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Kinder – Strafmündigkeit

Erstellt von Redaktion am Samstag 18. Januar 2020

Das Kind, der Verbrecher und die CSU

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Die Seifenbläser der CSU

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Die CSU will das Strafrecht auf Kinder anwenden. Von allen Möglichkeiten, mit kindlichen Grenzüberschreitern umzugehen, wäre das die sinnloseste, erbärmlichste und schädlichste.

Winterblues

Vom 6. bis 8. Januar tagte, wie üblich, die CSU-Landesgruppe an einem schönen Ort im Freistaat. Wie stets fasste sie dort Beschlüsse, welche die Welt erschüttern, die Überzeugten erbauen und die Presse rauschen lassen sollen. Das geht am besten mit Fanfarenklängen, die nichts kosten außer der Kraft der Lungen und nichts bringen als ein schönes Gefühl. „Politik für einen starken Staat und eine wehrhafte Demokratie“, heißt der Beschluss zur (inneren und äußeren) Sicherheit, der – wir schreiben das Jahr 2020 – in zwanzig Spiegelstrichen den Übeln der Welt im Allgemeinen und dem Verbrechen im Besonderen den Garaus machen will. Beim Lesen stößt man auf so lustige Pläne wie „Die Hisbollah in Deutschland mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen“ oder „Wir wollen ein digitales Beleidigungsstrafrecht“, bei denen man sich fragen könnte, um welche Tageszeit die redaktionellen Schlussarbeiten wohl stattfanden. Die Hisbollah soll „unter die Lupe“ genommen und in Europa „gemeinsam bewertet“ werden, was insoweit etwas rätselhaft ist, als das Ergebnis unter dem Titel „Mit allen Mitteln bekämpfen“ ja schon feststeht. Gewiss wird sich die Hisbollah aber sehr fürchten vor der CSU-Landesgruppe, und Funk und Fernsehen werden uns erklären, es sei von allen Hisbollahs dieser Welt einmal mehr „die radikalislamische“ gemeint. Auf das digitale Beleidigungsstrafrecht bin ich schon gespannt. Ich wusste ja gar nicht, dass es überhaupt schon digitales Recht gibt! Vielleicht meint die CSU ja auch etwas anderes, also irgendwie dasselbe wie alle anderen auch, und ihre Medien-Agentur hat einfach noch nicht die richtige Grammatik dafür generiert. Weitere 16 Spiegelstriche will ich Ihnen hier ersparen, weil sie mich, wie so oft, glatt am Thema vorbeiführen würden, und dann müssen mir wieder 250 enttäuschte „Schwurbel“-Kritiker schreiben, ich solle gefälligst mal zur Sache kommen.

Kinderstrafe

Daher nun Spaß beiseite und zum Thema: „Wir wollen schwere Straftaten altersunabhängig sanktionieren“, lautet Spiegelstrich Nummer neun des CSU-Beschlusses. „Altersunabhängig“ ist ein mutiger Griff ins Ungewisse, genauer gesagt in die Lebensspanne zwischen Geburt und Tod. Die Bestrafung von Menschen wegen „schwerer Straftaten“ möchte die CSU „allein von der Einsichtsfähigkeit und der Schwere der Tat“ abhängig machen und auf jedwede „starre Altersgrenze“ verzichten. Bevor Sie jetzt von dreijährigen Gewaltverbrechern in Handschellen und guten Hochsicherheits-Kitas zu träumen beginnen, wird man einräumen müssen, dass Mutter Natur selbst der Freude am Strafen gewisse Grenzen setzt: Migrantengangs aus Vierjährigen sowie zweijährige Intensivtäter wurden zwischen Aschaffenburg und Passau noch nicht gefunden.

Andererseits muss man sagen: Nichts ist unmöglich. Und so ein kleiner Vorschulteufel, der mit Mamas Einwegfeuerzeug das sauer vom Munde abgesparte Reihenhaus in Schutt und Asche legt, hat nach vielfacher Erfahrung keinen Mangel an „Einsicht in das Unrecht seines Tuns“, da ihm jedes Herumkokeln streng verboten ist. Ich erwähne dieses Beispiel, weil ich selbst im zarten Alter von sieben einmal das heimische Badezimmer beim Durchführen chemisch-pyrotechnischer Experimente in Brand gesetzt habe und mich erinnere, dass ich über jede Menge Einsicht(sfähigkeit), aber null Feuerbekämpfungsstrategie verfügte. Das hätte mir, jedenfalls in Augsburg, leicht ein paar Monate U-Haft wegen (bedingt vorsätzlichen) versuchten gemeingefährlichen Mehrfachmords und schwerer Brandstiftung einbringen können. Gut, dass meine Eltern mich nicht angezeigt haben!

 

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