DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Ist es so lange her?

Erstellt von Redaktion am Montag 27. April 2020

Ermächtigungsgesetze für Bund und Land

Inge Höger beim Ostermarsch Rhein-Ruhr.jpg

Quelle        :     AKL

Ein Kommentar von Inge Höger

In Zeiten der Corona-Krise überbieten sich Bund und Länder in immer neuen Gesetzen zum Umgang mit Pandemien. Ein Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung reiht sich ein in die im März vom Bundestag beschlossene Novellierung des Infektionsschutzgesetzes, das dem Bundesgesundheitsminister im Falle einer epidemischen Krise zukünftig Notstandsrecht zubilligt. Dies Gesetz wurde von führenden Verfassungsrechtlern und auch dem Komitee für Grundrecht und Demokratie als verfassungswidrig eingestuft. Eine Gruppe von linken Bundestagsabgeordneten stellte fest: „Es gilt in dieser Situation das Notwendige zu tun und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden um Eingriffe in die Grundrechte zu beschließen, die über die unmittelbare Bewältigung der Corona-Krisen hinausgehen.“

Mit dem neuen Gesetz wird der Bundesgesundheitsminister „ermächtigt, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln…. sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.“ Der Minister kann so gegebenenfalls per Dekret regieren und zum Beispiel Ausnahmen festlegen bei den Zulassungsvoraussetzungen für Arzneimittel oder Impfstoffen.

Das Robert-Koch-Institut kann in Zukunft personenbezogene Daten verarbeiten, was auf eine künftige Handyortung hinauslaufen kann. Dies wird inzwischen als eine vorerst freiwillige Corona-App vom Institut vorgestellt, die eine angebliche Datenspende ermöglichen soll. Ohne Angabe der Postleitzahl ist die App nicht vorgesehen. Es soll eine Karte entstehen, quasi als „Fieberthermometer“ für das ganze Land. Datenschützer warnen bereits, die App sei schlecht gemacht und dem Schutz der Bevölkerung eher abträglich.

Als nächstes wurde durch Notverordnung eine weitreichende Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung erlaubt bis Ende Juni 2020 die Ausweitung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden und die Verkürzung der Ruhezeiten auf neun Stunden für systemrelevante Tätigkeiten. Die »Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie« gelten unter anderem für Beschäftigte in der Lebensmittel-, Pflege-, Medizin- und Pharmabranche. Auch Sicherheits- sowie Rettungskräfte und Feuerwehrleute sollen in den nächsten drei Monate länger arbeiten. Mit der Unterschrift des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) tritt die in Kraft und tritt ausgerechnet die Beschäftigten, die in der letzten Zeit die Gesellschaft am Laufen gehalten haben und schon immer schlecht bezahlt waren. Da nützen die Danksagungen im Radio und sonst wo wenig.

Die NRW-Landesregierung will nun in Folge der Novellierung des Bundes-Infektionsschutzgesetztes auch in NRW gesetzliche Änderungen bis hin zu Einschränkungen des Grundgesetzes regeln. Warum reichen die bestehenden Gesetze angeblich nicht aus für die Bewältigung der Corona-Krise? Sollte in der derzeitigen Situation nicht zum einen abgewartet werden, wie die bisherigen drastischen Maßnahmen wie Kontakt- und Ausgehbeschränkungen, Schließung von Schulen, KiTas und Universitäten usw. wirken. Und zum zweiten ist es angesichts der sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen dringend an der Zeit, die Risikofaktoren beweisgestützt zu ermitteln, anstatt die Grundrechte weiter abzubauen. Wie die Evidenz bei der aktuellen Corona-Virusinfektion zeitnah zu ermitteln ist, macht Island gerade vor. Notwendig sind große Zufallsstichproben, um zuverlässige Daten über den natürlichen Verlauf der Krankheit mit unterschiedlichen Schweregraden, weiteren Risikofaktoren für schwere Verläufe und der Dynamik der Ausbreitung möglichst umfassend darstellen zu können.

File:Bundesarchiv Bild 102-14439, Rede Adolf Hitlers zum Ermächtigungsgesetz.jpg

Rede Adolf Hitlers zum Ermächtigungsgesetz Info non-talk.svg

Die Landesregierung behauptet, es gäbe keine Alternativen zu ihrem Gesetz. Warum dies so ist, wird nicht ausgeführt. Und zu den Kosten heißt es lapidar, diese würden sich derzeit nicht beziffern lassen und trotzdem hat das Gesetz angeblich keine finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte. Wie kommen die Kommunen mit Steuerausfällen und zusätzlichen Kosten nicht nur in den Gesundheitsämtern klar? Das erscheint alles wenig schlüssig.

Anstatt endlich Krankenhäuser zu vergesellschaften und sie der Kontrolle des Landes oder der Kommunen zu unterstellen, wie es Spanien gerade macht, sollen Eingriffe durch Anordnungen über die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten und die Verschiebung von Behandlungen vorgenommen werden. Viele Krankenhäuser haben bereits in großem Umfang Kapazitäten zur Verfügung gestellt, dies stößt allerdings an die Grenzen der Fallpauschalen. Anstatt die Fallpauschalen abzuschaffen und die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser zu refinanzieren, soll nun das Gesundheitsministerium mit Zustimmung des Landtages anordnen. Dabei sollte das Land endlich seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser nachkommen, dann muss nicht weiter am Personal gespart werden.

Die anfänglich geplante die Möglichkeit der Dienstverpflichtung von medizinischen und pflegerischen Personal wurde auf massiven Druck von Sachverständigen, Gewerkschaften und Beschäftigten im Gesundheitswesen fallengelassen. Nun soll ein Freiwilligenregister eingeführt werden. Seit Jahren besteht Personalmangel in der Pflege und bisher wurden keinerlei Maßnahmen z.B. bei der Bezahlung von Beschäftigten in Krankenhäusern vorgenommen, nach wie vor gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung. Wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege besser wären, wären nicht Hundertausende aus dem Beruf ausgestiegen. Die würden bei besseren Bedingungen sicher gerne zurückkommen, viele haben sich in der Krise auch schon gemeldet. Eine besondere Situation braucht freiwillige und solidarische Lösungen.

Massiver Protest von Beschäftigten im Gesundheitswesen, aus Gewerkschaften und von den Linken hat dem Gesetzentwurf einige Zähne gezogen. Nun sind alle Maßnahmen befristet und die Landesregierung muss vor Ablauf einen Bericht vorlegen. Trotzdem brauch kein Mensch dieses Gesetz

akl - Antikapitalistische Linke

——————————————————————–

Grafikquellen       :

Oben       —             Auch 2012 nahmen wieder mehrere Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag an den bundesweiten Ostermärschen teil

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>