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Jamaika zu Netzpolitik

Erstellt von Redaktion am Freitag 3. November 2017

Wirtschaft first, Gesellschaft second

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Schwach, schwächer, Jamaika. Aus digitaler Gemeinwohl- und Grundrechteperspektive ist der Zwischenstand der Koalitionssondierungen enttäuschend. Bisher klingt alles nach einer Fortsetzung der Merkelschen Netzpolitik mit neuen Partnern. Wirtschaft und Sicherheitsbehörden dürften sich freuen, gesellschaftspolitische Aspekte bleiben unterentwickelt.

Am Montag haben sich zum ersten Mal Vertreter CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei einem Sondierungsgespräch über das Thema Netzpolitik und Digitalisierung unterhalten. Im Anschluss an das Treffen ist ein Papier mit den elf bisher vereinbarten Punkten veröffentlicht worden. Die Ergebnisse sind enttäuschend. Dort, wo nicht nur bereits beschlossenes genannt wird oder Prüfaufträge verabredet werden, ist in weiten Teilen eine Fortschreibung der Merkelschen Netzpolitik erkennbar.

Mit anderen Worten: Die Botschaft ist bisher lediglich „mehr digitale Wirtschaft und Startups wagen“. Positive Überraschungen gibt es keine. Progressive Impulse, wie sie die Grünen entsprechend ihres Programms bei den Themen Urheberrecht, nachhaltige IT oder Open Knowledge und Transparenz hätten setzen können, fehlen komplett. Auch von einer Modernisierung des Datenschutzes ist nicht mehr die Rede.

Das Papier hätte so auch eine schwarz-rote oder eine schwarze-gelbe Sondierung vorlegen können. Eine grüne Handschrift ist nur beim Einbau einzelner Schlagwörter erkennbar, die aber in der Regel eben nur als Buzzwords fungieren und im Kontext wieder deutlich abgeschwächt werden.

Aber der Reihe nach. Hier die einzelnen Punkte und unsere Einschätzungen im Überblick:

  • Flächendeckender Breitbandausbau in Gigabitgeschwindigkeit bis 2025; über die Art und Weise des Breitbandausbaus sowie seine Finanzierung ist zu sprechen.

Los geht es mit einem nicht-Ergebnis, denn über den Zeithorizont des zukunftsfesten Breitbandausbaus streitet inzwischen niemand mehr – bis 2025 sollen flächendeckend Gigabitfähige Netze entstehen. Abgesehen von dieser bequemerweise noch weit in der Zukunft liegenden Frist (zwei Legislaturperioden) ist aber immer noch alles offen: Verrenkt man sich nur ausreichend, lässt sich schließlich selbst ein Vectoring-Ausbau als „Glasfaserausbau“ verkaufen. Ob aber die bisherigen Oppositionsparteien die verbalen Spielchen des Noch-Infrastrukturministers Alexander Dobrindt (CSU) weiterführen wollen, wird sich zeigen müssen.

Sollten sich die Parteien darauf einigen, dass dieses Ziel nur mit echten Glasfaseranschlüssen realisierbar ist, die bis in die Wohnung reichen (FTTH), bleibt aber immer noch die große Frage: Wer soll das alles bezahlen, und welche Rolle soll der Marktführer, die Deutsche Telekom, dabei spielen? Schon seit längerem drängen sowohl die Grünen als auch die FDP auf eine Privatisierung des Ex-Monopolisten, an dem der Bund direkt immer noch knapp 15 Prozent hält. Ähnliche Töne waren zuletzt aus Teilen der Union zu vernehmen. Die dabei erlösten rund zehn bis zwanzig Milliarden Euro sollen anschließend in den Glasfaserausbau fließen. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Während die Union ihre Position noch finden muss, wollen die Liberalen eine komplette Privatisierung der Telekom durchsetzen – also auch die mehr als 17 Prozent der Anteile auf den freien Markt werfen, die von der staatlichen KfW-Bank gehalten werden. Die Grünen hingegen wollen die direkten Anteile des Bundes an die KfW-Bank verkaufen, schon allein, um nicht vollständig die Kontrolle über den wichtigen Infrastrukturanbieter zu verlieren.

Unklar bleibt auch, was im Falle eines Verkaufs mit dem Geld konkret geschehen soll. Denn ob die Wirtschaftsfreunde von der Union und der FDP mit den Grünen mitziehen werden, die mit einer öffentlichen Netzgesellschaft vorrangig kommunale Projekte beim Glasfaserausbau unterstützen möchten, darf man getrost bezweifeln. Die Lösung der Frage wird wie so vieles vertagt.

  • Kurzfristiges Schließen der bestehenden Funklöcher; Vorreiterrolle beim Aufbau des 5G-Netzes.

Das klingt exakt nach der im Juli von Alexander Dobrindt vorgestellten „5G-Strategie“ des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI). Damit wurde bereits im Wahlkampf eine deutsche Vorreiterrolle beim 5G-Ausbau versprochen werden. Unklar ist, ob es nach den Verhandlungen Abweichungen von dieser Strategie geben wird.

