Saarbrücker Amtsrecht ?
Erstellt von Redaktion am Freitag 11. Dezember 2020
Ein Jurist desavouiert den Stadtrechtsausschuss:
Denn ’das Amt’ (1) hat immer recht!
Quelle: Scharf — Links
Von Dr. Nikolaus Götz
Ein eisiger Wind fegte Ende Oktober 2020 durch die offenstehenden Saalfenster im Rathaus von Saarbrücken beim tagenden Stadtrechtsausschuss und gab Vorahnung auf die kommende Entscheidung des ’Klägers’ gegen die städtische Auto-Zulassungsbehörde: „Der Widerspruch wird zurückgewiesen!“, lautete dann auch Anfang Dezember die Abschlussmitteilung (2), die das betroffene Amt wohl mit Genugtuung zur Kenntnis genommen haben wird. Was kann ein ’Normalbürger’ von einem eingeschworenen Juristen als Vorsitzenden, umrahmt von zwei ’politischen’, aber mundtoten Beisitzern in einem solchen städtischen Ausschuss anderes erwarten? „Danton, wo bist Du?“, lautet der Ruf des malträtierten Volkes, denn welcher Jurist ist wie er es war: Advokat und Revolutionär!
Nicht nur in den zurückliegenden historischen Epochen haben sich die Juristen als ewige Steigbügelhalter der Macht bewiesen, sondern das trifft auch für die aktuelle Corona-Gegenwart zu, wenngleich die städtischen Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland sich als „demokratisch“ und „bürgernah“ geben. Ein simpler Jurist jedoch kann meistens nicht über seinen Gesetzesrahmen springen, denn eine solche Verhaltensweise hat er in seiner staatlich ihn dogmatisierenden Ausbildung zu ’Staatskonformität’ nicht gelernt. Vielleicht wird er von Montesquieu, dem theoretischen Begründer der modernen, aufgeklärten Justiz gehört haben. Doch eher wahrscheinlich ist, dass er das Hauptwerk dieses französischen Philosophen „Vom Geist der Gesetze“ (3) nicht gelesen, geschweige denn, in die Hand genommen hat oder gar, dass er darin ’studiert’ hätte. Zu sehr ist ein angehender Jurist damit beschäftigt, die normalen Denkweisen seines Gehirns, mit den verdrehten Paragraphen des ’Staatsrechts’ zu füllen, mit denen er alsbald in ’Amt und Würde’ es „rechtlich korrekt“ und überzeugend schafft, die Farbe ’weiß’ endlich in ’schwarz’ umzurichten. Und so hat ’das Amt’ wie zu Kaisers Zeiten oder wie beim Adolf „immer noch Recht“ und ’Widersprüche’ der Bürger werden „mit Recht“ völlig entkräftet (Doch wie immer bestätigen wohl auch Ausnahmen die Regel.). So verbleibt dem klagenden Bürger zwar die Illusion eines demokratisch garantierten ’Widerspruchrechtes, doch realpolitisch obsiegt die Autorität und das ’Unrecht’ des staatlichen Amtes. Diesen Juristen also sei ausdrücklich gedankt! Sie verstärken einerseits zwar den kritischen Unmut der Bürger gegen ihren eigenen Staat, bereiten andererseits aber so wiederum den Weg vor, für die ewig ablaufenden Gesetzesreformen!
