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Prozess: Mordfall Lübcke

Erstellt von Redaktion am Samstag 1. August 2020

Angriff auf die beste Verteidigung

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Eine Kolumne von Thomas Fischer

Im Prozess wegen des Mordes an Walter Lübcke streiten sich Verteidiger unter Anleitung des Vorsitzenden. Im Internet lassen sich Vernehmungsvideos anschauen. Bemerkungen über ungewöhnliche Vorgänge.

Riesige Zwerge

Auf dem YouTube-Kanal von „STRG-F“ (FUNK), einem Ableger des NDR, kann man seit 28. Juli Ausschnitte von zwei Vernehmungen des Angeklagten im Prozess vor dem Strafsenat des OLG Frankfurt wegen Mordes an Walter Lübcke anschauen. Sie wurden den Betreibern „zugespielt“, stammen also aus Dienstvergehen. Zwei Journalisten spielen „Kommissar-Duo“ und betrachten, um den Zuschauern „einen Überblick“ zu verschaffen, eine Tafel mit läppischen Daten. Das soll wohl die Filmszene simulieren, in der clevere Ermittler Linien und Pfeile zwischen allerlei Fotos malen und so das Verbrechen aufklären. Zwischendurch sehen wir Ausschnitte aus zwei Vernehmungen des Angeklagten bei Polizei und Ermittlungsrichter, teils ohne, teils mit Verteidiger.

Die öffentliche Vorführung der Videoaufzeichnungen wäre vermutlich nach § 353d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar (Veröffentlichung von amtlichen Prozessdokumenten), wenn sie nicht schon in die Hauptverhandlung eingeführt wären. Das kann dahinstehen. Wichtiger ist die presseethische Frage nach der Vertretbarkeit einer solchen Zurschaustellung eines Beschuldigten ohne dessen Zustimmung. Ich halte es für unvertretbar. Die rechtfertigende Behauptung, es handle sich um ein „Dokument der Zeitgeschichte“, das „Auskunft gibt über den Zustand unserer Gesellschaft“, ist an den Haaren herbeigezogen. Mit derselben Begründung könnte man Videos vom Zähneputzen der Redakteure veröffentlichen.

Was lernen wir? Für das Verständnis, gar für die Aufklärung der Tat durch die Millionenschar der Sensationslüsternen ist das Video ohne Wert. Es bedient eine abstoßende Geilheit auf fremde Intimität und die Lust an der vorgeblichen Authentizität fremden Leidens, die heute als Billigstform von „Empathie“ durchgeht. Tausende von Kommentierungen im Internet zeigen, dass beides befriedigt wird und eine Vielzahl von Menschen sich freudig erregt in die öffentliche „Beweiswürdigung“ stürzt. Im Übrigen finden wir bestätigt, was von den Ethikschwüren und dem Sensibilitätsgeflöte des Newsmarkts zu halten ist: Manche schämen sich für gar nichts.

Große Worte

„Wenn ich solche Anträge bekomme“, soll der Vorsitzende des Strafsenats beim OLG Frankfurt gesagt haben, „muss ich überlegen, ob der Angeklagte wirksam verteidigt ist.“ Er meinte damit Beweisermittlungsanträge eines Verteidigers. Manche Zeitungen zitieren ihn stattdessen mit „ordentlich verteidigt“, wieder andere mit „gut verteidigt“, alle als Originalwortlaut. Wie auch immer: ein großes Wort! Als „sprachlos“ soll der Vorsitzende sich bezeichnet haben, was ihn nicht daran hinderte zu fragen, ob der Antragsteller wisse, dass er „seinem Mandanten schade“. Da dachte sich jemand tief in die Aufgaben des Verteidigers ein. Ob das Ankündigen des Nachdenkens auf Nachdenken beruhte, mag dahinstehen. Wenn sich die Beweisbehauptungen des Verteidigers bestätigt hätten, müsste es dem Vorsitzenden ja recht sein, egal ob dies „dem Mandanten schadet“. Und wenn es sinnlose Anträge des Verteidigers ins Blaue hinein waren, dürften sie nicht, wie behauptet, dem Angeklagten angelastet werden.

Gegen eine gedankliche Durchdringung spricht auch, dass der Vorsitzende Pressemitteilungen zufolge (siehe LTO, 27.7.) die von dem Verteidiger zuvor gestellten Beweisanträge als „gequirlten Unsinn“ bezeichnete und Auskunft darüber verlangte, ob die Anträge „mit dem Angeklagten abgesprochen“ seien. Nachdem der Verteidiger H. die vereinigte Empörung von Gericht, Bundesanwaltschaft und Mitverteidiger K. sowie das Staunen seines Mandanten entgegen-, seine Anträge zurückgenommen und sich zum Antrag seines Kollegen geäußert hatte, ihn zu entpflichten, soll der Vorsitzende „vorsorglich“ dem beantragenden Verteidiger geraten haben, sich bis zur Entscheidung des Senats schon einmal nach einem („ordentlichen“) Ersatzmann umzuschauen – auch dies, meine ich, eine fernliegende Maßnahme der „Fürsorge“.

