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Investitionsschutz+Konzernklagen

Erstellt von Redaktion am Freitag 15. März 2019

Was Rheinmetall, Philip Morris, Deutschland und Togo verbindet

Quelle      :     untergrundblättle ch.

Nico Beckert  zebralogs.wordpress.com

Deutschland hat weltweit am meisten bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen.

Auch in immer mehr EU-Handelsabkommen werden Investorenklagerechte verankert. Die Rechnung bekommen vor allem Entwicklungsländer serviert.

Im Januar ging die Meldung über die Ticker, dass Rüstungsunternehmen Rheinmetall wolle den deutschen Staat auf Schadenersatz verklagen. Kanzlerin Angela Merkel hatte nach der Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi den Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien gestoppt. Nun droht Rheinmetall mit einer Klage, da die Exporte vor dem Mord genehmigt wurden. Der Spiegel berichtet, der Rüstungsexporteur fürchte seinerseits Klagen seiner Aktionäre, wenn er die Bundesregierung nicht verklagt.

Der Fall könnte die zunehmende Macht der Konzerne nicht deutlicher illustrieren. Während Unternehmen immer mehr Rechte erhalten und Staaten verklagen können, werden Arbeitern und Angestellten in globalen Lieferketten diese Rechte verwehrt. Auch durch Bestrebungen Deutschlands.

Investitionsschutz und Konzernklagen

Der Fall Rheinmetall reiht sich – so der Konzern seine Drohung wahr macht – in eine lange Reihe von Konzernklagen gegen Staaten ein. In Deutschland noch am bekanntesten dürfte die Klage des schwedischen Energieversorgers Vattenfall sein. Das Unternehmen verklagte die Bundesregierung vor einem internationalen Schiedsgericht auf 4,4 Milliarden Euro Schadenersatz. Entstanden sei dieser Schaden durch den vorzeitigen Atomausstieg nach der Atomkatastrophe in Fukushima.

Diese Klage wurde möglich, weil Deutschland und Europa über internationale Handels- und Investitionsschutzabkommen Konzernen ein Extra-Klagerecht einräumen. Dadurch können nationale und europäische Rechtsinstanzen umgangen und – häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit – vor privaten Gerichten geklagt werden. Ursprünglich angedacht waren solche Abkommen, um Investoren in instabilen Ländern beispielsweise vor Enteignungen zu schützen. Doch mittlerweile wurde ihre Ausgestaltung so stark verdreht, dass Unternehmen Staaten sogar für zukünftige Einnahmeausfälle in Folge von Politikwechseln oder Regulierungen verklagen können.

Das Rohstoffunternehmen Gabriel Resources hat den rumänischen Staat auf 4,4 Milliarden US-Dollar verklagt. Die rumänische Regierung hatte eine Goldmine geschlossen, da Gabriel Resources bei der Goldförderung giftiges Zyanid eingesetzt habe. In Indonesien klagte der Bergbauriese Newmont Mining gegen die Einführung von Exportsteuern, mit denen der Staat die Weiterverarbeitung der Rohstoffe im eigenen Land befördern wollte. Indonesien schloss einen Vergleich ab und gewährte Newmont einen Steuerrabatt.

Auch die Tabakindustrie benutzt das Instrument der Investorenklagen. Der US-Komiker John Oliver hatte schon 2015 in seiner Show Last Week Tonight gezeigt, wie globale Tabakunternehmen Staaten wie Togo, Uruguay, Namibia, Australien und die Salomonen wegen Massnahmen gegen das Rauchen verklagen. Die Staaten hatten Warnhinweise auf Zigarettenpackungen gedruckt oder planten dies. In einigen dieser Länder führten die Warnhinweise zu einer Abnahme des Zigarettenkonsums. Andere Länder wiederum zogen geplante Gesetzesänderungen aus Angst vor Milliardenklagen zurück.

Deutschland hat weltweit am meisten bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Auch in immer mehr EU-Handelsabkommen werden Investorenklagerechte verankert. So beispielsweise in den Verträgen mit Vietnam, Indonesien und Mexiko. Peter Fuchs von Power-Shift kommentierte schon zu Beginn der Vattenfall-Klage: „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Mit (…) einer möglichen teuren Entschädigung auf Kosten der Steuerzahler bekäme Deutschland nun die Quittung für seinen eigenen konzernfreundlichen Kurs.“

Laut Daten der UNCTAD von 2014 und 2015 fallen jedoch häufiger die Entwicklungsländer in eben jene Grube. 85 Prozent aller Klagen vor internationalen Schiedsgerichten stammen von Investoren aus den Industriestaaten und etwa 75 Prozent richten sich gegen Entwicklungs- und Schwellenländer. In mehr als der Hälfte der Fälle gewinnt der Investor komplett oder teilweise: Jede vierte Klage wird zugunsten des Investors entschieden. Und 28 Prozent enden mit einem Vergleich. Auf den Anwaltskosten bleibt immer der Staat sitzen.

