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RENTENANGST

Kriminalberichte der Presse

Erstellt von Redaktion am Sonntag 20. September 2020

Der schlimmste Fall, die schnellste Meinung

Kiosk in Ladenburg.JPG

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Nachrichten über das Böse und das Gute kommen und gehen schneller, als es den meisten Menschen guttut. Auch das nicht Verstandene wirkt. Hinter den Wörtern liegt der Sinn.

Tonnenhoch

Nur als Beispiel zum Einstieg: Das Opfer des als „Ku’damm-Raser“ bekannt gewordenen Verkehrsunfalls in Berlin wurde in beinahe allen Presseberichten als „Senior“ oder als „der Rentner im Jeep“ bezeichnet. Beides war nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz lege artis. Die alberne (Berufs)Bezeichnung „Senior“ liegt nahe bei „Opa“ und gehört in die Schmerzsalben- und Prostasta-dominierte Vorabend-Werbung, nicht in Berichte über schwerste Gewalttaten. Das Opfer war 69 Jahre alt und von Beruf Arzt. Auch in der Rechtspresse hieß der Mann durchweg „der Fahrer, ein Rentner“. Das ist insoweit interessant, als Rentner, wie wir wissen, entweder auf Reisen oder „von Altersarmut bedroht“ (Frage: Sind die bedroht oder arm?) sind, frisch verliebt oder einsam und lebensmüde, topfit oder besonders „vulnerabel“ gegen Viren, Raser, Quarantäne. Kleinkarierte Schmarotzer oder typische Opfer – es kommt darauf an, um was es im jeweiligen Bericht geht und wohin wir zielen.

Das Kfz, in dem der getötete Fahrer vom Ku’damm saß, hieß „Jeep“. Das ist keine Gattungsbezeichnung, sondern eine Marke der amerikanischen Chrysler Group LLC (Fiat Chrysler Konzern). Den meisten ist seine Urform im Zusammenhang mit der Freude über die Befreiung der Deutschen von der Schreckensherrschaft der winzigen Naziminderheit durch John Wayne und seine Freunde bekannt. Wayne ragte, meistens als „Colonel“, aus den Sitzen eines „Willys MB 1/2 ton 4×4 truck“, genannt „Jeep“, empor; gelegentlich fuhr Hardy Krüger mit. Ein Jeep ist für Männer, trotzdem klein und niedlich, ein Spielzeug aus der Zeit, als sich die Mädels Petticoats wünschten und die Jungs Mädels mit Außenwelle.

Daher kann das Opfer eines mörderischen Rasers nur in einem „Jeep“ gesessen haben, nicht aber in einem SUV, obwohl „Jeep“ von „GP“ kommt („general purpose“) und SUV von „sports utility“, was man für dasselbe halten kann. Täter des „Rasens“ sind in 99 Prozent der Fälle, von denen wir hören, in „leistungsstarken“ Autos unterwegs, gelegentlich auch in „PS-starken“, „tiefergelegten“ oder „teuren“. Man kann all ihre Untaten natürlich auch in den Autos der Senioren begehen und tut das auch, aber es fühlt sich nach heute herrschender Meinung beim Lesen besser an, wenn man gleich im ersten Satz alle Bewertungen ahnt. Am schlimmsten ist es, wenn Raser in SUV unterwegs sind. Diesen Fahrzeugen, nach Erkenntnis jener 60 Prozent aller Deutschen, die ein Privatstudium in Psychologie absolviert haben, blechgewordene Hilfeschreie schwerer Persönlichkeitsstörungen, haftet das Asoziale und Menschenfeindliche derart am zwanghaft schwarzen Blech, dass auch zwei Friseurbesuche pro Woche sowie ein Labrador-Welpe und zwei blonde Engelchen im Laderaum von Cayenne, GLS, Q8 oder X7 es nicht mehr aus der Finsternis ins Licht reißen können.

SUV (die „Sächsische Zeitung“ nannte sie 2019 anlässlich eines tödlichen Unfalls in Berlin „Sportgeländewagen“, was das Rasen und das Panzermäßige noch näher zusammenbringt) sind, das ist bekannt, stets „tonnenschwer“. Auch die „Süddeutsche“ geriet anlässlich eines schrecklichen Unfalls ins Schwärmen (26.11.2019): „Der Aufprall muss dem Einschlag eines riesigen Geschosses geglichen haben. Etwa zwei Tonnen wiegt der BMW X5. Und er ist 128 Kilometer pro Stunde schnell, als er ungebremst in den Kleinwagen vor ihm kracht… Der Opel Corsa … wird 100 Meter weit über die Kreuzung katapultiert… Nach dem Aufprall ist die Wucht des SUV noch so groß, dass er einen Findling verschiebt, ehe er sich zwischen einem geparkten Auto und einer Hauswand verkeilt.“

