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Keine Ruhe an der Saar

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 16. Februar 2011

Linsler ist unfähig für sein Amt

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Rolf Linsler Saarland linke

Wie in der Saarbrücker Zeitung zu lesen war, denkt ! jetzt ein Herr Linsler laut über eine Änderung der Bundessatzung nach. Wir zitieren aus der Saarbrücker Zeitung wie folgt:

„Linken-Landeschef Rolf Linsler hat angekündigt, dass die von der Bundesschiedskommission der Partei am Sonntag kassierten Änderungen der Landessatzung der Linken auf dem nächsten Bundesparteitag inhaltlich entsprechend in die Bundessatzung der Partei aufgenommen werden sollen. Man werde entsprechende Anträge auf dem nächsten Bundesparteitag stellen, kündigte Linsler gestern vor der Landespressekonferenz an. Er verwies darauf, dass die angegriffenen Bestimmungen deshalb aufgehoben worden seien, weil sie im Widerspruch zur Bundessatzung stünden.“

Quelle: Saarbrücker Zeitung >>>>> weiterlesen

Dafür das diese stalinistischen Träume seine persönlichen bleiben, werden andere sorgen. Für Satzungsänderungen ist normal eine 2/3tel Mehrheit erforderlich, wobei auch die allgemeine Rechtslage innerhalb eines Rechtsstaates notfalls eingreifen wird. Aber das weiß die Parteispitze in Berlin auch. Selbst Stalinisten leben nicht in einem rechtsfreien Raum ! Aber wie sagt man so schön: „Träume sind Schäume“ und in diesem Zustand sollten wir dieses (Ihn) dann auch belassen.

Unterdessen haben wir ein „Sitzungsprotokoll“ als Mitteilung der Bundesschiedskommission erhalten welches wir hier ganz einfach der Öffentlichkeit präsentieren:

14. Februar 2011
Aus der Sitzung vom 12. und 13. Februar 2011

Mitteilung der Bundesschiedskommission

1.
Die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE hat am Wochenende mehrere Verfahren aus dem Landesverband Saarland entschieden, in denen es um die Rechtmäßigkeit von Satzungsänderungen ging, die im November vergangenen Jahres vom Landesparteitag im Saarland beschlossen wurden. Auf die Beschwerden von vier Mitgliedern der Partei im Saarland hat die Bundesschiedskommission die angefochtenen Satzungsänderungen wegen Verstoßes gegen die Bundessatzung und die Schiedsordnung der Partei DIE LINKE aufgehoben.

Die Beschwerden richteten sich gegen die neuen Satzungsbestimmungen der § 3 Abs 5, § 5 und § 37 Abs. 2, 3 und 4 der Landessatzung im Saarland, die entgegen den für die Bundesebene der Partei geltenden Regelungen die vorläufige Entziehung von Mitgliederrechten während eines laufenden Parteiausschlussverfahrens erlauben, bestimmte Verhaltensweisen als Verstoß gegen die Ordnung der Partei definieren und die Öffentlichkeit sowie die Wahl des Beistands in einem Parteischiedsverfahren beschränken. Unter Anwendung der §§ 6 und 10 Parteiengesetz sah die Bundesschiedskommission weder in der Bundessatzung noch in der Schiedsordnung der Partei ausreichend Spielraum für entsprechende Satzungsbestimmungen auf Landesebene.

In der mündlichen Begründung führte die Vorsitzende der Bundesschiedskommission dazu folgendes aus: Die Bundessatzung enthalte neben der Möglichkeit des Parteiausschlusses keine Befugnis zur Verhängung von anderen Ordnungsmaßnahme gegen einzelne Mitglieder, auch nicht auf vorläufiger Basis. Die Ordnung der Partei könne nur einheitlich für alle Gliederungen und Mitglieder der Partei definiert werden und nicht von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich ausfallen. Zuständig für die entsprechende Auslegung des Begriffs sei nicht der Landessatzungsgeber, sondern die Bundesschiedskommission. Die Regelungen zur Einschränkung von Öffentlichkeit und Beistandswahl im parteiinternen Schiedsverfahren widersprächen den ausdrücklichen Bestimmungen der Schiedsordnung der Partei, die nach der Bundessatzung für die Durchführung von Schiedsverfahren auf allen Gliederungsebenen verbindlich sei. Von diesen Regelungen könne eine Landessatzung nicht zu Ungunsten von Mitgliedern abweichen.

2.
In derselben Sitzung hat die Bundesschiedskommission auch einer Wahlanfechtung im Kreisverband Saarlouis stattgegeben, die sich u.a. gegen die Wahlen von Delegierten zum Bundesparteitag richtete. Eine Nachprüfung der behaupteten Wahlmängel war für die Bundesschiedskommission nicht möglich, da die Unterlagen der betreffenden Wahl nicht mehr vorgelegt werden konnten. Somit konnten weder die Wahlmängel noch eine Beeinflussung der Wahl mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die Wahlen sind nun bis spätestens 31. Mai 2011 zu wiederholen, um eine Teilnahme der Delegierten an der nächsten Tagung des Bundesparteitages zu gewährleisten. Betroffen hiervon ist auch das Delegiertenmandat von Oskar Lafontaine. Die Entscheidung entfaltet keine Rückwirkung und hat damit auch keine Auswirkungen auf die Beschlüsse des Bundesparteitags in Rostock im Mai 2010.
Berlin, den 14. Februar 2011

Sibylle Wankel
Vorsitzende der Bundesschiedskommission

Machen es sich die Damen und Herren des Landesvorstandes an der Saar nicht ein bisschen einfach, die „Unruhen“ nur an einer oder zwei Personen innerhalb des Landesverbandes festmachen zu wollen? Wenn sie denn wirklich des Glaubens sind, mit einem Ausschluss des Gilbert Kallenborn die Probleme beseitigen zu können, sollten sie sich besser innerhalb einer Religion bewegen. Dieses weist aber doch letztendlich wieder auf die Kurzsichtig- und Überheblich -keit selbsternannter Polit – Größen (Kleinen) hin. Das der Widerstand zunimmt wird auch durch den folgenden Artikel aus dem Stadtrat von Saarbrücken belegt. Auch von dort wird der Herr Linsler wegen Unfähigkeit zum Rücktritt aufgefordert! So lesen wir auf SOL folgendes:

Linsler ist für sein Amt nicht geeignet

Es brodelt schon lange in der Linke-Stadtratsfraktion. Gestern ist der Vulkan ausgebrochen. Winfried Jung, einer der elf Linke-Stadtverordneten, hat dem Chef der Fraktion, Rolf Linsler, den Rücktritt nahegelegt. Damit ist ein Konflikt eskaliert, der kurz nach der Stadtratswahl im Sommer vergangenen Jahres begann und am Montagabend seinen Höhepunkt erreicht zu haben schien.

Da wurde den Medien nämlich ein Brief zugespielt, in dem fünf der elf Linke-Stadtverordneten ihre Kolleginnen und Kollegen auffordern, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Ungers abzuwählen. Unterzeichnet ist der bereits am 12. Februar verfasste Brief von Claudia Stader, Jessica Zeyer, Eric Barth, Michael Bleines und Winfried Jung.

Quelle: SOL >>>>> weiterlesen

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