Polizeigewalt in Köln
Erstellt von Redaktion am Freitag 25. Oktober 2019
Opfer-Täter-Umkehr wie aus dem Bilderbuch
Von Katja Thorwarth
Ein Mann erlebt Polizeigewalt, steht aber als Angeklagter vor Gericht. Obwohl er mehrfach freigesprochen wird, lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker. Die Kolumne zum Thema.
Auf den Bildern, die der Mann 2016 auf Facebook postete, sieht man ihm die Misshandlungen an. Das Gesicht und der Kopf sind geschwollen, die Haut mit Blutergüssen übersät, die Arme und Beine malträtiert. Der Mann hatte sieben Stunden in Kölner Polizeigewahrsam verbracht.
An diesem Tag stand die Domstadt ganz im Zeichen des Regenbogens. Die CSD-Parade gegen Diskriminierung sexueller Minderheiten war in vollem Gange, als der Mann in eine Rangelei in einem Schnellrestaurant verwickelt wurde, die vor dem Eintreffen der Polizei bereits ein Ende fand. Den Ort hatte er sich noch geweigert zu verlassen, vielmehr soll er erschöpft auf einem Stuhl gesessen haben.
Opfer von Polizeigewalt: Wie das Protokoll eines Häftlings aus einem russischen Knast
Doch irgendetwas hatte die Beamten wohl getriggert, als der Mann mit einem Schlag ins Gesicht gegen die Wand geschleudert wurde. Er blieb reglos liegen, um mit einem „Schmerzreiz“ wieder in den Bewusstseinszustand überführt zu werden.
Damit sollte ein Martyrium seinen Anfang nehmen, das verschiedene Medien seit drei Jahren aufbereiten, und das sich liest wie das Protokoll eines Häftlings aus einem russischen Knast. Die Staatsdiener, dem Schutz des Individuums verpflichtet, legten ihm Handschellen an, traten und schlugen ihn, ehe sie ihn in ein Polizeiauto verfrachteten und in Unterhose und T-Shirt wegsperrten. Und mit klatschnasser Kleidung aus dem Hinterausgang entließen. „Das ist ein Bild, was voller Scham ist. Ja, voller Schmerz und Gewalt“, wird der Mann zitiert.
Polizeigewalt: Opfer-Täter-Umkehr wieaus dem Bilderbuch
Was hatte er sich zuschulden kommen lassen? „Das brauchst du doch, du dumme Schwuchtel“, soll die Aussage eines Polizisten laut Urteil des Landgerichts Köln gewesen sein, womit die Frage womöglich beantwortet ist. Denn wer sich das Geschehene vergegenwärtigt, könnte zu dem Schluss kommen, dass es sich hier um Homophobie in Uniform handelt, die in kollektivem Sadismus ihre Ausprägung fand. Und die als krimineller Akt zur Anklage gebracht gehört. Das ist bis heute nicht geschehen, im Gegenteil findet sich eine Opfer-Täter-Umkehr aus dem Bilderbuch.
Bislang wurde der Fall zweimal vor Gericht verhandelt, und zweimal war das Opfer der Angeklagte. Die Beamten hatten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung Strafantrag gestellt, doch die Aussagen des Mannes wurden zweimal bestätigt, er zweimal vom Gericht freigesprochen – und jedes Mal, zuletzt 2019, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Interessant an dieser Stelle ist, dass 2018 nur zwei Prozent mutmaßlich rechtswidrige Polizeigewalt von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht wurden. In diesem Fall scheint es jedoch so, als wolle die Staatsanwaltschaft das Opfer zum Täter umklagen.
Quelle : FR >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Police brutalize protester at rally against „embassy hearings“ in front of Nigerian Embassy, Berlin
Source | http://asylstrikeberlin.files.wordpress.com/2012/10/polizeigewalt.jpg |
Author | Berlin Refugee Strike |
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