  • Klärung der Art und Weise der Organisation der Digitalkompetenzen in der Bundesregierung

Offensichtlich hat man besprochen, dass man noch keine Lösung dafür hat, auf welche Art und Weise die Organisation der Digitalkompetenzen in der Bundesregierung klären wird. Ob Staatsminister im Kanzleramt mit Koordinierungsfunktion oder Digitalministerium – diese Frage wird wohl erst am Ende der Verhandlungen geklärt, wenn es an die Verteilung der Posten geht.

  • Ergebnisoffene Überprüfung der europäischen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmenbedingungen

Nachdem schwarz-rot in der vergangenen Legislaturperiode nur eine kleine Anpassung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für Digitalkonzerne umsetzten, forderten die Grünen im Wahlkampf, dass „Netzmonopole in extremen Fällen entflochten werden“ müssen. Darauf bestanden sie in den Sondierungsgesprächen offenbar nicht. Ein schwächeres Ziel als die Sondierung der europäischen Rahmenbedingungen ist in diesem Bereich kaum denkbar.

In einem ganz konkreten Punkt setzte die bisherige Bundesregierung freilich auf eine Schwächung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen: Bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Telekommunikationsmärkte drängt Deutschland im Ministerrat auf regulatorische Erleichterungen für ehemalige Monopolisten wie die Deutsche Telekom. Grüne und Liberale stimmten im Gegensatz zu den Konservativen im EU-Parlament dagegen. Um sich nicht einigen zu müssen, wir nun also erstmal wieder ergebnisoffen geprüft.

  • Schaffung eines modernen Datenrechts unter Wahrung der digitalen Bürgerrechte und der Datensouveränität sowie Nutzung der Spielräume der Datenschutzgrundverordnung für datengetriebene Geschäftsmodelle und die Entwicklung der Plattformökonomie; Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Zwecken, staatlichen Sicherheitsinteressen und den Datenschutzinteressen der Bürger.

Besonders eklatant ist die Schwäche der Grünen beim Thema Daten. Hier hat man sich dem Papier zufolge auf die „Schaffung eines modernen Datenrechts“ geeinigt. Beschrieben wird dieses fast mit den gleichen Worten wie im Wahlprogramm der Union. Die Zielrichtung ist klar: Einen rechtlichen Rahmen für Daten als Handelsware schaffen. Auch wenn im Zwischenergebnis nicht explizit von personenbezogenen Daten gesprochen wird, ist aus dem Kontext ersichtlich, dass es (auch) um diese geht. Davon, dass die Grünen in ihrem Wahlprogramm noch festhielten, dass diese „unveräußerlich und daher kein Handelsgut“ seien, ist nichts mehr zu spüren.

Während sie in ihrem Wahlprogramm noch eine Modernisierung des Datenschutzes durch die Förderung von datenschutzfreundlichen Architekturen und Voreinstellungen versprachen, sollen nun „datengetriebene Geschäftsmodelle“ und „die Entwicklung der Plattformökonomie“ (welcher genau?) vorangetrieben werden. Dass hierfür „Spielräume der Datenschutzgrundverordnung“ gefunden werden sollen, entspricht genau der Herangehensweise der Union bei der Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben – damals scharf kritisiert von den Grünen.

Als Beruhigungspille für Menschen, die sich um die Zunahme kommerzieller Überwachung sorgen, wurde das Stichwort „Datensouveränität“ aufgenommen. Dieser von Bitkom und Co. forcierte Ansatz wird von der Union seit einiger Zeit als Alternative zum Datenschutz in Stellung gebracht. Was beim ersten Hören nach mehr Selbstbestimmung klingt, meint in Wirklichkeit den Abbau klarer Regeln für Datensammlung und -verwertung. Die Diskussion um Machtasymmetrien zwischen intransparenten Datenfirmen auf der einen und gläsernen Datenproduzenten auf der anderen Seite, wird dabei komplett ausgeblendet. Da hilft auch das Einbauen des Schlagwortes „Digitale Bürgerrechte“ wenig, denn das beschreibt in diesem Rahmen auch nur, dass eine solche Lösung verfassungskonform sein müsste.

Auch die Rede vom „Ausgleich“ zwischen scheinbar gleichberechtigt konkurrierenden „Interessen“ entspricht dem gängigen Framing der Industrieverbände. Nicht nur steht Datenschutz hier an letzter Stelle. Er wird auch ganz bewusst nicht als Grundrecht beschrieben, sondern als Neigung mancher Bürger, die irgendwie gleichwertig mit Wirtschaftsinteressen ist. Zumindest bislang war es außerdem die Position der Grünen, dass Datenschutz und Digitalwirtschaft sich nicht widersprechen, sondern eine spezifisch europäische Variante des digitalen Wirtschaftswunders beides miteinander vereinen muss.

