Schwierige – Analogien
Erstellt von Redaktion am Freitag 29. Mai 2020
Deutsche Debatte um George Floyds Tod
Von Christian Jakob
Auch in Deutschland wird anhand US-amerikanischer Beispiele rassistische Polizeigewalt diskutiert. Die Ausgangslage ist dabei sehr verschieden.
Die brutale Ermordung eines schwarzen Mannes, George Floyd, durch zwei Polizisten in den USA hat viele Menschen veranlasst, Parallelen zu Deutschland zu ziehen. Die Namen von Brechmitteltoten wie Laya Condé aus Bremen und Achidi John in Hamburg wurden genannt. Erinnert wird auch an den 2019 gestorbenen Hamburger Psychiatriepatienten William Tonou-Mbobda aus Kamerun, an den 2018 in der JVA Kleve gestorbenen Ahmet A. aus Syrien, an den 2006 in Dortmund von der Polizei erschossenen Dominique Koumadio aus Kongo und weitere.
Dabei sahen viele vor allem das Gleiche in all diesen Fällen. Doch wer sagt „Ihr braucht nicht mit dem Finger auf die USA zu zeigen, denkt nur an Oury Jalloh“, entlastet den US-amerikanischen Staat und die Gesellschaft von ihrer spezifischen Verantwortung für den Tod Floyds. Denn so erscheint rassistische Polizeigewalt als Universalismus, die in mehrheitlich weißen Gesellschaften überall gleich ist.
Das ist sie aber nicht. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen, die historische Genese des gesellschaftlichen Rassismus, die Stellung von AfroamerikanerInnen in den USA und der im Vergleich zu diesen viel heterogeneren nichtweißen Bevölkerung hier. Das festzustellen ist keine Hierarchisierung – böse USA, nicht ganz so böses Deutschland –, sondern Voraussetzung, um gegen rassistische Polizeigewalt in ihrer jeweils konkreten Gestalt vorgehen zu können.
Kern rassistischer Ausgrenzung hier ist die Ansicht, Nichtweiße seien keine Deutschen, sie gehörten nicht hierher und sollen wieder dahin, wo sie hergekommen sind. Pass und Geburtsort sind dabei egal. Das ist heute die zentrale ideelle Grundlage – und vermeintliche Legitimation – für Angriffe auf Nichtweiße in diesem Land. In den USA funktioniert die Abwertung von schwarzen Menschen, die in der Polizeigewalt immer wieder ihre mörderische Konsequenz findet, anders. Dass sie AmerikanerInnen sind, wird in der Regel nicht infrage gestellt. Sie gelten zwar als BürgerInnen, aber eben als solche zweiter Klasse.
Ähnliche Konsequenzen
Die historischen Grundlagen für diesen Unterschied liegen noch nicht lang zurück: Als in den USA in den 1950er und 1960er Jahren die von der Sklavenhaltung übrig gebliebene, gesetzlich festgeschriebene Diskriminierung von schwarzen Menschen im Südosten des Landes bekämpft wurde, setzte in Deutschland die große, die heutige Migrationsgesellschaft prägende Zuwanderung gerade erst ein. Damit hängt zusammen, dass die Bewegung gegen die Diskriminierung schwarzer AmerikanerInnen sich bis heute vor allem als Bürgerrechtsbewegung (Civil Rights) versteht, während rassistische Polizeigewalt und Diskriminierung hier im Kontext von Migration verhandelt werden.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Stadtgespräch aus Dessau
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Grafikquellen :
Oben — demonstration am 26. Mai 2020
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Unten — Demo : Oury Jalloh
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Author | Marek Peters http://www.marek-peters.com/ |