. Deswegen wollten die Parteien die Preissteigerungen bis ins Jahr 1992 mit einrechnen. In den Jahren 1992 und 1993 war der Index für Steigerungen der Parteiausgaben besonders hoch. Eine Zurückrechnung der Erhöhungen wäre aber nicht zulässig gewesen, weil das geltende Parteiengesetz erst aus dem Jahre 1994 datiert.

Der Ansturm dagegen war groß. Schon allein die Begründung von flüchtenden Mitgliedern stieß auf blankes Entsetzen. Schließlich hat es seinen Grund, warum Mitglieder aus einer Partei austreten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass den Parteien immer weniger zugetraut wird. Die Konsequenzen, nämlich weniger Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge werden auf infame Art und Weise wiederum dem Steuerzahler aufgebürdet. Denn tatsächlich  erwirtschafteten die Bundestagsparteien trotz Mitgliederschwund zwischen 2002 und 2006 ca. 15 % mehr. Also war einer Erhöhung dieser Subventionen erst recht jeder Boden entzogen.

Die Argumentation, dass immer weniger Bürger zur Wahl gingen und dies ebenfalls als Begründung anzugeben, war ein dreister Versuch von Volksverdummung.

Am 06.07.2011 hat der Innenausschuss des deutschen Bundestags nun endgültig den Weg freigemacht,  den Betrag auf 141,9 Millionen Euro (2011) und schließlich auf 150,8 Millionen Euro  im Jahr 2012 zu erhöhen. Alles auf Kosten der Steuerzahler, die ohnehin laufend tiefe Einschnitte hinzunehmen haben.

Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern

Abgeordnete, Kommunalvertreter und andere Amtsträger müssen ihren Parteien eine so genannte Parteisteuer – zusätzlich zu ihren Mitgliedsbeiträgen – abführen. Als Gegenleistung für die Beschaffung eines Amtes? Diese abgepressten „Sonderzahlungen“ machen schnell 500 € im Monat und noch mehr aus, sind verfassungswidrig und betrugen im Jahr 2005 insgesamt rund 52 Millionen Euro. Wer nicht bezahlt, läuft Gefahr, bei der nächsten Wahl nicht wieder aufgestellt zu werden. Artikel 48 des Grundgesetzes verlangt aber eindeutig, dass Diäten zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährt werden sollen.

Im Jahr 2005 bezahlten z. B. die Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul 15.138 €, die Staatssekretärin Barbara Hendricks 22.404 €, der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil 11.943 € und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck 12.677 €. Diese so genannten Parteisteuern stellen ebenfalls eine indirekte Staatsfinanzierung dar, weil sie bei der Festsetzung der Diäten noch obendrauf geschlagen werden und die vom Verfassungsgericht festgesetzte „absolute Obergrenze“ so unterlaufen wird.

Illegale Parteisteuern, die in Wirklichkeit eine verdeckte Staatsfinanzierung der Parteien sind,  werden also in zweifacher Weise subventioniert. Zunächst weil die Zwangsabgabe als steuerbegünstigte Zuwendung gilt und die Politiker diese rund zur Hälfte von ihrer Steuer abziehen können. Doch damit nicht genug, denn obendrein erhalten die Parteien noch wie gehabt einen 38 prozentigen staatlichen Zuschuss, den die Steuerzahler zwangsweise übernehmen müssen. Der Staat belohnt also die verfassungswidrige Transaktion, indem er sie mit genau 176 Prozent bezuschusst. Die Parteisteuern sind in dreifacher Hinsicht sinn- und verfassungswidrig:

  • Ihr Abpressen widerspricht dem Sinn der Diäten, die Unabhängigkeit des Abgeordneten zu sichern, und unterläuft die Obergrenze für die Staatsfinanzierung der Parteien.
  • Die doppelte Subventionierung von Parteisteuern läuft deren verfassungsrechtlichen Sinn, die Verwurzelung der Parteien zu prämieren, diametral entgegen.
  • Die staatliche Begünstigung überhöhter Beträge, die sich Schatzmeister gerade wegen der Parteisteuern durchgesetzt haben, ist ebenfalls verfassungswidrig.

