DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

linksunten. indymedia

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 4. Oktober 2018

Begründung des Verbotes von „linksunten.indymedia“ beschlagnahmen

Datei:Demonstration gegen denn sog. Maulkorberlass des Kultusministeriums (Kiel 66.127).jpg

Quelle    :    Scharf – Links

Von DGS

Berliner PolitikwissenschaftlerIn beantragt bei Generalstaatsanwältin, im Bundesinnenministerium die Begründung des Verbotes von „linksunten.indymedia“ (aus dem vergangenen Jahr) zu beschlagnahmen.

Vor einem guten Jahr hatte das Bundesinnenministerium – damals noch unter der Leitung von Thomas de Maizière – das linke internet-Portal linksunten.indymedia als „Verein“ [1] verboten. Die juristische Auseinandersetzung darum [2] spielte sich bisher vor allem vor den Verwal­tungsgerichten ab [3]; unter anderem hatten die AdressatInnen der Verfügung Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht, über die bisher weder mündlich verhandelt noch ent­schieden wurde [4].

Nachdem Ende Januar schon ein Augsbuger Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war, weil er nach dem Verbot das vermeintliche Kennzeichen des ver­meintlichen Vereins in dem sozialen Netzwerk gepostet hatte [5], wurde in den vergangenen Tagen bekannt, daß inzwischen auch in Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sa­chen linksunten-Verbot läuft [6].

Im vergangenen Jahr hatten der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze eine Erklärung veröffentlicht, in der es u.a. hieß: „linksunten war […] und muß wieder werden: Ein Portal der – v.a. außerparlamentari­schen – Linken in ihrer ganzen Vielfalt.“ [7] Den drei AutorInnen wurde nun vom Landeskrimi­nalamt mitgeteilt, daß gegen sie wegen des Verdachts ermittelt werde, mit der Erklärung ge­gen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben.

Deshalb hat sich jetzt Dr. Schulze, die/der nicht nur politische AktivistIn, sondern auch AutorIn wissenschaftlicher Veröffentlichungen zu Fragen der Demokratie- und Rechtstheorie ist [7], mit einem Offenen Brief an die Berliner Polizeipräsidentin und die Berliner Generalstaatsanwältin gewandt.

Der Offene Brief wurde am Sonntagabend von labournet.de veröffentlicht:

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/09/linksuntenverstoss2.pdf

In dem Brief beantragt Schulze zum einen Einsicht in die Ermittlungsakten und zum anderen, im „Bundesministerium des Innen […] die Begründung des Verbotes von linksunten.indymedia anzufordern und im Bedarfsfalle gem. § 94 II StPO zu beschlagnahmen und den Beschuldig­ten des hiesigen Ermittlungsverfahrens zugänglich zu machen“. Zur Begründung führt Schulze aus, daß mindestens das Strafmaß, wenn nicht sogar die Strafbarkeit als solches von etwai­gen Verstößen gegen Vereinsverbote davon abhänge, daß das jeweilige Vereinsverbot selbst rechtmäßig ist.

Daher sei den Beschuldigten in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine adäquate Ver­teidigung nur möglich, wenn ihnen die – nicht öffentlich bekannte – Begründung der Verbots­verfügung zugänglich gemacht werde.

Detlef Georgia Schulze – Berlin, den 01.10.2018

[1] Vgl. dazu z.B.: Rechtsanwalt Heinrich Schmitz, Rechtsoben – Ein Vereinsverbot aus politischen Gründen; https://causa.tagesspiegel.de/kolumnen/heinrich-schmitz/rechtsoben-ein-vereinsverbot-aus-politischen-gruenden.html.

[2] S. z.B. Kai Biermann, „Das Verbot von Indymedia hatte politische Gründe“; https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/indymedia-linksunten-verbot-34c3.

[3] „Nun, ein halbes Jahr später [d.h.: nach dem Verbot], nimmt der Kampf gegen das Verbot an Fahrt auf: Anhängig sind fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig und mehr als 40 verschiedene Verfahren in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim.“

(https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5486606&s=linksunten/)

[4] „Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sollte ursprünglich im Januar 2019 stattfinden, wurde aber auf einen noch nicht benannten Termin verschoben.“

(https://netzpolitik.org/2018/stellungnahme-gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-kritisiert-verbot-von-indymedia-linksunten/)

[5] Siehe dazu: Falsa demonstratio nocet;

http://scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=66916&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=d2e20d5890

(„Während der parlamentarische Gesetzgeber ausschließlich – unter bestimmten Bedingungen – die ‚Verwendung’ von Kennzeichnen bestimmter Vereine unter Strafe gestellt hat (aber nicht die Ver­wendung der Logos von Medien – und seien es ‚verfasssungsfeindliche’ Medien), versucht das Bundesinnenministerium den strafbaren Bereich am parlamentarischen Gesetzgebungsprozeß vorbei dadurch auszuweiten, daß es das Logo eines Mediums als Kennzeichnen eines Vereins ausgibt. […] auch wenn es objektiv einen Verein gegeben haben mag, so hatten die vermeintlichen Vereinsmitglieder – nach allem, was wir wissen – kein Bewußtsein, einen Verein gegründet zu haben; folglich trat dieser vermeintliche Verein nirgends als solcher auf; und folglich gaben die vermeintlichen Vereinsmitglieder dem vermeintlichen Verein weder Namen noch Kennzeichen.“ Das Logo eines Mediums zum Kennzeichen eines Vereins erklären, heiße Haifischfleisch zu Walfleisch zu erklären. „Ein Medium be­steht aus Papier oder Bits oder Celluloid etc.; ein Verein dagegen aus natürlichen und/oder juristischen Personen – Haifisch- und Wal­fleisch ist, verglichen damit, noch relativ nah bei einander…“).

[6]

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1101776.indymedia-linksunten-journalisten-im-fokus.html

sowie

http://scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=66865&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=4a73e536c3

und https://www.demokratisch-links.de/linksunten-vereins-verbot und http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/09/linksuntenverstoss1.pdf.

[7]

http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen/.

taz, ND und Radio Dreyckland berichteten damals. Siehe auch Josopon,

dokmz und Torben Becker.

[8] Siehe u.a. http://d-nb.info/gnd/132016486,

https://fu-berlin.hosted.exlibrisgroup.com/ und

tap2folge.blogsport.eu/files/2018/09/removing_some_rubbish_in_fs_wolf_2008.pdf

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Grafikquelle     :       Demonstration gegen denn sog. Maulkorberlass des Kultusministeriums

Urheber Magnussen, Friedrich (1914-1987)
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
CC BY-SA 3.0 DE

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