Maas ohne rechtes Maß ?
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 6. April 2017
Bundeskabinett beschließt Hate-Speech-Gesetz: Oberflächliche Änderungen, Gefahr bleibt
Für die Bundeskabinett ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jetzt beschlossene Sache und der nun dritte Gesetzesentwurf öffentlich. Zentrale Kritikpunkte wurden nicht einbezogen.
Das Bundeskabinett hat heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in einer nochmal überarbeiteten Form beschlossen. Die Änderungen zwischen dem zweiten und nun dritten Referentenentwurf (Vergleich) beinhalten nur oberflächliche Änderungen, zentrale Kritikpunkte bleiben bestehen.
Justizminister Heiko Maas (SPD) möchte mit dem Gesetzesentwurf Hate Speech und Fake News im Internet bekämpfen. Mit dem nun beschlossenem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist der Pfad geebnet für eine Abstimmung im Bundestag und Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode.
Änderungen im Entwurf der Bundesregierung
Der Kabinettsentwurf ernennt das Bundesministerium für Justiz als „zuständige Verwaltungsbehörde nach § 30 [Gesetz über Ordnungswidrigkeiten]“. (Nachzulesen auf S. 12 des neuen Entwurfs). Die Digitale Gesellschaft schlussfolgert in einer heutigen Pressemitteilung, dass das Ministerium somit „allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Verhängung von Bußgeldern erlassen kann“. Zudem vermutet die Digitale Gesellschaft, dass der Entwurf dahingehend verändert wurde, um Bedenken zu beseitigen, dass soziale Netzwerke nun rigoros und proaktiv löschen werden müssen.
Im neuen Entwurf ist eine Passage verschwunden, welche Messenger aus der Liste von betroffenen Plattformen streicht. (Nachzulesen auf den S. 19 beider Entwürfe). Jedoch bleibt abzuwarten, inwiefern solche Kommunikationsanbieter im letztendlichen Gesetz beachtet werden. Eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes kann Messenger zukünftig einschließen. Dies war von Anfang durch die weit gefasste gesetzliche Definition von soziale Netzwerken im Gesetzestext möglich.
Bezüglich drohenden Bußgeldern gegenüber sozialen Netzwerken räumt der dritte Entwurf der Bußgeldbehörde Kulanz ein. Dies gilt, wenn dies Netzwerke einer Löschung nicht fristgerecht nachkommen, beziehungsweise den beanstandete Inhalt nicht als rechtswidrig erkennen und „das soziale Netzwerk keine Möglichkeit hat, den Wahrheitsgehalt [der vermeintlich rechtswidrigen Äußerung] zeitnah zu klären“. (Nachzulesen auf S. 26 des neuen Entwurfs).
Für das problematische geplante zivilrechtliche Auskunftsrecht von Plattformen gegenüber Privatpersonen ist nun in der Begründung ein Richtervorbehalt (S. 2) angedeutet, jedoch nicht festgeschrieben. Der Auskunftsanspruch könnte zu Missbrauch führen, wenn beispielsweise Online-Stalker so zu den realen Adressen ihrer Opfer gelangen. Gleichzeitig könnte er das Ende von Anonymität und Pseudonymität im Internet einläuten.
Heiko Maas erhofft juristischen Exportschlager
Maas sieht in seinem Gesetzesentwurf einen zukünftigen Exportschlager Deutschlands für die Legislative der Europäischen Union: „Ich werde unsere Regelungsvorschläge daher auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister vorstellen. Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter vorantreiben.“
Maas hält die Meinungsfreiheit als Gut hoch und sieht sie in seinem Entwurf nicht gefährdet. Er begründet die Dringlichkeit seines Entwurfs mit dem Einfluss des Internets für den öffentlichen Raum. So seien „Verbalradikalisierung […] oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt.“ Dies steht konträr mit der geplanten Auskunftspflicht für Plattformen, da nun Menschen mit einfacheren Mitteln Informationen über Personen erlangen können, die beispielsweise unter Pseudonym agieren. Inwiefern Gerichte solche Anfragen tiefer gehend prüfen und nicht nur durchwinken, ist bei Überlastung und Unterbesetzung fraglich.
Kritik bleibt
Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft warnt abermals vor einer privatisierten Rechtsdurchsetzung: „Die Bekämpfung von strafbaren Inhalten ist eine genuin staatliche Aufgabe“. In ihrer Pressemitteilung fordert die Bürgerrechtsorganisation Abgeordnete direkt auf, dieses Vorhaben zu stoppen.
Zeitschriftenverleger, diverse Verbände sowie die Chefin der Video-Plattform Youtube erhoben zuvor massive Kritik an dem Gesetzesentwurf. Alle sehen sie die Meinungsfreiheit in Gefahr.
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Fotoquelle : Das Gesetz nimmt nun seinen Weg Richtung Bundestag.