Orbáns Durchmarsch,
Erstellt von Redaktion am Montag 28. September 2020
Europas Verantwortung
Zählst du wieviel Fähnlein stehen hinter dieser Zwergen Gestalt ?
Von Moritz Elliesen, Maximilian Pichl
Als einen „großen Sieg“ feierte Viktor Orbán die Einigung des EU-Gipfels Ende Juli. Die Auszahlung von Haushaltsmitteln werde auch künftig nicht an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gekoppelt, verkündete der seit 2010 amtierende ungarische Ministerpräsident nach den fast 90stündigen Verhandlungen über den EU-Haushalt. Er habe den ungarischen Nationalstolz verteidigt und eine „große Menge Geld“ für sein Land herausgeholt. Alle Versuche, Ungarn zu „erniedrigen“, seien gescheitert.
Seit Jahren fordern europäische Politikerinnen und Politiker, EU-Gelder an die Einhaltung rechtsstaatlicher Kriterien wie einer unabhängigen Justiz zu binden, bisher jedoch ohne Erfolg. Ob der Europäische Rat mit dem jüngsten Gipfelbeschluss nun einen solchen Rechtsstaatsmechanismus auf den Weg gebracht hat, ist zwischen den Mitgliedstaaten umstritten. Selbst Ratspräsident Charles Michel räumte ein, dass es noch keine „vollständige Klarheit“ über das weitere Verfahren gebe.[1]
Tatsächlich einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen Passus, der finanzielle Sanktionen bei Rechtsstaatsverstößen erstmals in den Bereich des Möglichen rückt. Gemäß der im Abschlusspapier festgehaltenen „Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts“ kann die EU-Kommission bei Verstößen künftig Maßnahmen vorschlagen, die vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden müssen. Einem früheren Entwurf zufolge sollten die finanziellen Sanktionen greifen, sofern keine qualifizierte Mehrheit dagegen stimmt. Das Verfahren wurde somit auf den Kopf gestellt: Nun müssen die Befürworter von Sanktionen eine Mehrheit unter den Staats- und Regierungschefs organisieren und nicht mehr die Gegner – was die Durchsetzung solcher Maßnahmen deutlich schwieriger macht.
Zahlreiche Europaabgeordnete kritisierten den Kompromiss. Die meisten Aussagen zum Rechtsstaat blieben vage, monierte etwa die stellvertretende Europaparlamentspräsidentin Katarina Barley (SPD).[2] Das EU-Parlament lehnte den Ratsbeschluss am 23. Juli 2020 ab und rief zu Neuverhandlungen auf, auch weil das Paket in Zukunftsfragen wie dem Klimaschutz zu wenig ambitioniert sei. Doch selbst wenn Sanktionen für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit ein wichtiger Schritt sind, so werden sie nicht in der Lage sein, den autoritären Kurs in Ungarn aufzuhalten. Denn die Machtfülle von Orbán und seiner Partei Fidesz hat viele Gründe – und auch die EU trägt dafür eine Verantwortung.
Zwei Schritte nach vorn, einen Schritt zurück
Seit ihrem Regierungsantritt im Jahr 2010 höhlt Fidesz systematisch und gezielt den Rechtsstaat in Ungarn aus, wie unter anderem der Sargentini-Report des Europaparlaments detailliert darlegt.[3] So wurde mit dem neuen Grundgesetz von 2011 das Verfassungsgericht in wichtigen Rechtsfragen wie dem Steuerrecht entmachtet. Außerdem wurde der Verfassung eine völkische Präambel vorangestellt, die Orbán in alltäglichen politischen Auseinandersetzungen nutzt, um Verschwörungsmythen zu verbreiten, wie eine angebliche Invasion Europas durch Muslime. Per Gesetz hat die Regierung zudem die Wissenschaftsfreiheit beschnitten und Instrumente zur Kriminalisierung von Menschenrechtsorganisationen geschaffen.
Die europäischen Mechanismen zum Rechtsstaatsschutz, etwa die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des Vertrags von Lissabon, konnten diesen systematischen Staatsumbau unter der Fidesz bisher nicht stoppen. Neben den politischen Kräfteverhältnissen in der EU liegt das auch am strategisch klugen Vorgehen von Orbán. Jüngstes Beispiel ist die Corona-Notverordnung, die seine Regierung zu Beginn der Pandemie durchs Parlament brachte und mit der sie am Parlament vorbeiregieren konnte. Nachdem die Verordnung international scharf kritisiert wurde, deutsche Medien sprachen von einem „Ermächtigungsgesetz“,[4] nahm Orbán sie Ende Mai wieder zurück. Allerdings erließ die Regierung vorher zahlreiche Dekrete, die weiter Bestand haben: Mit der Errichtung von Sonderwirtschaftszonen entzog sie etwa einer von der Opposition regierten Kleinstadt die Gewerbesteuereinnahmen.[5] Darüber hinaus verabschiedete die Regierungsmehrheit ein neues Gesetz, demzufolge Orbán auf Vorschlag der obersten Amtsärztin eine „medizinische Gefahrenlage“ ausrufen kann, die es ihm ermöglicht, per Dekret zu regieren.[6] Nach dem Motto „zwei Schritte nach vorn, einen Schritt zurück“ normalisiert Orbán so peu à peu seine autoritäre Politik.
Neurechte Metapolitik
Mit den nun diskutierten finanziellen Sanktionsmechanismen hätte die EU-Kommission ein wirksameres Instrument in der Hand, um gegen solche autoritären Maßnahmen vorzugehen. Denn der Entzug von Geldern bedroht Orbáns Machtsystem: Er ist auf diese Gelder angewiesen, um die Vorhaben der ihm treuen Oligarchen und einer nationalen Unternehmerschicht zu finanzieren.[7]
Eine schrecklich nette Familie !
Allerdings lässt die Debatte über europäische Sanktionsmechanismen häufig außer Acht, dass das Regierungsprojekt von Fidesz sich nicht im Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz sowie der Repression gegen unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen erschöpft. Trotz der internationalen Kritik genießt die Partei großen Rückhalt in der Bevölkerung. Das zeigte sich zuletzt bei den Parlamentswahlen im Jahr 2018: Knapp die Hälfte der Wähler stimmte für die Fidesz-KDNP-Koalition. Zweitstärkste Kraft wurde mit knapp 20 Prozent die rechtsextreme Jobbik. Damit sind fast 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Ungarn dem rechten bis extrem rechten Lager zuzuordnen.
Diese Mehrheiten sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind auch das Resultat einer Strategie, die man heute als neurechte Metapolitik kennt. Spätestens seit Anfang der 2000er Jahre versucht Fidesz, im vorpolitischen Raum, also in Medien, Kultur, Zivilgesellschaft und im Alltag, eine nationalistisch-völkische Ideologie zu verankern. Die Konturen dieser metapolitischen Strategie waren bereits während der ersten Regierungszeit von Fidesz zwischen 1998 und 2002 klar erkennbar. So ließ Orbán die Krone des heiligen Stephan – des ersten ungarischen Königs – ins Parlament bringen, um an reaktionäre Geschichtsmythen über das sogenannte magyarische Reich anzuknüpfen. Auch der Abbau demokratischer Verfahren war damals schon im Gange: Gesetzentwürfe wurden kaum noch diskutiert, Fidesz verwandelte das Parlament in eine Akklamationsinstanz für die Regierung.[8]
An zentralen Schaltstellen
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
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