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Merkels Abschiebekultur

Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 16. Februar 2017

„Der griechische Altar. Merkel und Schäuble
als falsche Caritas“

Von Martin Kreickenbaum

Ende August hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der CDU-Bundestagsfraktion erklärt, in der Flüchtlingspolitik sei „das Wichtigste in den nächsten Monaten Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“. Am vergangenen Donnerstag traf sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, um diese Parole in die Tat umzusetzen. An die Stelle der sogenannten „Willkommenskultur“ ist eine Abschiebekultur getreten, die sich durchaus mit der von US-Präsident Donald Trump messen kann.

Noch vor dem Gipfeltreffen im Bundeskanzleramt hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine „gemeinsame Kraftanstrengung“ angemahnt, um Flüchtlinge in großen Mengen abzuschieben. Die Ministerpräsidenten einigten sich dann auf einen 15-Punkte-Plan, der das Ausländerrecht drastisch verschärft, sowie auf zahlreichere und schnellere Abschiebungen.

Unterstützt werden die Maßnahmen von Ministerpräsidenten aller Parteien. Lediglich der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow von der Linkspartei blieb der Konferenz aus taktischen Erwägungen fern.

Der 15-Punkte-Plan beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

• Der Grund für Abschiebehaft wird verschärft. So sollen zukünftig abgelehnte Asylbewerber bereits dann eingesperrt werden, wenn ihnen lediglich unterstellt wird, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Eine solche Präventivhaft verstößt gegen geltendes Recht, und der strafrechtlich völlig unklare Begriff des „Gefährders“ öffnet polizeilicher Willkür Tür und Tor.

• Der Ausreisegewahrsam, ein verharmlosender Begriff für die Inhaftierung ganzer Familien, wird auf zehn Tage verlängert. Das steht im Widerspruch zum EU-Recht, das willkürliche Maßnahmen ohne rechtsstaatliche Prüfung verbietet.

• Die polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung von ausreisepflichtigen Ausländern wird erheblich erleichtert. Die Smartphones und SIM-Karten von Flüchtlingen, die bei ihrer Identitätsfeststellung nicht kooperativ genug sind, können konfisziert und ausgelesen werden. Außerdem darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch sensible Daten von Flüchtlingen an die Polizeibehörden weitergeben.

• Abgelehnten Asylbewerbern können strikte räumliche Aufenthaltsbeschränkungen auferlegt werden, so dass sie den Landkreis oder die Stadt, in der sie untergebracht sind, nicht mehr verlassen dürfen. Zudem werden Flüchtlinge konsequenter mit Leistungskürzungen und Beschäftigungsverboten sanktioniert.

• Bisher hatten Flüchtlinge, die länger als ein Jahr zumindest mit einem Duldungsstatus in Deutschland lebten, das Recht, innerhalb eines Monats gegen eine Abschiebeanordnung Widerspruch einzulegen. Diese Möglichkeit soll einkassiert werden, so dass geduldete Flüchtlinge zukünftig jederzeit mit ihrer sofortigen Deportation rechnen müssen.

Quelle : wsws org. >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle : Triptychon „Der griechische Altar. Merkel und Schäuble als falsche Caritas“, Öl auf Leinwand, 120×80 / 80×100 cm / 120×80 cm cm, 2015 http://www.matthiaslaurenzgraeff.com/

Autor : Donald1972

  • CC BY-SA 4.0
  • Created: 9 December 2015
  • Permission details

    For the shown works by Matthias Laurenz Gräff:

 

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