Es passierte zu Beginn des Jahres 2020: Aus dem Nichts heraus tauchte ein kostenpflichtiges Schreiben der Saarbrücker Zulassungsstelle für Autos auf, „zahlbar in drei Tagen“(4) mit der Androhung der polizeilichen Stillegung eines gerade erst auf der Zulassungsstelle des ’Bürgeramtes’ neu angemeldeten Peugeots. Gegen dieses als „unrechtsmäßige Amtshandlung“ empfundene Schreiben legte der Betroffene Widerspruch ein, zumal die schriftlich erfolgenden Klärungsversuche mit der Sachbearbeitung des Amtes nicht fruchteten. Erstaunlich, dass nachträglich (!!!) selbst die Amtsleitung der Zulassungsstelle in einem fast einstündigen Gespräch mit dem Betroffenen die Zeit fand, in langen sich mehrfach wiederholenden Erklärungen, das Vorgehen der Sachbearbeitung zu rechtfertigen. Jedoch anstatt dabei ’Deeskalation’ mit dem Bürger zu suchen, verharrte die Amtsleitung ’recht-habe(r)-i(s)ch’ auf ihrer Position und war so nur bereit, weiteres ’Geld’ mit einem Verfahren vor dem Stadtausschuss zu verplempern (5). Und so nahm diese ’Köpenickiade’ um anfänglich 30,- Euro (!) ihre Fortsetzung bei der ’Vermittlungsstelle’ der Stadt Saarbrücken, dem so benannten ’Stadtrechtsausschuss’.
Am Tag der anberaumten Sitzung dieses Gremiums wurden einen ganzen Vormittag lang nur Bürgerbeschwerden gegen diese Zulassungsstelle in SB-Brebach behandelt. Die an diesem Morgen immerhin acht anhängenden Verfahren belegen, dass die Sachberatung dieses städtischen Amtes nicht gerade konfliktlösend mit den jeweils betroffenen Saarbrücker Bürgern zu arbeiten versteht. Vielleicht wäre eine diesbezügliche Nachschulung der dort tätigen Sachbearbeitungskräfte in ’Konfliktlösungsstrategien’ anzuraten, beginnend bei dem Management der Leitungsetage, da die Sachbearbeitung von „unten“ zu ihrem ’Chef’ nach „oben“ einlenkend weitervermittelte. An diesem Verhandlungstag nun im Stadtrechtsausschuss Ende Oktober waren neben dem vorsitzenden Juristen und den beiden ’Schöffen’ auch noch ein Vertreter der Zulassungsstelle anwesend, der selbstverständlich das Handeln der Sachbearbeitung seines Amtes als absolut richtig und ’gesetzeskonform’ erklärte. Wer hätte etwas anderes erwartet?
Als ’interessant’ war bei der Anhörung jedoch die Aussage der Amtsvertretung zu vernehmen, dass bei der jeweils vornehmlich zum Jahreswechsel anfallenden Masse „von rund 280 000 jährlichen Versicherungsummeldungen“ (6), vorab eine individuelle Rückkopplung mit dem jeweiligen Autobesitzer nicht möglich sei. Das Amt ginge dabei grundsätzlich von der Richtigkeit der elektronisch übermittelten Ummeldungen durch die jeweilige Versicherung aus. Hier erschließt sich dem Mathematiker sofort eine Einnahmequelle für die ewig notleidende Stadtkasse, denn bei einem Mahnbetrag von 30,- Euro ergibt diese Begründungsmasse (7) immerhin 8,4 Millionen Euro! Warum also sollte ’das Amt’ bei einer solchen zusätzlichen ’Lottoausschüttung’ vor Versendung eines Mahnschreibens einen in kürzester Zeit angezeigten „mehrmaligen Wechsel der Versicherung“ (8) beim betroffenen Versicherungsnehmer hinterfragen? Doch genau hier hätte das Amt und die Sachbearbeitung ihre ’demokratische Bürgernähe’ beweisen können. Dass auch der Vorsitzende des Stadtausschusses keine diesbezüglichen Reflektionen im Widerspruchsbescheid äußerte und sich in seiner Argumentation voll auf die „rechtliche Konformität“ der getätigten Amtshandlung beschränkte, zeigt, dass ein Volljurist als Vorsitzender in einem solchen eigentlich sachpolitisch ’neutral’ zu verstehenden Vermittlungsgremium völlig fehl am Platze ist.
