Polizeigewalt in Deutschland
Erstellt von Redaktion am Sonntag 14. Februar 2016
Mit dem Gesicht im Dreck
Sieben kleine Nichtsnutze sich der Staatsgewalt zeigen wer die Pfründe ernten darf !
von Benedict Wermter
Über 2.100 Polizisten wurden 2014 wegen Gewalttätigkeit angezeigt. Nur 33 wurden angeklagt. Ihre Opfer hingegen landen oft vor Gericht.
An einem Sonntagabend im Herbst 2014 will eine Band auf dem Kölner Friesenplatz „Liebe verbreiten“. Rund 30 Menschen hören zu. Ein Mann vom Ordnungsamt verbietet die elektrische Verstärkung, die Umstehenden protestieren: Es wohnten doch gar keine Anwohner in der Nähe. Man ruft die Polizei.
Die Beamten rücken an, angeblich kommen sie von einem Einsatz bei einem Fußballspiel, vielleicht sind sie deshalb so geladen. Ein Polizist mit langem Bart steigt mit hochgekrempelten Ärmeln aus dem Wagen, berichten die Musiker. Dann geschieht das hier. Der Polizist reißt den Musiker Marius Bielefeld zu Boden und drückt sein Gesicht auf das mit Glasscherben bedeckte Pflaster. Dabei verdreht er ihm den Arm. Zwei weitere Beamte unterstützen den Polizisten. Die Umstehenden beginnen zu schreien. Einer der Zuschauer filmt die Szene mit dem Handy. Später zeigt er den Polizisten an, gemeinsam mit fünf andere Zeugen.
Man sieht in dem Film nicht, ob und wie Marius Bielefeld sich gegen die Beamten gewehrt hat. Aber er wird angezeigt wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Bei der Verhandlung spielt der Bielefelder Anwalt Dominik Maraffa der Richterin das Handyvideo vor. Diese ist überrascht, dabei war das Video der Polizei lange zuvor übergeben worden. Marius Bielefeld wird daraufhin freigesprochen. Die Staatsanwältin verspricht, Schritte gegen den Polizisten einzuleiten
Doch nichts passiert. Und auch die Anzeige der sechs Zeugen verläuft im Sande. Am Ende hat die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, ohne die sechs Anzeigenerstatter schriftlich darüber zu informieren, obwohl Staatsanwälte dazu rechtlich zwingend verpflichtet sind. Dominik Maraffa, der Anwalt des Musikers, weiß, dass der Fall beim Kölner Kommissariat untersucht wurde, hausintern also. In der Abschlussbemerkung hätten die untersuchenden Beamten geschrieben, sie sähen „keinen hinreichenden Tatverdacht“ – obwohl auch sie das Video kannten.
Eine fast durchgängigen Straflosigkeit
Vor einigen Monaten hat correctiv.org erstmals genaue Zahlen zur Polizeigewalt veröffentlicht – und von der fast durchgängigen Straflosigkeit berichtet. Jetzt liegen exklusiv die Zahlen für 2014 vor: Demnach wurden in dem Jahr 2138 Polizisten wegen Körperverletzung von Bürgern angezeigt. Nur gegen 33 Polizisten haben die zuständigen Staatsanwaltschaften Anklage erhoben – ganze 1,5 Prozent. Wie viele Polizisten tatsächlich verurteilt wurden, wird nicht statistisch erhoben. Es dürfte – wenn überhaupt – eine Handvoll sein.
Ganz anders die Gegenseite: Wer einen Polizeibeamten anzeigt, erhält meist umgehend eine Gegenanzeige wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Diese wurden in fast allen Fällen von einer Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht. Rund ein Viertel der Angeklagten wurde am Ende auch verurteilt.
Martin Rätzke ist Sprecher der Organisation Victim Veto, die Opfer von Polizeigewalt vertritt. „Wird gegen Polizisten ermittelt“, sagt Rätzke, „nimmt das Bild vom Rechtsstaat immer schweren Schaden.“ Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, sieht innerhalb der Polizei eine „Mauer des Schweigens“. Die Beamten verweigerten Aussagen und deckten sich gegenseitig, schreibt der Jurist in einem Aufsatz. „Es gilt das Prinzip: Nichts verlässt den Funkwagen – weder nach oben noch an die Öffentlichkeit“, hat im vergangenen Jahr Rafael Behr festgestellt, Professor an der Polizeiakademie Hamburg. Anstatt in den eigenen Reihen zu ermitteln, verfolgten Polizei und Justiz ihre Opfer.
Kritik von Amnesty International und von der UNO
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
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