Zudem haben Investorenklagen eine abschreckende Wirkung. Ärmere Staaten neigen aus Furcht vor einer Klage zu einer investorenfreundlichen Politik und bei angedachten Regulierungen schon von vornherein drohende Kosten zu bedenken.

Gleichzeitig bremst Deutschland Bemühungen aus, auch Arbeitern und Angestellten in globalen Lieferketten ein Klagerecht einzuräumen.

Deutschland bremst Menschenrechte aus

Um Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Auslandsaktivitäten zu verpflichten, gab es über die letzten Jahre zwei internationale Bemühungen. Erstens die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten, die in Nationale Aktionspläne umgesetzt werden sollen. Und zweitens einen etwas jüngeren Ansatz: Die Bemühungen, einen völkerrechtlich bindenden Vertrag („Binding Treaty“) zur Einhaltung der Menschenrechte in Wertschöpfungsketten zu verabschieden.

Ma Kyee Myaing Quarter, Sittwe, Myanmar (Burma) - panoramio.jpg

Der deutsche Nationale Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten (NAP) wurde Ende 2016 verabschiedet. Er enthält jedoch – aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit von Unternehmerverbänden – keine gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen, die Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten (hier). Der deutsche NAP basiert auf einer freiwilligen Teilnahme. Es wurde jedoch festgehalten, dass es 2020 eine Überprüfung dieser Freiwilligkeit geben wird, wenn bis dahin nicht mindestens die Hälfte der Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Dies wurde im jüngsten Koalitionsvertrag bekräftigt.

Auch bei den Verhandlungen zu einem völkerrechtlich bindenden Vertrag, der Unternehmen dazu verpflichtet, die Menschenrechte in ihren Lieferketten einzuhalten, bremst Deutschland. So hat die Bundesregierung auf EU-Ebene durchzusetzen versucht, dass sich die EU gar nicht erst an den Verhandlungen eines solchen Abkommens beteiligt. Als dies scheiterte, wurde versucht, dass Verhandlungsmandat zu verwässern und keine Finanzmittel für die vierte Verhandlungsrunde bereitzustellen. UN-Diplomaten anderer EU-Staaten bezichtigen laut taz Deutschland als die „treibende Kraft bei dem Versuch, den Prozess [zur Verhandlung des Vertrags] über die EU ins Wanken zu bringen“.

Sowohl das Binding Treaty als auch ein gesetzlich verpflichtender Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte könnten den Arbeitern aus Produktionsländern ein Klagerecht einräumen. Arbeiterinnen in Textilfabriken könnten gegen Verstösse beim Mindestlohn oder der Arbeitssicherheit in den europäischen Herkunftsländern der Modeunternehmen, Bürger aus rohstoffreichen Staaten gegen Vertreibungen und Enteignungen klagen.

Deutschland hat als wirtschaftlich stark vernetzter Staat ein Interesse daran, dass Investitionen von deutschen Unternehmen im Ausland geschützt werden. Gleichzeitig ist Deutschland selbst Standort von Unternehmen, die gegen Regulierungen und Politikwechsel klagen. Indem er sich über internationale Abkommen für Investorenrechte stark macht, untergräbt der deutsche Staat seine eigene Regulierungskompetenz und öffnet Klagen von Unternehmen wie Rheinmetall und Vattenfall Tür und Tor.

Letztlich zahlen die Bürger, sei es durch Steuern oder in Zeiten der Schuldenbremse durch Einsparungen an anderen Stellen, wenn Unternehmen Schadensersatz vom deutschen Staat einklagen können.

Soweit nicht anders angegeben und keine Quellenangabe (Name einer Organisation oder Internet-Adresse) vorhanden ist, gilt für die Texte auf dieser Webseite eine Creative Commons Lizenz (CC).

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Grafikquelle      :

Oben      —        Leopard 2A4 of the Singapore Army, which is equipped with the Rheinmetall 120 mm gun.

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Unten     —    Demo für Menscvhenrechte in Burma

Ma Kyee Myaing Quarter, Sittwe, Myanmar (Burma)

 

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