Am 28.7. folgte die allseits vorweggenommene Entscheidung:

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab am Dienstag einen entsprechenden Beschluss bekannt. Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und dem Anwalt Frank Hannig sei nachvollziehbar (!), so das Gericht.

Strafverteidiger sind nicht die Sprechpuppen ihrer Mandanten
Wir erinnern uns: Zum Prozessauftakt machte der Vorsitzende dadurch von sich reden, dass er in sogenannten deutlichen Worten dem Angeklagten E. Ratschläge erteilte:

Seit zehn Jahren leite er den Staatsschutzsenat, sagt S., seit 35 Jahren sei er Richter. „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich.“ Ein „von Reue getragenes Geständnis“ zahle sich perspektivisch immer aus. „Nutzen Sie Ihre beste Chance, vielleicht ist es auch Ihre einzige.“

Das ist ziemlich starker Tobak. Einem Angeklagten, der ein früheres Geständnis substantiiert widerrufen hat, zu sagen, er solle gegen den Rat seiner Verteidiger „seine vielleicht letzte Chance“ nutzen und ein „von Reue getragenes Geständnis“ ablegen, erscheint einem (nur durch Presseberichte informierten, aber) nicht gänzlich Fachunkundigen als offene Einladung zu einem (begründeten) Befangenheitsantrag. Nichts anderes gilt dafür, auf missliebige oder als fernliegend erscheinende Beweisermittlungsanträge eines Verteidigers mitzuteilen, es bestünden beim Vorsitzenden Zweifel an einer „wirksamen Verteidigung“.

Strafverteidiger sind nicht die Sprechpuppen ihrer Mandanten. Sie nehmen zwar deren Interessen, aber (auch) eigene Rechte wahr. Der Beweisantrag (oder Beweisermittlungsantrag) eines Strafverteidigers ist sein eigener, nicht der des Angeklagten, und es gibt grundsätzlich keine Berechtigung des Vorsitzenden, eine Erklärung darüber zu verlangen, ob (und wie) ein Antrag „mit dem Mandanten abgesprochen“ sei oder nicht. Solche Interna der Verteidigung gehen das Gericht nichts an. Dass in Frankfurt der zur Rede gestellte Pflichtverteidiger kleinlaut „einräumte“, die Anträge aus eigenem Recht gestellt zu haben, war keine Ruhmestat der Verteidigerkunst. Es deutete darauf hin, dass die Botschaft von der „letzten Chance“ angekommen und im Saal die Rollenverteilung zwischen oben und unten, dem Herrn und den Lakaien abgeschlossen war. Als der zweite Verteidiger K. eilfertig einen Antrag auf Entpflichtung seines Kollegen H. stellte, wollte es der Vorsitzende, so die Presseberichte, „diesmal ganz genau wissen: ‚Ist das auch Ihr Antrag?‘, fragte er den Angeklagten.“ Der nickte. Einzige Chance. Manchen gefällt so was. Die „Frankfurter Rundschau“ war schon am 17.6. zum Prozessauftakt voll des Lobes über die Frankfurter Richterkunst:

Wenn man sich einen Richter backen könnte, würde der vermutlich wie Thomas S. aussehen. Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats… wird allein schon (!) optisch der Würde seines Amtes voll gerecht. Weiße Haare und weißer Bart bezeugen (!) Altersweisheit, aber der 64-Jährige ist körperlich noch bestens beisammen und macht den Eindruck, als könne er mühelos zwei Kästen Bier (!) auf einmal in den Keller schleppen. Die Brille (!) verleiht dem Richter eine vermeintlich intellektuelle Tiefenschärfe.

Mehr sachfreie Unterwürfigkeit geht kaum. Besonders schön ist der assoziative Zusammenhang zwischen Fehlsichtigkeit und Intellektualität. Er stammt aus dem 19. Jahrhundert, als des Arbeitsmannes Auge sich noch nicht an Zeitungen mit großen Buchstaben ermüden musste. Unter der Überschrift „Richter S. sieht alles“ meldete das kritische Frankfurter Presseorgan: „Die Pressemenschen wissen, dass S. kein Richter ist, den man erbosen sollte.“ Ach, wie sie zittern, unsere Pressemenschen!

Verteidigungspflicht

Quelle     :        Spiegel-online           >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben      —             Mahnmal Solinger Bürger und Bürgerinnen in Solingen

Autore Frank Vincentz

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Unten          —       Thomas Fischer auf der re:publica 2016

Ot – Eigenes Werk

Thomas Fischer (Jurist)

CC-BY-SA 4.0
File:Thomas Fischer-Jurist-rebuliva16.JPG
Erstellt: 4. Mai 2016.

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