(aus Die Deutschlandakte von Hans Herbert von Arnim)

Die Parteien bitten ihre Vertreter auch immer häufiger vorab zur Kasse. Wer z. B. in Bayreuth von der CSU für die Kommunalwahl 2008 auf einen vorderen Listenplatz wollte, musste bis zu 4000 € „Wahlkampfkostenumlage“ bezahlen und die CDU in Hamburg bei der Landtagswahl 2008 verlangte eine „freiwillige“ Spende von 2.336 €. Auch das widerspricht unserer Verfassung. Sollen dadurch Studenten oder Menschen, die von Hartz IV leben müssen von einer Kandidatur abgehalten werden?

Parteisteuern sind Relikte aus vergangenen Zeiten, in denen die Parteien noch keine staatlichen Zuschüsse erhielten und Fraktionen noch nicht vom Staat ausgehalten wurden.  In die heutige Zeit passen sie jedenfalls nicht mehr.

Wirtschaftliche Beteiligung an Unternehmen

Es ist fraglich, ob bei solchen Beteiligungen nicht Interessenskonflikte entstehen, die für die Bürgerinnen und Bürger zum Nachteil werden. Das Bundesverfassungsgericht sah aber in seinem Urteil vom 12. März 2008 (2BvF 4/03) „ein absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen“ als verfassungswidrig an. Einflussnahmen in die Gestaltung von Programminhalten und Programmgestaltung sind zwar verboten, entbehren aber jeglicher Kontrolle für die Menschen. Der Anteil der Einnahmen an diesen Rundfunksendern liegt bei immerhin 7 Prozent.

 

Die Grundlage, ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit leiten die Parteien aus Art. 21, Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Unter Vorgabe von angeblich öffentlichem Interesse legen sie dabei den Wortlaut des Gesetzestextes zu ihren Gunsten aus:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Jährliche Rechenschaftsberichte der Parteien sollen über die Einnahmen und Ausgaben sowie deren Vermögen Aufschluss geben. Ziel dieser Gesetzgebung soll Abhängigkeiten von externen Großspendern reduzieren, was aber nur teilweise gelingt, sodass es immer wieder zu Finanzierungsskandalen wie der Flick-Affäre und der Schwarzgeldaffäre kommt.

Ausgaben

Entgegen den immensen Einnahmen fallen auf der Ausgabenseite in der Hauptsache Aufwendungen für Personal, die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an (für die die Parteien immerhin 70 bis 85 Cent pro Wählerstimme erhalten). Auch für Mitarbeiter von Abgeordneten gibt der Bundestag über 200 Millionen Euro aus, indem er deren Sozialabgaben übernimmt. Die Mitarbeiter werden dann – obwohl das nicht erlaubt ist – auch für Parteiaufgaben eingesetzt (diese müssen ehrenamtlich erledigt werden).

Stiftungen

Stiftungen der Parteien finanzieren sich nicht aus Geld, das für gemeinnützige Zwecke gestiftet wird, sondern fast ausschließlich aus Staatszuschüssen. Diese Zuschüsse kosten den Steuerzahler im Jahr mehr als 300 Millionen Euro. Juristisch gesehen sind Stiftungen nur eingetragene Vereine (Ausnahme die Friedrich-Naumann-Stiftung), die sich zu beachtlichen Unternehmen entwickelt haben und sich mittlerweile nicht minder beachtlich aus einem gewaltigen „Schlaraffenland“ bedienen.

Seit 1959 bezahlten sich die Parteien für so genannte politische Bildungsarbeit Subventionen, die dann das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1966 für verfassungswidrig erklärte.  Daraufhin überwiesen die Fraktionen das Staatsgeld an ihre Stiftungen. Genau zu diesem Zweck schuf sich die CSU im Juli 1967 die Hanns-Seidel-Stiftung, weil sie nicht auf diese Zuwendungen verzichten wollte.

Durch die Umleitung dieser Staatsgelder auf ihre Stiftungen erfuhren die Parteien auf Steuerzahlers Kosten einen wahren Geldsegen. Die Zuschüsse, die 1967 noch 9 Millionen Mark betrugen, hatten 2008 eine Höhe von 90 Millionen erreicht. Dazu kommen noch einmal 200 Millionen für Projekte im Ausland. Dies alles zeigt, dass die Parteien nicht uneigennützig Geld der Steuerzahler verteilen. Die Grünen hatten noch Mitte der Achzigerjahre gerichtlich versucht diese Stiftungsfinanzierungen zu stoppen. Als dies nicht gelang, gründeten sie die „Heinrich Böll Stiftung“ und konnten somit am Geldsegen teilhaben. Auch die PDS nahm ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht zurück, als ab 1999 ihre Rosa-Luxemburg-Stiftung an der „Staatsknete“ beteiligt wurde.

