Kinderschutz – der Union
Erstellt von Redaktion am Samstag 16. Februar 2019
Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Alle wollen das Beste für die Gesellschaft und insbesondere die Kinder. Die einen regen an, mit Abtreibungen gegen Kriminalität vorzugehen. Die anderen fordern höhere Strafen.
Die heutige Kolumne spannt, wie stets, einen beunruhigenden Bogen. Diesmal verläuft er zwischen zwei ungemein verlässlichen Brückenköpfen des Guten. Erst bei großer Annäherung ergeben sich Unschärfen der Pixel-Kanten. Wo gehobelt wird, sagt der Kulturmensch, wird gehobelt.
Menschenschutz durch Abtreibung
Am 12. Februar 2019 hat die Allgemeinärztin Kristina Hänel aus Gießen, bekannt als Trägerin eines Ehrentitels des Landgerichts daselbst und unermüdliche Kämpferin für die Freiheit werbetreibender Freiberufler, folgende Twitter-Nachricht an die Welt gesendet:
„Wer möchte, liest sich mal die Studie von Steven Levitt ganz durch. Interessanter möglicher Zusammenhang zwischen Rückgang der Kriminalitätsrate und roe vs wade. Macht die Diskussion nicht leichter, könnte aber einen Innenminister interessieren.“
Sie meint damit die „Studie“ eines Wirtschaftswissenschaftlers aus den USA (2000, deutsch 2006), die darlegte, dass die Zahl der Gewaltdelikte in den USA um die Mitte der 1970er-Jahre sehr hoch und Ende der Neunzigerjahre deutlich niedriger war. Aus dem Umstand, dass nach der Entscheidung „Roe gegen Wade“ des Supreme Court (1973) die Abtreibung in einigen Staaten der USA entkriminalisiert wurde, zog der Forscher die Schlussfolgerung, es sei durch die steigende Anzahl der Abtreibungen ab 1973 verhindert worden, dass Gewaltkriminelle geboren werden. Die Begründung, warum dies eine Kausalität und nicht eine absurde Korrelation sei (siehe: Die Zahl der Störche und die Zahl der Geburten in Mecklenburg-Vorpommern stieg nach der Wiedervereinigung…), folgt aus der scharfsichtigen Beobachtung, dass Verbrecher vielleicht (!) öfter ungeliebte Kinder waren als Nichtverbrecher.
Man könnte diesen hanebüchenen Blödsinn als eine der gelegentlichen Unglaublichkeiten aus dem Land der Freien und Tapferen ansehen und mit Schweigen übergehen. Es erscheint allerdings des Hinweises wert, dass die Liberalitäts- und Informationsfreundin Hänel diese „Theorie“ dem Interesse des deutschen Innenministers empfiehlt, damit dieser sie bei der Bekämpfung der Kriminalität beachte.
Schon an anderer Stelle hatte die Protagonistin erwähnt, eine Abtreibung schütze Kinder vor einem Mangel an Willkommenskultur und Liebe. Die aktuell getwitterte Fortentwicklung zur Theorie gynäkologischer Sozialhygiene erscheint mir vollends unerträglich und abstoßend: Sie ist nichts anderes als eine Empfehlung zur vorbeugenden Abtreibung von potenziellen Straftätern, ein Ratschlag zur Kriminalprävention durch frühzeitige Vernichtung „sozial geschädigten“ Nachwuchses. Auch so etwas wird in Deutschland 2019 als fortschrittlich bejubelt.
Kinderschutz
Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode heißt es: „Wir werden alles Notwendige tun, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie möglichst zu verhindern und entschieden zu bekämpfen. Präventionsprogramme wie ‚Kein Täter werden‘ sind dabei ein wichtiges Element. Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cybergroomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen (S. 130) ( ) Wo Strafbarkeitslücken bestehen, werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einführen (S. 218) ( ) Wir bekämpfen konsequent jede Form von Kriminalität (S. 25).“
Nun hat am 12. Februar 2019 die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag ein Positionspapier „Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ vorgelegt, der sich dieses Anliegens annehmen will. Es enthält 26 Vorschläge, die von der Regierung „zügig umgesetzt“ werden sollen. Sie sind teilweise materieller, teilweise strafverfahrensrechtlicher, teilweise sozialrechtlicher Art und sollen hier – nur auszugsweise – einer ersten kurzen Bewertung zugeführt werden. Dabei ist selbstkritisch zu bedenken, dass, was immer die Strafrechtspolitik sich an Vorschlägen zur „Bekämpfung“ irgendeines Missstands einfallen lässt, alsbald ein Chor von Bedenklichkeiten sich zu erheben pflegt, der die populistische Symbolhaftigkeit, kriminologische Nutzlosigkeit und gesetzestechnische Verfehltheit der Vorschläge geißelt und, soweit er aus kriminalwissenschaftlichen Universitätslehrstühlen oder Strafverteidiger-Verbänden stammt, kaum jemals am Urteil der Verfassungswidrigkeit (Art. 103 Abs. 2 GG: „Bestimmtheitsgebot“) vorübergeht – ungeachtet des Umstands, dass das Bundesverfassungsgericht sich diesem Gelehrtenurteil seit 70 Jahren konsequent verweigert hat. Anders gesagt: Es ist nicht zwingend alles falsch, was aus Berlin ins Rechtssystem eingeträufelt wird. Allerdings auch nicht zwingend alles richtig, was in Wahlkampfpapieren auf den Wellen von Trigger-Worten dahergeschwommen kommt.
Problembeschreibung
Nun gut: Sich zur Illustration von „Zehntausenden“ Fällen ein monströses Schwerverbrechen auszusuchen, dem die weitaus größte Anzahl der bekanntwerdenden Fälle gewiss nicht gleichkommt, ist Geschmackssache. Seit Jahrzehnten stehen in den Vorsprüchen von Strafgesetz-Entwürfen Sätze wie „Schreckliche Verbrechen der letzten Zeit verlangen…“ Sie sind wertlos für die Sache, nützlich für die Stimmung. Dass das Publikum sich auf Dauer zur Höchststrafe für jeden Diebstahl dadurch bewegen lassen wird, dass man alle Fälle als schwerste Raubdelikte darstellt, scheint mir eher zweifelhaft.
Quelle : Spiegel-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Demonstration gegen den § 218 in Göttingen, 1988…
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Unten — Thomas Fischer auf der re:publica 2016