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Linksextremer Gefährder

Erstellt von Redaktion am Montag 3. Dezember 2018

Wie gefährlich ist Christian S.?

Von Malene Gürgen

Christian S. ist einer von zwei linksextremen Gefährdern in Deutschland. Seit er das weiß, versteht er, warum ihm viele seltsame Dinge passieren.

Ein Mann, braun gebrannt, groß und sportlich, sitzt am Tisch und rührt in seinem Milchkaffee. Es ist ein strahlend schöner Spätsommertag, ein Biergarten in Berlin-Kreuzberg, Kies knirscht unter den Füßen. „Wenn hier jetzt in zwei Stunden ein Mensch erstochen wird“, sagt er und deutet auf die Baumgruppe ein paar Meter weiter weg, „und die Polizei findet diese Kaffeetasse hier mit meiner DNA, dann werden die alles versuchen, um mir das anzuhängen.“

Seinen vollen Namen will der Mann nicht preisgeben. Christian S., das muss reichen. Die Geschichte, die sein Leben bestimmt, soll erzählt werden. Aber er möchte nicht, dass jeder seinen Namen kennt. S. muss davon ausgehen, dass die Polizei ihn für jemanden hält, der Straftaten in erheblichem Ausmaß begehen wird. Er gilt als Gefährder, genauer: als linker Gefährder, einer von nur zweien in Deutschland. S. ist überzeugt davon, dass die Polizei unrecht hat. Aber er kann nichts dagegen tun.

Vielleicht, denkt Christian S., gälte er nicht mehr als Gefährder, wenn er sein Leben radikal änderte: weit wegziehen, den Kontakt zu seinen Freunden abbrechen, seine Überzeugungen aufgeben. Nur, was wäre dann noch von ihm übrig?

Das erste Mal, dass Christian S. denkt, dass etwas komisch läuft, ist fast 13 Jahre her. Damals steht er vor Gericht, weil er bei Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch in Dresden eine Flasche auf einen Polizisten geworfen haben soll.

Es ist nicht das erste Mal, dass Christian S. auf der Anklagebank sitzt. Doch dieser Prozess ist anders: Die Zivilpolizisten, die gegen S. aussagen sollen, tragen falsche Schnauzbärte und Langhaarperücken. Ihre Verkleidung wirkt absurd, genau wie ihr Verhalten. Sie weigern sich, im Gerichtssaal in Berlin-Tiergarten ihre Namen zu nennen. Stattdessen stellen sie sich mit Zahlencodes vor: 56765 der eine, 56766 der andere, 33018 der dritte. Auf Fragen der Richterin antworten sie immer wieder mit dem gleichen Satz: „Ich bin nicht befugt, dazu eine Aussage zu machen.“

Manchmal wird aufgelacht im Zuschauerraum, weil sich die Polizisten so seltsam verhalten. Christian S. lacht nicht. Er fragt sich: Warum diese Maskerade? Und vor allem: Was hat es mit ihm zu tun, wenn die Polizei glaubt, ihre Beamten verkleiden zu müssen, bevor sie gegen ihn aussagen?

Das Versteckspiel der Polizisten ist auch aus Sicht der Richterin ungewöhnlich. Sie wendet sich gleich am ersten Prozesstag an die Berliner Innenverwaltung, bittet um Auskunft über die Identität der Polizeizeugen. Eine Woche später wird ihr Gesuch abgelehnt: „Dem Verlangen auf Bekanntgabe der Identität kann im vorliegenden Fall nicht entsprochen werden, weil ihre Bekanntgabe dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten würde“, heißt es in dem Schreiben. Christian S. habe „eine gewichtige Symbolfunktion in dem einschlägigen Milieu mit linksextremistischem Hintergrund“. Gäben die Polizisten vor Gericht ihre Identität preis, führe dies zu einer „unmittelbaren und ernsthaften Gefährdung der Beamten und ihrer Angehörigen“.

Christian S., der über seine Anwältin von dieser Begründung erfährt, hat nun eine Antwort auf die Fragen, die er sich im Gerichtssaal stellte. Beruhigend ist sie nicht. S. war schon klar, dass er keiner ist, den die Polizei gut leiden kann. Aber dass das Leben von Polizisten und ihren Familien seinetwegen gefährdet sei, hört er zum ersten Mal.

