DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Reformvorschlag für 219a

Erstellt von Redaktion am Freitag 1. Februar 2019

Spahn plant Studie zu Abtreibungen

File:Haan wit.jpg

Spahn? – Heißt doch der Hahn, der noch nie bei Hennen war.

von Patricia Hecht und Dinah Riese

Gesundheitsminister Jens Spahn lässt eine Studie zu „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs ausarbeiten – trotz Kritik.

Das Bundesgesundheitsministerium will eine Studie zu „seelischen Folgen“ von Schwangerschaftsabbrüchen trotz heftiger Kritik durchführen lassen. Man gehe davon aus, dass sie parallel zum Gesetzentwurf zum Paragrafen 219a Strafgesetzbuch in die Wege geleitet werde, bestätigte ein Sprecher des unionsgeführten Ministeriums eine Anfrage der taz.

Die Studie war schon in einem Eckpunktepapier aufgeführt, das die zuständigen MinisterInnen von SPD und Union im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt hatten. Dieses war die Grundlage für den am Montagabend veröffentlichten Referentenentwurf zur Reform des Paragrafen 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Als die MinisterInnen ihren Entwurf vorlegten, war von einer solchen Untersuchung keine Rede mehr.

„Empörend“ nannte die SPD-Linke Hilde Mattheis dieses Vorhaben gegenüber der taz. „Ich habe nach der Vorstellung des Entwurfs gedacht: Gott sei Dank ist die Studie raus“, sagte sie. Ihr scheine, man wolle die Stimmen einer „gesellschaftlichen Minderheit“ zufriedenstellen, die ein „Rollenbild vertritt, das wir schon längst hinter uns gelassen haben sollten“, sagte Mattheis. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn müsse sich fragen lassen, für wen er Politik mache.

Zeichnung: Jens Spahn sagt "Hartz 4 bedeutet nicht Armut"; in seiner Hand ein Bündel Scheine (Monatsgehalt), im Hintergrund sind Dienstwagen und freies Zugfahren angedeutet.

Politiker reden immer über Dinge, von denen sie kein Wissen haben.

Auch Maria Noichl, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) und SPD-Europaabgeordnete, kritisierte das Vorhaben scharf. „Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun“, sagte sie. Wenn das Gesundheitsministerium eine solche Studie unbedingt machen wolle, werde die SPD das nicht verhindern können. Die einseitige Konzentration auf mögliche negative Folgen einer Abtreibung zeuge von einem „rechtsextremen Gedankengut, wie ich es auch im Europäischen Parlament täglich erlebe“, sagte Noichl. „Was ist mit der Lage von Frauen, die gegen ihren Willen ein Kind ausgetragen haben? Oder mit Kindern, die mit dem Wissen aufwachsen, unerwünscht zu sein?“ Die Behauptung, man müsse Frauen vor ihrer eigenen Entscheidung beschützen, „ist eine wirklich zynische Art der Entmündigung“, sagte Noichl.

Wissenschaftlich durch mehrere Studien längst widerlegt

Quelle       :       TAZ        >>>>>       weiterlesen

Juristin über Referentenentwurf zu 219a

„Orwell’sche Abstrusitäten“

Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F079098-0017, Göttingen, Demonstration gegen § 218.jpg

Das Interview mit Maria Wersig führte Dinah Riese

Der Gesetzentwurf der Regierung zur Reform des Paragrafen 219a löse die bestehenden Probleme nicht, sagt Maria Wersig vom Juristinnenbund.

taz: Frau Wersig, das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag zur Reform des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vorgelegt. Was halten Sie davon?

Maria Wersig: Wir vom Juristinnenbund sind damit nicht zufrieden. Die verfassungsrechtlichen Probleme, die aus der Kriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte entstehen, werden damit nicht gelöst.

Wieso nicht? Ärzt*innen sollen doch künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Sie dürfen künftig straflos darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Aber schon für die Information, welche Methoden angewandt werden, muss auf Listen neutraler Stellen verlinkt werden. Erst dort steht dann, ob jemand einen medikamentösen Abbruch anbietet oder einen operativen.

Wie sieht es denn aus mit der Webseite der angeklagten Kasseler Ärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus? Dort steht: „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne“.

Das wäre wohl weiterhin strafbar, wegen allem, was nach dem Komma kommt. Zwar ist Rechtsanwendung auch ein kreativer Umgang mit Sprache, der Wille des Gesetzgebers ist aber sehr deutlich. Man sollte sich auf diesen Kompromiss nicht in der Hoffnung einlassen, dass das neue Gesetz wohlwollend den Ärztinnen und Ärzten gegenüber ausgelegt wird.

Ist die Regelung denn so problematisch?

Quelle        :        TAZ          >>>>>         weiterlesen

—————————————————————————–

Grafikquellen      :

Oben      —       Een witte haan, foto gemaakt en ter beschikking gesteld voor vrij gebruik door nl:Gebruiker:Ellywa

This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.
Attribution: Ellywa

—————————

2.) von Oben      —         Twitter    –  Darth Wutze (@HuWutze)     Wikimedia – Commons

—————————-

Unten     —        Göttingen, Demonstration gegen § 218 Info non-talk.svg

Namensnennung: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0017 / CC-BY-SA 3.0

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>