Wie viel Geld die Stiftungen erhalten entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags, natürlich in nichtöffentlicher Sitzung. Als Grundlage für die Verteilung von Staatsgeld an Stiftungen gilt eine gemeinsame Erklärung der Stiftungen aus dem Jahre 1998. Danach sollen die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen zum Verteilungsmaßstab gemacht werden. Alle Parteien haben ein großes Interesse daran, ihren Stiftungen viel Geld aus der Staatskasse zukommen zu lassen. Dadurch sind auf Kosten der Steuerzahler große Kartelle entstanden.

So wurden 2007 insgesamt 335,7 Millionen € allein durch Bundesmittel verteilt. Die Ländermittel kommen noch oben drauf, sind hier aber nicht erwähnt. (Jeder kann sich vorstellen, dass diese ebenfalls nicht aus kleinen Geldbeuteln kommen). Die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) erhielt aus diesen Bundesmitteln 109,2 Millionen, die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) 100,4 Millionen, die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) 37,5 Millionen, die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) 36,2 Millionen und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke) 16,8 Millionen Euro.

Die Stiftungsfinanzierung verstößt gegen das Gebot der Regelung durch Gesetz. Kein Wunder, denn das wird ja durch die Mächtigen im Staat gedeckt. Fragt sich, ob es sinnvoll ist, die politische Bildung in die Hand von Einrichtungen zu legen, die der jeweiligen politischen Macht sehr nahe stehen! Werden so nicht die Defizite, die immer bewusster werden, noch verstärkt? Tragen diese nicht auch zur zunehmenden Politikverdrossenheit bei?

Parteien als korrupte Organisationen?

Parteien gestalten ihre Gesetze selbst. So können sie sich auf diese Weise selbst bei problematischen Lösungen den Schein von Legalität verschaffen. Hier sei an die unbegrenzten Zulassungen von Großspenden an Parteien und deren Abgeordnete erinnert. Auch das Dulden von Abgeordneten, die gleichzeitig noch Lobbyisten sind und ihre Unabhängigkeit verkaufen, fällt leicht in den Dunstkreis der Korruption.

„Als Schatzmeister kommt man unweigerlich auf den Weg der Kriminalität, wenn man das tut, was die Partei von einem erwartet.“

Ehemaliger Bundeswirtschaftsminister und FDP – Bundesschatzmeister Heinz Herbert Karry

„Wenn rauskommt, wie was reinkommt, komme ich wo rein, wo ich nicht mehr rauskomme.“

Ehemaliger SPD-Schatzmeister Friedrich Halstenberg

 

Halstenberg hatte allein im Jahr 1980 über 6 Millionen Mark an Spenden eingenommen, zu deren Herkunft er Verschwiegenheit zugesagt hatte. Ein anderer Schatzmeister, Walther Leisler Kiep, CDU, war tief in illegale Praktiken verstrickt, als er von Karlheinz Schreiber in der Schweiz eine Million Mark in bar angenommen hatte. Der hessische SPD-Schatzmeister Casimir Johannes Prinz von Sayn-Wittgenstein erst recht. Der hatte Millionen der hessischen CDU nach Liechtenstein verschoben und die Rückführung als Vermächtnisse jüdischer Sympathisanten angezeigt.

Die Liechtensteiner Gelder wurden dann 1999 für den hessischen Landtagswahlkampf, nach dem Roland Koch zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, verwendet. Natürlich haben die Verantwortlichen Helmut Kohl und Roland Koch von nichts gewusst! Die Verantwortung musste der frühere Generalsekretär Franz Josef Jung übernehmen und als Chef der hessischen Staatskanzlei zurücktreten.  Dieser wurde dafür später mit dem Amt des Bundesverteidigungsministers belohnt.

Die Liste solcher Beispiele ist lang. Wäre da nicht ein Gesetz gegen Abgeordnetenkorruption dringend notwendig? Aber welche Krähe hackt schon der anderen ein Auge aus?

 

Was müsste getan werden?