Nicht schlecht! „Riesiges Geschoss“! Zwei Tonnen! Findling verschoben! Ein Opel Corsa mit vier Erwachsenen an Bord wiegt übrigens 1,5 Tonnen. Er fliegt, vermuten Newton und ich, auch nach Aufprall eines 130 fahrenden BMW nicht 100 Meter weit. Wie auch immer: Die Tatsachen sind furchtbar genug. Warum muss man sie mit sinnloser Tendenziösität aufbrezeln, die Opfer und Täter zum bloßen (Anschauungs)Material zum wohlfeilen Zweck macht? In Mönchengladbach wurde eine Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (WDR, 7.9.2020), weil sie beim langsamen Rückwärtsfahren eine Schülerin überfahren hatte. Ihr SUV wog, so lesen wir, „knapp drei Tonnen“. Das war wahrscheinlich das „zulässige Gesamtgewicht“. Dass es irgendeinen Einfluss auf den Unfall hatte, ist nicht festgestellt. Das zulässige Gesamtgewicht eines Mercedes C-Klasse liegt übrigens deutlich über zwei Tonnen, beim VW Golf bei 1,8 Tonnen. Für Fußgänger ist das in allen Fällen zu schwer.

In einem weiteren Berliner Fall (der BGH hat die Verurteilung wegen versuchten Mordes am 10. Oktober 2019 aufgehoben; Az. 4 StR 96/19) war der „Raser“ mit „mindestens 53 km/h“ (Hallo, Zweifelssatz!) in einer 30er-Zone unterwegs und überfuhr eine rote Ampel. Das Landgericht Berlin machte aus den 53 „mindestens 75 km/h“ und stellte (auf ebenfalls unerklärte Weise) fest, der Angeklagte habe zwei Fußgänger angefahren und schwer verletzt, obwohl er sie deutlich vor sich gesehen habe. „Rbb24“ war die Aufhebung des fehlerhaften ersten Urteils die schöne Überschrift „Rasen in 30er-Zone: Kein versuchter Mord?“ sowie die Meldung wert, nach Ansicht von „Psychologen und Psychiatern“ könnten durch erneute Vernehmung die Opfer retraumatisiert werden. Merke: Lieber einmal falsch verurteilt als zweimal richtig vernommen!

Zentnerschnell

In allen Fällen geht es (mir) nicht um das Ergebnis, sondern um den Hinweis darauf, wie überaus unklar, von Vor-Annahmen und Vor-Urteilen geprägt häufig die Berichterstattung ist. Das soll keine allgemeine Beschuldigung von Journalisten sein. Die langweilige Scheindiskussion darüber, ob „Pauschal“-Urteile gegen „die Presse“ vorgetragen werden, gemeint sind oder nicht, gerechtfertigt sind oder nicht, verkleinert das Problem, bis es im Geschwätz verschwindet. Nicht jede Kritik an einem Krankenhaus enthält unzulässige „Pauschalurteile“ gegen „alle Ärzte“, nicht jede Kritik an der Justiz muss wegen verbotenen „Generalverdachts“ unterlassen werden.

Tatsächlich berührt die Problematik ganz grundlegende Fragen: Die Verschränkung und Vermischung von mehreren Veränderungsbewegungen: 1) Komplette Chaotisierung von Kommunikations-Urheberschaft; 2) Vordringen von Unterhaltungsformaten in Berichterstattung; 3) Verlust oder Abbau von Kompetenz; 4) Verkürzung von Aufmerksamkeitsspannen. Das sind nur vier von gewiss zehn strukturellen Veränderungen, die der Journalismus in den letzten 20 Jahren erlebt hat, begleitet von steter Beschleunigung, wirtschaftlichem Niedergang, beruflicher Unsicherheit, wirtschaftlicher Konzentration. Das müsste, nach meiner Ansicht, viel offener, öffentlicher und radikaler diskutiert werden. Da es aber die Medien selbst sind, die das organisieren müssen, verplätschert viel in unnötigen Abwehr- und Profilierungsschlachten, Gremiensprech und „Experten“-Talks, die um die eigene Nase einen Bogen machen wie die Bundesärztekammer um die pharmazeutische Industrie.

Da wir gerade bei Stimmung und Tendenzen sind: Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat am 14.9.2020 entschieden, das Amtsgericht Düsseldorf habe in einer Pressemitteilung über die Anklageerhebung gegen einen früheren Berufssportler wegen Erwerb, Besitz und Besitzverschaffung von kinder- und jugendpornografischen Schriften den Namen des Angeschuldigten nennen dürfen. Zu Begründung hat das VG ausgeführt, der Beschuldigte habe im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt und auch nicht angekündigt, dieses widerrufen zu wollen (Az. 10 L 1721/20; Rn. 68 f.). Das ist schön gesagt und rechtlich nicht zu beanstanden. Ich erwähne es aus einem anderen Grund: Der Fußballprofi mit dem bekannten Namen ist nicht vorbestraft. Er hat, wie das VG hervorgehoben hat, eine Vielzahl sozialer Verdienste und Engagements vorzuweisen. Der Tatvorwurf bezieht sich, soweit man lesen konnte, auf das Beziehen und Besitzen von 300 pornografischen Dateien und deren Weiterleiten an einige wenige Personen. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte „kooperativ“ verhalten und „ein Geständnis abgelegt“.

Quelle      :       Spiegel-online       >>>>>       weiterlesen

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