Internationale Waffenhandel
Erstellt von Redaktion am Dienstag 12. Februar 2019
Außer Kontrolle
von Wolf-Dieter Vogel
Jahrgang 1959, ist taz-Korrespondent in Oaxaca, Mexiko und für Mittelamerika zuständig. Seine Schwerpunkte sind: Menschenrechte, Migration, organisierte Kriminalität.
Der Prozess gegen Ex-Mitarbeiter der Waffenschmiede Heckler & Koch offenbart, dass die Rüstungskontrolle in Deutschland nicht funktioniert.
Es genügt ein Blick in Berichte von Amnesty International, um zu wissen: In Mexiko begehen Polizisten, Soldaten und kriminelle Banden schwere Menschenrechtsverletzungen. Sie foltern, entführen und morden. Wer dennoch Waffen in das Land liefert oder Lieferungen genehmigt, ist unweigerlich mitverantwortlich und ignoriert zugleich die deutschen Rüstungsexportrichtlinien. Schließlich heißt es dort, von einer Genehmigung sei abzusehen, wenn mit den ausgeführten Waffen die Menschenrechte verletzt werden könnten. So einfach ist das.
Das war auch schon vor zehn Jahren so. Dennoch verkaufte die Rüstungsschmiede Heckler und Koch (H&K) zwischen 2006 und 2019 etwa 10.000 Sturmgewehre vom Typ G36 an das mexikanische Verteidigungsministerium. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) genehmigte die Exporte. Um das Geschäft trotz einer vorsichtigen Intervention des Auswärtigen Amtes zu legitimieren, verstrickte sich die Behörde in kuriose Konstruktionen: Sie erklärte vier mexikanische Bundesstaaten für nicht belieferbar, während andere unproblematisch seien. Das ist so, als würde man den Export von Autos nach Hessen genehmigen, nach Hamburg sollten die Wagen aber bitte nicht gelangen. Abgesehen davon werden nicht nur in Chihuahua, Chiapas, Guerrero und Jalisco, sondern in den meisten anderen Bundesstaaten ständig die Menschenrechte verletzt.
Trotzdem muss man dem Wirtschaftsministerium fast dankbar sein. Oft genug werden Rüstungsexportanträge einfach akzeptiert, unabhängig von den mörderischen Konsequenzen, etwa in die Türkei und nach Saudi-Arabien. Beim Mexiko-Deal war immerhin ein Teil des Exportes nicht genehmigt und damit illegal. Nur deshalb findet seit Mai 2018 vor dem Stuttgarter Landgericht ein Prozess statt, in einzigartiger Weise die Untauglichkeit das deutschen Rüstungsexportsystem vor Augen führt.
Am 21. Februar soll nun das Urteil verkündet werden. Fünf ehemalige H&K-Mitarbeiter sitzen vor Gericht. Vier von ihnen wird ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Sie sollen zusammen mit einem H&K-Vertreter in Mexiko verschleiert haben, dass die Hälfte der G36 in „verbotene“ Regionen geliefert wurden. Die Dokumente, mit denen Kunden den Verbleib gekaufter Güter nachweisen, seien gefälscht worden, so der Vorwurf. Die Beschuldigten hätten die „Endverbleibserklärungen“ so angepasst, dass die nicht zu beliefernden Bundesstaaten auf dem Papier verschwanden, obwohl die Waffen dort landeten.
Zur Verwendung im Krieg trainiert : Die Bundeswehr.
Ob der Richter die Angeklagten verurteilt oder nicht, ist für die Bedeutung des Verfahrens zweitrangig. Zahlreiche Aussagen haben bestätigt, dass zumindest einige der Angeklagten genau wussten, dass das Geschäft nicht rechtens war. Viel wichtiger aber ist: Der Prozess und vorhergehende journalistische Recherchen haben offengelegt, wie eng Exportbehörden und Rüstungsunternehmen kooperieren, um fragwürdige Exporte durchzusetzen. So sprach der BMWi-Referatsleiter im Verfahren über wirtschaftliche Probleme von H&K. „Um das Unternehmen am Leben zu halten, mussten also Exportaufträge die Lücken schließen“, erklärt er. Objektive Kriterien? Menschenrechte? Pustekuchen.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Heckler & Koch, Oberndorf-Lindenhof, Deutschland
Author | Aspiriniks / Own work |
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