Wer die Allmacht der Parteien begrenzen will, muss an deren Finanzierung ansetzen. Die Obergrenzen für die direkte Staatsfinanzierung gehören genauso dazu wie die Steuervergünstigungen von Spenden, die massiv gesenkt werden müssen. Subventionierungen von Fraktionen, Parteistiftungen und die Bezahlung von Abgeordnetenmitarbeitern und ihrer Hilfstruppen müssen beschnitten und verfassungswidrige Parteisteuern abgeschafft werden.

Nur auf diese Weise kann ein finanzielles „Wettrüsten“ im Kampf um die Macht und die daraus entstehende Refinanzierung durch den Steuerzahler wirksam abgestellt werden. Leider hat der Deutsche Bundestag bei der Kürzung der Staatsausgaben diesen großen Anteil vergessen und in der Hauptsache nur an sozialen Ausgaben gekürzt.

Die Ausbeutung der Steuerzahler durch die Parteien ist immens. Klammheimlich sammeln sie rechtswidrig ein Vermögen an, um ihre Macht noch weiter auszubauen. Zählt man die einzelnen der oben beschriebenen Posten zusammen, kommt man leicht auf über eine Milliarde jährlich, mit der die Steuerzahler geschröpft werden.

Müssten wir uns da nicht auch Gesetze „wünschen“ dürfen? Und sind da nicht die „Kleinspenden“ wie etwa die von Baron von Finck dagegen Peanuts? Diese stehen doch in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Ergebnis durch die Herabsenkung einer 19 %igen Mehrwertsteuer auf 7 % im Hotelgewerbe? Der Steuerzahler bekommt aber nur Preiserhöhungen (Lebensmittel, Benzin, Strom usw.), Gebührenerhöhungen und den Verkauf der Allgemeingüter durch Privatisierungen für seine „unfreiwilligen Spenden“ aufgetischt! Was machen wir, als die „Goldesel und Melkkühe“ da nur falsch?

Wenn die Selbstbedienung der Parteien abgeschafft werden würde, wäre noch eine echte Konkurrenz zwischen deren mittlerweile doch meist gleichgeschaltetem Wirken, möglich. Wäre nicht auch die Staatsverschuldung, die ja irgendwann einmal abgetragen werden muss, wesentlich geringer wenn man nur die Beträge der letzten 10 Jahre zusammenzählen würde, um die das Staatsvermögen und somit der Steuerzahler durch vermeintlich legitimierte Raubritter geschröpft worden ist?

Parteien werden aber – obwohl sie damit den allgemein gültigen Grundsatz verletzen, nicht in eigener Sache abstimmen zu dürfen – kaum an diesen für sie so positiven Gesetzen etwas ändern. Ein Volk allerdings hat sehr wohl das Recht, in eigener Sache zu bestimmen. Volksabstimmungen und wirksame Kontrollfunktionen aus dem Volk heraus müssen in unserem Land zum politischen Alltag gehören.

Dazu Artikel 20 GG, Verfassungsgrundsätze / Widerstandsrecht:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle: u. a.

„Die Deutschlandakte“ von Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim

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Anmerkung
Die Einordnung in die Kategorie „Kriminelles“ wurde von uns vorgenommen.

 

Hinsichtlich der Erwähnung des Artikels GG 20 möchte wir nicht versäumen, auch auf den Artikel 146 GG hinzuweisen; damit stellt sich zwangläufigerweise die Frage, für wie dumm die selbstgefälligen Politiker eigentlich das „Volk“ halten ? ? ?

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Red.DL/UP.

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Author Frank Schwichtenberg

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Ein Kommentar zu “Selbstbedienungsladen”

  1. Gabriel van Helsing sagt:

    Es ist eine Schande, dass das Obige nicht der Bundes-Michel weiss.
    Weiter eine Schande ist, dass die Finanzierung von Parteien und ihrer Stiftungen, nicht öffentlich in Funk, Fernsehen und Presse publiziert wird.
    Hier halten Politiker und Journale schön zusammen.
    Könnte ja auch an so manchen Pfründe von Journalisten gehen.

    Der Bundes-Michel darf diesen Selbstbedienungsladen der Parteien finanzieren und wird weiter für dumm gehalten.

    Wie ich schon mal hier kommentiert habe, man gründet eine Partei und der Rubel rollt. Da kommt es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag, auf ein paar Parteien mehr auf der Klorolle nicht mehr an.

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