S. wird schließlich verurteilt, legt Berufung ein, hat Erfolg: Das Urteil wird gekippt. Doch erledigt ist die Sache damit nicht. Er will wissen, was in diesem Prozess los war.

„Ich fand das völlig absurd, dass behauptet wurde, wer in einem Prozess gegen mich seinen Namen sagt, müsste um sein Leben fürchten“, sagt S. an diesem Tag im Spätsommer, 13 Jahre später. Seine grauen Haare trägt er kurz geschoren, Arme und Hals sind mit Tätowierungen bedeckt. Er spricht ruhig und bedacht. Er sehe älter aus, als er ist, hieß es in einem Artikel über S., der vor mehr als zwölf Jahren in einer Berliner Zeitung erschien. Heute ist es umgekehrt: Dass S. nächstes Jahr 50 wird, sieht man ihm nicht an.

Es ist ein langer und zäher Kampf, den S. damals nach der Gerichtsverhandlung beginnt und bis heute führt. Er will wissen, welche Informationen die Sicherheitsbehörden über ihn gespeichert haben. Er stellt ein Auskunftsersuchen an Verfassungsschutz und Polizei. Es wird abgelehnt. 2006 reicht seine Anwältin die erste Klage auf Herausgabe der Daten beim Berliner Verwaltungsgericht ein.

Es gibt kein Gesetz, das die Einstufung regelt

Mehrere Jahre muss S. mit der Ungewissheit leben, dass die Polizei ihn besonders behandelt, er aber nicht weiß, warum. Erst vor anderthalb Jahren bekommt er Klarheit. Über ein Leck in den Behörden ist S. an eine Akte gelangt, die auch die taz einsehen konnte. Aus dieser geht hervor, dass das Berliner Landeskriminalamt ihn als linksextremen Gefährder eingestuft hat.

Insgesamt werden in Deutschland knapp 800 Personen als Gefährder geführt. Gut 760 davon in der Kategorie „religiöse Ideologie“, gut 30 in der Kategorie „politisch motivierte Kriminalität rechts“. Unter „politisch motivierte Kriminalität links“ nur zwei Personen – Christian S. und noch ein anderer Mann.

Diese Zahlen nannte das Bundeskriminalamt der taz auf eine Anfrage im November. Als die Linksfraktion im Bundestag 2017 die Anzahl abgefragt hatte, waren es noch vier linksextreme Gefährder. Christian S. und seine Anwältin gehen davon aus, dass S. nach wie vor dazu gezählt wird, doch sicher wissen können sie es nicht. Wer als Gefährder eingestuft wird, bekommt keinen Brief der Polizei, in dem das drinsteht. Und ebenso wenig erfährt man, wenn diese Einstufung nicht mehr gilt.

Seit Christian S. die Information besitzt, die er eigentlich gar nicht besitzen dürfte, hat er eine Erklärung dafür, warum in seinem Leben immer wieder seltsame Dinge passieren.

S. gehört zum Umfeld der Rigaer94, eines Hausprojekts in Berlin-Friedrichshain, das in den Berliner Verfassungsschutzberichten seit Jahren als eine Art bundesweite Kommandozentrale des Linksextremismus dargestellt wird. Im Gebiet rund um die Rigaer Straße darf die Polizei anlasslos Passanten kontrollieren. S. sagt, es sei mehrfach passiert, dass Polizeibeamte während einer solchen Personenkontrolle, in die er geraten sei, in Panik geraten seien: „Wenn die meine Daten eingeben und die Einträge dazu aufrufen, ist plötzlich richtig was los.“ Die Beamten hätten ihre Waffen auf ihn gerichtet, Verstärkung sei herbeigeeilt. S. schildert auch das ganz ruhig. Es wirkt nicht so, als berühre es ihn emotional, als mache es ihm gar Angst. Es wirkt, als habe er sich damit abgefunden. Aber richtig findet er es auch nicht.

Über die Einstufung als Gefährder bestimmt kein Richter, sondern die Polizei. Bei ihr gilt eine Person als Gefährder, wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von besonderer Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der StPO begehen wird“. Also jene Straftaten, die so schwer sind, dass sie die Überwachung der Telekommunikation rechtfertigen.