  • Förderung der Vernetzung von Startups, KMU und weiteren Akteuren bei der digitalen Transformation; Schaffung eines hochrangigen Ansprechpartners zu regulatorischen Hemmnissen und Änderungsbedarfen

Der erste Punkt erinnert an die Linie des Wirtschaftsministeriums, in Zusammenarbeit mit der Industrie sogenannte Digital Hubs und Mittelstand-Kompetenzzentren zu gründen und zu fördern. In dieser allgemeinen Form ist das somit lediglich eine Weiterführung dieser Politik, vielleicht mit mehr Geld. Möglicherweise wird der zweite Punkt mit einem Digitalminister kombiniert oder es gibt einen neuen Beauftragten für die digitale Wirtschaft im Wirtschaftsministerium. (Was macht eigentlich Dieter Gorny?)

  • Schaffung vernetzter Verwaltungsportale mit einheitlichem Online-Zugang (Bürgerportale), über die bis 2022 alle hierfür geeigneten Verwaltungsleistungen auch online erledigt werden können.

Was nach Fortschritt klingt, ist schon längst beschlossen: Im Sommer trat das Onlinezugangsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Bund und Länder „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ und diese miteinander zu verknüpfen. Als Frist setzt das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten an – also 2022. Kein Wunder, dass man sich auf diesen Punkt geeinigt hat.

  • Aktives Engagement zur Verwirklichung eines einheitlichen digitalen Binnenmarkts

Das klingt auch nur nach der Fortführung der bisherigen Politik der Bundesregierung, sich mit einer aktiven Rolle in die Gestaltung des europäischen Binnenmarktes einzumischen. Diese Rolle führte dazu, dass Günther Oettinger für zwei Jahre der EU-Digitalkommissar wurde und die Interessen der Deutschen Telekom und der Urheberrechtsindustrie gut vertreten hat. Dafür braucht Merkel keine FDP oder die Grünen.

  • Umsetzung der Diskriminierungsverbote in der analogen Welt auch in der digitalen Welt der Algorithmen

Scoring, Preisdiskriminierung, Sicherheitsdatenbanken, Newsfeeds & Co. – schon heute sind Alltag und Lebenschancen der Menschen in Deutschland massiv von algorithmischen Entscheidungsverfahren geprägt. Dass Jamaika hier gegen Diskriminierung vorgehen will, ist gut – in dieser allgemeinen Form im Jahr 2017 aber natürlich viel zu wenig. Ob „Algorithmen“ etwa durch Expertenprüfungen („Algorithmen-TÜV“), die Offenlegung von Entscheidungsparametern oder Selbstverpflichtungen fairer gemacht werden sollen, dürfte in der Praxis einen erheblichen Unterschied ausmachen. Zugegebenermaßen war das Wahlprogramm der Grünen hier auch ziemlich unkonkret – bei dieser schwachen Ausgangslage darf es jedoch als unwahrscheinlich gelten, dass sich hier überhaupt etwas tut, das über die Einrichtung einer weiteren Kommission hinausgeht.

  • Einnehmen einer Vorreiterrolle bei der Datensicherheit und der digitalen Signatur

Klingt gut, hat aber bisher auch jede Koalition der vergangenen 20 Jahre versprochen. Offene Konflikte wie der um die Unabhängigkeit des BSI, Maßnahmen zur Produkthaftung bei Sicherheitsmängeln oder die Kollateralschäden staatlichen Hackings wurden offenbar vertagt.

  • Zugänge zu Wagniskapital für Startups stärken und wettbewerbsfähigere Rahmenbedingungen (Ökosysteme) für Startups entwickeln.

Das bedeutet vor allem: Steuerersparnisse für Investoren, die in Startups investieren. Wie das umgesetzt wird, ist unklar. Union und FDP haben im Wahlkampf auf Steuererleichterungen gesetzt, Bündnis 90/Die Grünen auf staatliche, zinsfreie Kredite (25.000 Euro) im Voraus. Dass „mehr Start-Ups“ zudem noch kein Wert an sich ist, sondern diese neben monetärem auch gesellschaftlichen Mehrwert generieren sollten – und wie sich dies durch eine kluge Förderpolitik erreichen lässt – spielt für die Koalitionäre in spe wohl auch keine Rolle.

Sondierung zu „Innen, Sicherheit, Rechtsstaat“ bringt nur Floskeln und Ausbau der Sicherheitsbehörden.

Es gab am Montag auch noch ein Sondierungsgespräch zum Thema Innen, Sicherheit, Rechtsstaat. Dort hat man sich auf viele Floskeln geeinigt und die meisten strittigen Punkte ausgeklammert. Die bisherigen Floskeln könnten so auch in einem Sondierungsgespräch einer möglichen Großen Koalition formuliert worden sein. So etwa das Bekenntnis, „die bestmögliche Sicherheit für unser Land und bürgerliche Freiheitsrechte in eine neue Balance“ zu bringen. Wenn man angeblich eine „neue Balance“ schaffen will, wieso steht dann da wieder nur ein Überwachungsausbau in neuem Kleid? Sonst hat man sich bisher auf einen Ausbau der Sicherheitsbehörden geeinigt, Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten akzeptiert und keine einzige der zahlreichen Überwachungsmaßnahmen der letzten Jahre zurückgenommen. Netzpolitik à la Merkel eben.

Quelle  :   Netzpolitik ORG     >>>>>   mehr lesen

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