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Irreführende Information

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 29. August 2018

Justizministerium bittet Google um Aufklärung

Google lässt Nutzer:innen darüber im Dunkeln, welche Daten von ihnen gespeichert und verarbeitet werden. Das Bundesjustizministerium verlangt jetzt ein bisschen Aufklärung.

Quelle   :    NETZPOLITIK – ORG

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Google informiert die Nutzer:innen seiner Dienste und Anwendungen nur unzureichend darüber, wann der Konzern ihre Standortdaten speichert und was er damit anfängt. Wir veröffentlichen den Brief des Staatssekretärs Gerd Billen, in dem er Google um Aufklärung bittet.

In der Affäre um irreführende Informationen über die Speicherung von Standortdaten durch Google hat sich am Freitag Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, an den Datenkonzern gewandt. In einem Brief an Google-CEO Sundar Pichai äußert Billen Bedenken über die Speicher- und Informationspraxis des Unternehmens und fordert Aufklärung.

Hintergrund ist ein Bericht der Nachrichtenagentur Associated Press von Mitte August. Dieser legte offen, dass Google die Nutzer:innen seiner Smartphone-Anwendungen in die Irre führt. So zeichnet die Funktion „Standortverlauf“ für Nutzer:innen alle Orte auf, die sie mit einem eingeschalteten und bei Google eingeloggten Gerät besuchen. Zwar lässt sich diese Funktion in den Einstellungen des Google-Kontos deaktivieren, diverse Google-Dienste und -Funktionen sammeln dann aber trotzdem weiter Standortdaten. Dabei hieß es von Google: „Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert.“ Nachdem ein US-Nutzer Klage eingereicht hat, änderte das Unternehmen den Informationstext inzwischen und macht nun darauf aufmerksam, dass in der „Web und App Activity“ weiterhin Standortdaten landen.

Höfliche Bitte ohne Deadline

Billen betont in seinem Schreiben, dass Standortdaten nach Bewertung des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums „besonders sensible personenbezogene Daten“ darstellen. Außerdem verweist er darauf, dass ungewollte Datensammlungen und irreführende Informationen dazu führen, dass Menschen insgesamt das Vertrauen in „Angebote und Dienste der digitalen Welt“ verlieren. Nutzer:innen müssten sich darauf verlassen können, dass ihre „Datensouveränität“ gewahrt bleibe. Um die Vorwürfe prüfen zu können, bittet er den Konzern um Aufklärung:

Auf Grundlage dieser Erwägungen und Bedenken bitte ich mit diesem Schreiben um nähere Informationen dazu,
(1) inwieweit die Studienergebnisse die Sachlage richtig wiedergeben,
(2) in welchem Umfang solche Standortdaten vernetzt oder zur personenbezogenen Profilbildung verwendet worden sind und
(3) in welchem Umfang deutsche Nutzer und Nutzerinnen von einer solchen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Standortdaten betroffen waren. Welche Maßnahmen wird Google ergreifen, um ein rechtskonformes Verhalten zu gewährleisten und um in Zukunft im erforderlichen Umfang für Transparenz gegenüber den Nutzern und Nutzerinnen zu sorgen?

Darüber hinaus fordert Billen, dass Standortdaten nur gespeichert werden sollten, soweit dies für den Betrieb des Smartphones oder für spezielle Dienste erforderlich ist oder von den Nutzer:innen explizit gewollt wird. Außerdem müsse Google es den Menschen ermöglichen, „an zentraler Stelle einfach und verständlich“ über die Datenspeicherung zu entscheiden. Tatsächlich schreibt dies in Artikel 12 auch die seit 25. Mai wirksame Datenschutzgrundverordnung vor. Ob Billen rechtliche Konsequenzen in Erwägung zieht oder ob er in Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbehörden steht, ist nicht bekannt. Das höfliche Aufklärungsgesuch des Staatssekretärs an den mächtigen Datenkonzern enthält keine Deadline.

Doppelt hält besser

Wie Patrick Beuth auf Spiegel Online beschreibt, ist den Zuständigen im Justizministerium beim Verfassen des Briefs ein peinlicher Fehler passiert. Statt auf den Text von Associated Press nahm Billen in einer ersten Version des Schreibens Bezug auf einen anderen Bericht:

Wie kompliziert die Materie ist, zeigt sich daran, dass das Ministerium gleich zwei Briefe an Google schreiben musste. Im ersten hatten die hausinternen Experten zwei aktuelle Berichte durcheinandergebracht und vermischt. Denn wenige Tage nach Erscheinen des AP-Artikels wurde eine Studie der Vanderbuilt University in Nashville (Tennessee) veröffentlicht, der zufolge ein nicht bewegtes Android-Smartphone mit im Hintergrund laufenden Chrome-Browser bis zu 340 Mal am Tag Standortdaten an Google sende.

Im ersten Brief an Pichai kritisierte Billen also Google fälschlicherweise dafür, bis zu 340 Mal täglich Standortdaten von Nutzern zu erheben, die den Standortverlauf deaktiviert haben. Im zweiten Brief heißt es eingangs, Staatssekretär Billen bedauere den Fehler.

Übrigens: Wer den Datenschutz unterdessen selbst in die Hand nehmen möchte, sollte sich eine Broschüre des Technikkollektivs systemli zu Gemüte führen. Diese beschreibt, wie man das eigene Android-Smartphone von Google befreien kann. Wer sich dazu noch nicht durchringen kann, sollte zumindest die GPS-Funktion des Telefons immer ausgeschaltet lassen, wenn sie gerade nicht benötigt wird. Mindestens bis 2017 speicherte Google auch Standortdaten ohne GPS-Funktion, versprach jedoch, diese Praxis einzustellen.

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