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Saar-Wahlen – abwarten?

Erstellt von Redaktion am Samstag 18. März 2017

Warten auf Urteil zu NS-Orden-Verkauf

Hier ein Orden der heutigen Macht !
Eine Auszeichnung für angepasstes Spießertum ?

Von  Dietmar Klostermann

Eine Beschwerde gegen den NS-Orden-Verkauf ist zwischen dem höchsten Saar-Gericht und dem Justizministerium hin- und hergewandert.

Die Verfassungsbeschwerde eines jüdischen Mitbürgers gegen die Verbreitung von Hakenkreuz-Orden auf einem Saarlouiser Flohmarkt zieht sich hin. Wie die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs (VGH), Christiane Schmitt, jetzt der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage mitteilte, werde der VGH nicht mehr vor der Landtagswahl über die Verfassungsbeschwerde entscheiden. Das höchste Saar-Gericht hatte das Justizministerium in dieser Sache bereits im Januar um eine Stellungnahme gebeten (die SZ berichtete). „Das Justizministerium hat keine Stellungnahme abgegeben“, sagte Schmitt, die auch Vorsitzende Richterin am Landgericht ist.

In der Zwischenzeit hatte Justiz-Minister Reinhold Jost (SPD) eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Handel mit NS-Orden besser strafrechtlich verfolgen zu können, auf den Weg gebracht. Die Verfassungsbeschwerde vor dem VGH geht in die gleiche Richtung. Auf die SZ-Frage, warum Justizminister Jost vor diesem Hintergrund nicht die Chance wahrgenommen habe, sich gegenüber dem VGH in dieser Sache klar zu positionieren, sagte die Ministerialrätin im Justizministerium Eva Süßdorf: „Zu solchen Verfahren wird grundsätzlich nicht von unserem Hause Stellung genommen.“ Süßdorf erklärte weiter, dass es im Falle einer Stellungnahme seitens des Justizministeriums sonst zu einer „inzidenten (zufälligen, d. Red.) Beeinflussung der richterlichen Entscheidung“ kommen könne.

Quelle : Saarbrücker – Zeitung >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle: Flophila88Eigenes Werk

  • CC BY-SA 3.0
  • File:Gr Verdienstkreuz BVK.jpg
  • Erstellt: 3. September 2010
  •  Großes Verdienstkreuz

 

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