Aber was genau sind diese „bestimmten Tatsachen“? Es gibt kein Gesetz, das die Einstufung als Gefährder regelt, die Polizei muss ihre Entscheidung niemandem gegenüber rechtfertigen. Man kann auch sagen: Gefährder sind Menschen, gegen die die Polizei vorgehen will, bei denen es aber nicht einmal für eine Anklage genügend gerichtsfeste Beweise gibt, geschweige denn für eine Verurteilung.

Für diejenigen, die als Gefährder eingestuft werden, hat das erhebliche Konsequenzen. Gefährdern kann der Pass entzogen werden, elektronische Fußfesseln sind seit einer Gesetzesnovelle im Frühjahr 2017 bundesweit möglich. In Bayern können Gefährder theoretisch unbegrenzt in Präventivhaft genommen werden – ohne dass ihnen auch nur die Vorbereitung einer Straftat nachgewiesen werden muss. Die Innenpolitiker von CDU und CSU haben sich dafür ausgesprochen, diese Regelung auch bundesweit einzuführen. Wer als Gefährder eingestuft ist, muss damit rechnen, dass in seinem Fall ständig polizeirechtliche Maßnahmen geprüft und angewandt werden.

Passentzug und Fußfessel betreffen vor allem islamistische Gefährder, bei denen die Polizei fürchtet, dass sie sich ins Ausland absetzen könnten. Christian S. kann Deutschland verlassen. An Flughäfen, sagt er, komme es jedoch bei jeder Reise zu Verzögerungen. Mal sei angeblich sein Gepäck verschwunden, mal werde er stundenlang verhört. S. glaubt, dass die Behörden in dieser Zeit prüfen, ob sie ihn ausreisen lassen können.

Oft wird kritisiert, die Einstufung von Menschen als Gefährder sei mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Doch die Kritiker haben es schwer, ihr Gegner ist die Angst. Das Versprechen, das in dem Begriff Gefährder liegt, lautet: Wir ziehen die bösen Jungs – und die wenigen Frauen – aus dem Verkehr, noch bevor sie die schlimmen Dinge auch nur planen können. Ein Versprechen größtmöglicher Sicherheit.

Nur, wie viel Angst müsste es einem eigentlich machen, dass die Polizei in Deutschland Dinge tut, die von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International als „massive Eingriffe ins Grundrecht“ kritisiert werden? Und: Für wen ist Christian S. eine Bedrohung?

Er prügelt sich mit der „Borussenfront“

Christian S., gebürtiger Aachener, wächst in Dortmund auf. Schon als Kind geht er regelmäßig zu Fußballspielen der Borussia. 1982, da ist er 13, macht er zum ersten Mal Bekanntschaft mit Rechtsextremen. Damals tauchen im Westfalenstadion Fans auf, die sich als Borussenfront bezeichnen und Jagd machen auf alle, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Eine Freundin von ihm sei damals niedergestochen worden, sagt Christian S.

In Dortmund landet er später auf der Straße, sitzt immer wieder wegen kleinerer Delikte im Knast. Er prügelt sich mit Anhängern der Borussenfront, wirklich politisch aktiv ist er damals noch nicht. 1994 muss er wegen mehrerer Diebstähle für drei Jahre ins Gefängnis. „Danach habe ich entschieden: Ich will weg von der Straße und weg aus Dortmund“, sagt S.

Nach seiner Entlassung 1997 kommt er nach Berlin. Die Freie Hilfe, eine Organisation zur Unterstützung straffällig gewordener Menschen, vermittelt ihm eine Wohnung in Berlin-Marzahn, am östlichen Rand der Stadt, doch die Sozialarbeiter, erzählt er, warnen ihn: Dort wohnten viele Neonazis, nachts solle er öffentliche Verkehrsmittel lieber meiden.

Quelle     :         TAZ         >>>>>             weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben     —       Make capitalism history-Banner der Interventionistischen Linken zum G8-Gipfel in Heiligendamm, Rostock 2007

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2.) von Oben        —          Ausschreitungen am Ersten Mai in Kreuzberg (2001)

  • GemeinfreiHinweise zur Weiternutzung
  • File:Aldo Moro br.jpg
  • Erstellt: between 16th March and 9th May 1978

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