Ökostromkosten
Erstellt von Redaktion am Samstag 22. September 2018
Bundesregierung hat Ökostromkosten jahrelang übertrieben
Quelle : Scharf – Links
Von Lorenz Gösta – Beutin, MdB
Bundesregierung bestätigt: BMWi und seine Minister geben seit Jahren zu hohe Kosten für die Energiewende an. Tatsächlich sind sie seit Jahren niedrig.
Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Kosten der Energiewende und des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt der energiepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin:
„Die Bundesregierung übertreibt systematisch die Kosten der Energiewende. Mit dieser Strategie wurden im Jahr 2014 Ausschreibungen zu Lasten echter Bürgerenergien sowie Ökostrom-Ausbaudeckel durchgedrückt. Angesichts des Pariser Klimaabkommens, den dramatischer werdenden Folgen des Klimawandels, des Verfehlens deutscher Klimaschutzziele und dem massiven Preisverfall bei Wind- und Sonnenstrom brauchen wir jedoch schnell mehr Ökostrom. Wirtschaftsminister Altmaier aber scheitert schon daran, die im Koalitionsvertrag festgelegten Zusatzausschreibungen auf den Weg zu bringen.
Auch heute werden angeblich hohe Kosten ins Feld geführt, wenn es gilt, den Ökostromausbau zu begrenzen. Diese Fehlinformation muss aufhören, die Deckel und Beschränkungen für die Zukunftsenergien müssen fallen.“
Hintergrund:
Die Kosten des EEG liegen offenbar niedriger als Vertreter der Bundesregierung regelmäßig behaupten. So gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu, dass die durchschnittlichen Vergütungen für EEG-Neuanlegen bereits im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2010 um über die Hälfte gefallen waren und unter 12 Ct/kWh lagen . Merkwürdigerweise wurde jedoch im gleichen Jahr von der Bundesregierung ein EEG-Kostenziel von 12 Ct/kWh für durchschnittliche Vergütungen von Neuanlagen ausgerufen – ein Ziel also, welches zu diesem Zeitpunkt also bereits praktisch erfüllt war. Suggeriert wurde gleichwohl, die Kosten lägen höher. Somit konnte die Bundesregierung das 12-Cent-Fake-Kostenziel dazu nutzen, die mit dem EEG 2014 eingeführte Deckelung des Ökostromausbaus und die Umstellung auf Ausschreibung zu begründen. Beides sollte eine Kostenexplosion stoppen, die längst vorbei war. Und beides sollte die EEG-Kosten stärker senken als es vermeintlich die Einspeisevergütung getan hätte. Real führt das Ausschreibungssystem aber dazu, dass der Ausbau in den kommenden Jahren massiv gebremst wird und echte Bürgerenergie behindert. Dies kostet schon heute hunderte von Arbeitsplätzen, heimischer Wertschöpfung und Akzeptanz bei der Windenergie.
Gleichzeitig bleibt spekulativ, ob über das Ausschreibungssystem die Kosten stärker sinken als es im alten Einspeisevergütungs-System über die vorgeschrieben Degressionen geschehen wäre. Letzteres ergibt sich aus den Tabellen der Antworten auf die Fragen 14. bis 18. (Entwicklung der Vergütungen von Wind und Solar bei Einspeisevergütungen und Ausschreibungen). Bei der Interpretation ist für die Vergleichbarkeit zu berücksichtigen, dass die in den Ausschreibungsrunden ermittelten Förderhöhen für Anlagen gelten, die erst bis zu 30 bzw. 56 Monaten später ans Netz gehen (also für Zeiträume, in denen die Technik noch deutlich preiswerter wird.
Aus der Antwort geht zudem hervor, dass das Ausschreibungssystem teilweise nicht funktioniert, denn die Nachfrage deckt nicht immer das Angebot. Dies droht so zu bleiben, wenn es doch noch zu den zusätzlichen Ausschreibungen bei Windenergie in Höhe von 2.500 MW jeweils für 2019 und 2020 kommen sollte. Denn das Niveau der neuerteilten Genehmigungen bei Windenergie an Land, die vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2018 erteilt wurden, liegt nach Auskunft der Bundesregierung mit knapp über 2.300 MW unter der geplanten jährlichen Ausschreibungsmenge.
Ferner gesteht die Bundesregierung indirekt ein, dass die zusätzliche Beschränkung der Windkraft-Ausschreibungsmengen in so genannten Netzausbaugebieten sinnlos ist. Denn ihre Abschaffung – so die Bundesregierung – würde „nicht zu einer Erhöhung der Angebote“ führen. Wenn aber offensichtlich kaum diese Gefahr droht, warum dann die bürokratische Beschränkung?
Sonstige Ergebnisse der Anfrage:
- Die Bundesregierung dementiert Presseberichte, nach denen Bundesminister Altmaier in Brüssel von einer Verdopplung der Ausbaukosten für Erneuerbare Energien in Deutschland gesprochen habe, sollte sich das EU-Ausbauziel auf 30 Prozent im Jahr 2030 erhöhen.
- Die Bundesregierung dementiert Presseberichte, nach denen Bundesminister Altmaier in Brüssel an den technischen Möglichkeiten gezweifelt habe, die europäischen Ziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erreichen.
- Die Bundesregierung sieht kurzfristig keinen Bedarf an neuen zusätzlichen Erzeugungskapazitäten, da die europäischen Strommärkte weiterhin von deutlichen Überkapazitäten geprägt seien.
- Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Wirtschaftlichkeit von CCS-Technologien (Abtrennung von CO2-Kraftwerksemissionen und deren Verklappung im Untergrund) bei steigenden Anteilen Erneuerbarer Energien unwahrscheinlicher wird.
- Zahlen der Bundesregierung illustrieren, dass in den ersten drei Ausschreibungsrunden für Wind (ohne sofortige BImschG-Beibringung) weit überwiegend Fake-Bürgerenergie-Gesellschaften zum Zuge kamen, während in den letzten drei Ausschreibungsrunden (mit sofortiger BImschG-Beibringung) immer weniger echte Bürgerenergien Zuschläge erhielten. Zuletzt betrog die Quote hier nur 5 Prozent der Anlagen oder 6,5 Prozent der ausgeschriebenen Leistung.
- Zudem belegen die Zahlen der Bundesregierung, dass die Anzahl der Gebote in den bisher sechs Ausschreibungsrunden für Wind an Land permanent sinkt. Sie sank von der ersten bis zur letzten Runde um knapp zwei Drittel. Dies illustriert die starke Verunsicherung in der Branche hinweisen.
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Grafikquelle : Lorenz Gösta Beutin, MdB Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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