Richtig war die Fehlerzuweisung des Vorsitzenden, nämlich, dass der primäre Fehler bei der „Versicherung“ lag, doch diese hat den Betroffenen nicht mit der sofortigen Stillegung seines ordentlich angemeldeten Fahrzeuges unter Anwendung von Staatsgewalt bedroht! Zwar wurde die zentrale Kritik des Klägers gegen das Amt noch argumentativ aufgegriffen, nämlich dass „es nicht sein kann, dass im Kompetenzstreit zwischen zwei rivalisierenden Auto-Versicherungen [ab hier beginnt die Textvariante des Juristen] sich der ’Staat’ autoritär gegen den zudem uninformierten Bürger stellt“ (9), doch der Jurist und seine beiden Satrappen taten genau das, erneut, in vollem Bewusstsein, und sie entschieden sich mehrheitlich (10) für die „Stärkung der Autorität“ des betroffenen Amtes. Dass dieser Jurist in Kooperation mit den beiden beisitzenden ’Schöffen’ der ’Demokratie der BRD’ durch die vorgenommene Desillusionierung des Stadtrechtsausschuss als bürgernahes ’Klärungsorgan’ eher Schaden zugefügt hat, wird er selbst, da von seinem ’Recht’ überzeugt, nicht einsehen. Als abschließender Trost erfolgt in dieser Entscheidung des Stadtrechtsausschusses der finale Hinweis an den Betroffenen, dass diesem ja der Gang vor das Verwaltungsgericht offen stehe. Dort aber würde sich die erlebte ’Köpenickiade’ mit hoher Wahrscheinlichkeit nur finanziell enorm verteuern und wohl wiederholen, denn die dortigen ’Richter’ im Amt sind eben halt auch ’staatstreue’ Juristen, oftmals vergessend, dass in einer demokratischen Republik eigentlich „alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht“ (Vgl.: GG: Artikel 20, 2)! Und so gibt der Klügere, die Faust fest in der Hosentasche geballt, aus Raison wieder einmal nach!
Anmerkungen:
1 Gemeint wird in diesem Fall die Zulassungsstelle für Autos in Saarbrücken-Halberg
2 Mitteilung des Stadtrechtsausschusses an den Betroffenen vom 30. 11. 2020.
3 Die Mehrzahl aller Juristen entscheidet aus ’Unsicherheit’ nach dem „Wortlaut“ eines Gesetzen, ’unfähig’ eine Transferleistung auf den jeweiligen konkreten Fall vorzunehmen, was Montesquieu für eine „aufgeklärte Justiz aber mit seiner Aussage forderte: „Vom Geist des Gesetzes“ [„Je ne traite point des lois, mais de l’esprit des lois…“; Montesquieu zielt ab auf den Gesetzesinhalt und nicht den Gesetzestext]. Bedingt durch die eigene ’Unsicherheit’ wie auch das herrschende gesellschaftlich bedingte ’Politische System’ erklärt sich Jahr für Jahr die Masse an Gesetzeskorrekturen, wobei die Textkorrekturen des ’Rechtes’, sodann ’besser’ [Für wen? Recht ist klassenorientiert: „Du sollst nicht stehlen! Diese ’Gesetzesvorschrift’ dient primär vornehmlich nur den schon ’Reichen’, stabilisiert (!) aber auch den Besitzstand der Gesamtgesellschaft. ] der jeweils neuen gesellschaftlichen Realität entsprechen sollen.
4 Anschreiben der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bürgeramt Halberg, an den Betroffenen vom 5. 3. 2020.
5 „Wer muss das bezahlen, wer hat soviel Geld, wer hat soviel Pinkepinke, wer hat soviel Geld?“ Rhetorische Frage entnommen aus einem alten Schunkellied der „Faasenacht“. Auch Telefonate kosten Geld oder auch die Arbeitszeit eines Amtsleiters. Was kostet die Einrichtung wie der Betrieb des sogenannten ’Stadtrechtausschusses’ mit einem ordentlich bezahlten Juristen und seinen beiden beisitzenden ’Schöffen’? Wäre nicht ein ’Ombudsmann/eine Ombudsfrau’ nicht eine finanziell kostengünstigere Lösung, sei offen gefragt?
