Pflegepolitik braucht Reform
Erstellt von DL-Redaktion am Sonntag 7. Juli 2013
„Steinbrück-Vorstoß weist in die richtige Richtung“
Presseerklärung des BDH:
Bonn, 5. Juli 2013 – Als längst überfälligen politischen Weckruf bezeichnet die Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller, den Vorschlag von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, den Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent anzuheben und so notwendigen personellen Spielraum in der Pflegewirtschaft zu schaffen.
„Die spürbare Personalknappheit in der Pflege ist zum Teil hausgemacht und nicht nur ein demografisches Problem. Der Pflegeberuf muss für junge Menschen attraktiver werden, wenn wir den Kampf gegen den Pflegefachkräftemangel nicht nur wortgewaltig zu Wahlkampfzeiten führen wollen. Da spielt Geld selbstverständlich eine entscheidende Rolle. Mit der geforderten Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags wäre ein wichtiger Schritt getan, personellen Spielraum für intensivere individuelle Betreuungsleistungen zu schaffen, was die Qualität der Pflege und damit die Lebensqualität Betroffener deutlich erhöhen dürfte. Allein darauf kommt es an.“
Generell benötige Deutschland zudem ein tragfähiges Zuwanderungskonzept, um dem grassierenden Pflegefachkräftemangel wirksam begegnen zu können. Die Vorsitzende des Sozialverbandes verwies in diesem Zusammenhang auf die prognostizierte Fachkräftelücke der Experten von Pricewatherhouse Coopers (PwC), die zu dem Ergebnis kommen, dass im Jahr 2020 etwa 212.000 Pflegekräfte, im Jahr 2030 bei unveränderten Rahmenbedingungen 328.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen werden
BDH Bundesverband Rehabilitation
Kontakt:
BDH Bundesleitung
V.i.S.d.P.: Ilse Müller
Eifelstr. 7, 53119 Bonn
Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.
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Sonntag 7. Juli 2013 um 14:33
Das ist doch geheuchelt, Frau Müller, weil sie wissen, dass ihre Forderung nicht erfüllt wird. Das ist Heuchelei gegenüber den Mitgliedern, Gönnern und Sponsoren des Bundesverbandes; denn die 20 % – Partei mit Steinrück ist nicht der richtige Ansprechpartner!
Alle habe sich von dem Angela überfahren lassen und im Vorfeld der jetzigen Regierung vom GAZprom-Spezialisten, die Sozialverbände, die Gewerkschaften und auch das Volk. Und diese Spitzenverbände im sozialen Bereich und die Gewerkschaften sind mitschuld an dem heutigen und zukünftigen Debakel. Deswegen keine Krokodilstränen, bitte!
Der Anfang vom Ende des Sozialstaates war die Einführung der sogenannten AGENDA 2010 des flutenbändigenden Holzmannnes. Diese Drecksarbeit hat Schröder seiner von den BILDERBERGERn vorausbestimmten Nachfolgerin abgenommen. Der seinerzeitige Parteienwechsel hat das auf ‚wunderbare‘ Weise kaschiert. Ich vermeide bewusst die Bezeichnung „Regierungswechsel“; denn die hat nicht gewechselt, sondern nur die Buchstaben.
Hätten wir nicht das antiquierte Haushaltsrecht, könnte man Geld von der Rentenversicherung in Richtung Pflegeversicherung bewegen und nicht davon schwafeln, arbeitgeberfreundlich die Beiträge der Renterversicherung zu senken.
Mehr noch: Man könnte dabei auch die sagenhafte Rentenerhöhung, die Farce von 0,25 % zum 1. Juli in ein adäquates Mass von mindestens 5 % anheben und auf die Nettolohnanbindung pfeifen.
„DAS VOLK“ wir eines Tages sagen: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich! Dann klappert’s! Wenn wir bis dahin nicht schon so weit sind, dass die Bundewehr im Innern eingesetzt werden darf. Aber vielleicht schaltet die Bundeswehr zum Erstaunen aller wie die Streitkräft in Ägypten und beruft sich dabei auf Artikel 20 Absatz 4 unseres sogenannten Grundgesetzes und erinnert damit an den Artikel 146 GG ! ! !