6 Diese Zahl wurde bei nochmalige Nachfrage vom Amtsvertreter ausdrücklich bestätigt.
7 „Honni soi qui mal y pense!“ Ein Schelm, der dabei Schlechtes denkt! In welchem ’Produktbereich des jährlichen Haushaltes werden diese städtischen Gelder geführt? Bedauerlicher Weise sind alle ’Erträge’ im Haushalt (2019) der Stadt Saarbrücken negativ.
8 In der Mitteilung des Stadtrechtsausschusses an den Betroffenen vom 30. 11. 2020 werden nach der ordentlichen Anmeldung des Wagens vom Beginn Januar 2020 durch den Betroffenen im Amt selbst die folgenden weiteren Versicherungswechsel durch die Versicherungen angegeben vom: 6. 1. 2020; 22. 1. 2020, 27. 1. 2020, 11. 2. 2020; dann vom 20. 1. 2020, 24. 1. 2020, 10. 2. 2020 und endlich erneut am 10. 3. 2020; diese internen Vorgänge waren so dem Betroffenen bislang unbekannt, da das Amt den Betroffenen nicht informierte. Eigentlich hätte die Sachbearbeitung im Amt das pro cedere als zumindest „ungewöhnlich“ registrieren können, wobei eine schnelle telefonische Kurzanfrage bei Betroffenen klärend gewesen wäre und das Verfahren vereinfacht hätte.
9 Zitat aus der Widerspruchseinlegung des betroffenen Klägers vom 13. 3. 2020: Dieses findet sich jedoch inhaltlich abgeändert im Widerspruchsbescheid vom 30. 11. 2020 wieder als: „Jedenfalls könne es nicht sein, dass in einem „Kompetenzstreit“ zweier Versicherer er als veranlassender Teil in Anspruch genommen werde.“ Der stilistisch vorgenommene Perspektivenwechsel, zuerst mit dem Vorwurf des Betroffen gegen den Staat, nämlich, dass dieser Staat wie geschehen, sich auf die Seite der Versicherungen stelle und damit gegen seine Bürger agiere, verdreht der Jurist geschickt in eine umgekehrt den Betroffenen anklagende Verweigerungshaltung, da dieser für den Abschluss einer Versicherung selbst verantwortlich, nun die Kosten für sein eigenes Verhalten nicht übernehmen will! So ist die kapitale Kritik des Betroffenen am autoritären Staatsverhalten gegenüber seinen Bürger urplötzlich verschwunden! Der uninformierte Betroffene wird sogar, als aktives Handlungssubjekt montiert (nicht die Versicherungen), und wird zudem als Zahlungsverweigerer dargestellt! Die verfasste Textvariante ist geschickte Wortverdreherei oder Sophistik pur! Nicht umsonst benennt der Volksmund die Juristen auch als: „Rechtsverdreher“!
10 Zu Sitzungsbeginn erklärte der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusse, dass bei der zu treffenden Entscheidung über den Fall, jedes der drei Stadtrechtsausschussmitglieder über eine volle Stimme verfügt. Das individuelle Abstimmungsverhalten, das der Mitteilung zugrunde liegt, ist dem Betroffenen nicht bekannt.
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Grafikquelle : Scharf – Links mit Artikel übernommen.
Sonntag 13. Dezember 2020 um 14:47
Juristen sind schon lange nicht mehr nicht das, was sie einmal waren…
Montag 14. Dezember 2020 um 14:11
#1: Gaaaanz großer Irrtum!!! Die sind genau das was sie schon immer waren! Ohne Juristen und Justiz wäre weder Adolf noch Erich so „erfolgreich“ gewesen wie sie waren. Zur Erinnerung: von 16 Teilnehmern der Wannseekonferenz (die Berlin-Info-Touristen fahren in der Villa immer vorbei) waren 12 Volljuristen von denen 9 sogar promoviert hatten!
„Recht ist was dem Staat nützt“ ganz egal was in den Schulen sonst so erzählt wird.