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RENTENANGST

Im Paragraphen Wald

Erstellt von Redaktion am Dienstag 29. September 2020

Gesetzgebung  – Alles neu!

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Es wird Herbst. Eine neue Lieferung von Gesetzesvorschlägen läuft aus dem Drucker. In schwierigen Zeiten helfen nur höhere Strafen gegen die Furcht. Oder etwa nicht?

Heute wollen wir einmal wieder auf die Tätigkeit des nimmermüden Gesetzgebers Düsentrieb und seiner vielen Helferlein schauen, die unser Leben schöner und vor allem immer sicherer machen in diesen, wie man hier unbedingt sagen muss, „unsicheren Zeiten“. Nur als Fußnote sei darauf hingewiesen, dass die künstliche Intelligenz des Helferleins, konzentrie

Katzen

Das Wichtigste zuerst: Sind Sie in dieser Woche schon gecatcallt worden? Wenn ja, ergibt sich das Folgende von allein. Wenn nein: Seien Sie froh. Und wenn Sie gar nicht wissen, was das sein soll, hatten wir bis gestern etwas gemeinsam. Das schöne Zeitwort „Catcallen“ ist ein neues Highlightchen im Kosmos des Moderntalk; es schmiegt sich grammatikalisch an „Googeln“, „Chillen“, „Celebraten“ oder „Drinken“ und ist daher allenfalls Menschen wie dem Kolumnisten noch sperrig im Mund, der, wie er kürzlich einer Kolumne entnehmen musste, einer „ohnehin schon aussterbenden semisenilen Männergeneration“ angehört, sich also, wenn ihm sein armseliges Restleben lieb ist, nicht beklagen sollte. Da wir nun bei der geschlechtsspezifischen Herabwürdigung angekommen sind, geben wir unserem Erstaunen darüber Ausdruck, dass in der großen Online-Petition einer Würzburger Studentin (des – ja, richtig: Medienmanagements) sowie in allen Berichten darüber der Begriff „Cat“ ohne jegliche Distanz für die Opfergruppe „Frauen“ steht. Nicht schlecht, mein Kätzchen!

Etwas einfacher ausgedrückt: „Catcallen“ (Katzenrufen) bedeutet: Menschen im öffentlichen Raum durch Rufen, Reden, Pfeifen, Grunzen, Schnalzen oder Deuten mit sexuell konnotierten Lebensäußerungen zu belästigen. Ein Gang durch die heimische Fußgängerzone zeigt, was gemeint ist, denn dort lungern bekanntlich Hundertschaften von Debilen aus aller Welt herum, die jedem Kätzchen „Na wer kommt denn da?“ und jedem Knackarsch „Na, mein Süßer?“ hinterherschnalzen.

Nun kann man gewiss, hart am Puls der schwierigen Zeiten, das Katzenrufen als bescheuerte und überdies äußerst selten erotisch erfolgreiche Belästigung brandmarken und die Jugend der Welt mittels unterfränkischem Hashtag  aufrufen, die Minima Moralia des Anmachens zu beachten. Es scheint mir aus der Erfahrung eines sich dem Ende zuneigenden langen Lebens fast so, als habe die Häufigkeit und soziale Akzeptanz des allgemeinen Hinterher-Pfeifkonzerts während der letzten fünfzig Jahre recht stark abgenommen. Die 18-jährigen Söhne unserer italienischen Mitbürger der frühen Sechziger auf Kreidler und Garelli sind in die Jahre gekommen, küssen als Patrone pandemisch verbreiteter Edel-Italiener die gepflegten Händchen ihrer allerliebsten Stammgästinnen und halten sich auch sonst an den international style. Und die Bauarbeiter verschwinden bei der Annäherung von Katzen wie von Zauberhand in den Containern, damit nicht am Ende die Hauptkommissarskatze sie um Vorlage ihrer Arbeitserlaubnis bittet.

Aber bitte: Die Blödheit stirbt nicht aus, und neue Generationen von Katzenrufern sind uns aus den von SUV-Karawanen durchzogenen Wüsten und den letzten unberührten Urwaldparadiesen der Welt erwachsen.  Ihnen das Handwerk zu legen ist der Beruf der Online-Petition „Catcalling sollte strafbar sein“ (mit einer kleinen grafischen Anleihe bei einem King Crimson-LP-Cover von 1969), die bislang knapp 50.000 Unterzeichner aufzuweisen hat. Die social networks und die channels der early-evening-Formate sind voll mit interessanten Visualisierungen und erschütternden Berichten von Menschen, die gecatcallt wurden.

Frankreich voran! Ein Caller soll dort kürzlich zu „Geldstrafe“ oder „Geldbuße“ in Höhe von 300 Euro verurteilt worden sein, da das Catcallen als Form sexueller Belästigung strafbar ist im Land der Liebe und der Diskretion. Das kam, weil ein Catcaller, dem die Gecallte sagte, er solle seine blöde Anmache für sich behalten, seinem Opfer einen Aschenbecher (!) an den Kopf warf. Da reicht natürlich die Strafbarkeit von Beleidigung und von Körperverletzung nicht aus!

Gerade eben, rechtzeitig zum Indoor-Oktoberfest, haben wir erlebt, dass eine Online-Petition gegen das „Downblousing“ sowie das „Upskirting“ zu dem schönen Erfolg eines neuen § 184k StGB führte: Zwei Jahre Freiheitsstrafe fürs Blousen-Fotografieren, allerdings nur, wenn die darunter liegenden (weiblichen) Körperteile „gegen Anblick geschützt“ sind. Da sind wir sehr gespannt auf die Anzeige- und Verfolgungsdichte. Nun also, warum nicht, ein weiterer Ansatz: Ein paar Jahre Knast sollten schon drin sein fürs Katzenrufen. Das Dingfestmachen der Millionen von Tätern darf man sich auch hier als interessante Aufgabe vorstellen.  Übrigens: „Die Petition wird unterstützt von The Female Company GmbH“ – Man findet diese im Netz unter: „Bio-Tampons online bestellen – Hol Dir jetzt Dein Periodenpackage“. Helferlein überall!

Überleben I

Die AfD sorgt sich bekanntlich sehr um die Existenzsicherung des deutschen Volks. Insbesondere der Braunkohle-Tagebau ist, wie wir wissen, von unverantwortlichen Kräften bedroht, „die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern gefährdet“. Einmal, so lesen wir erschüttert in der Bundestagsdrucksache 19/22539 („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches“), sind „Kohlezüge mit verringerter Geschwindigkeit unterwegs gewesen“ und zwischen Cottbus und Frankfurt/Oder gänzlich versiegt. Schuld daran waren Elemente, die dies mittels Sitzblockade bewirkten!

Darf das straflos bleiben? Natürlich nicht! Zwar gibt es, nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts, den Art. 8 Absatz 1 GG (Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreit). Aber „das Wohl der Allgemeinheit überwiegt in diesen Fällen, was sich zwanglos aus Art. 2 Absatz 2 GG ergibt“ (Gesetzentwurf, S. 1). Er lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Und ohne Braunkohle kein Leben, das ist zwanglos klar, oder? Also jedenfalls wenn man in der Lausitz über die 25-Prozent-Hürde kommen möchte. Daher: § 316b StGB („Störung öffentlicher Betriebe“) soll dahin ergänzt werden, dass (auch) die Teilnahme an Sitzblockaden vor Betrieben, die der Versorgung mit Energie dienen, mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahre bestraft wird. Mit freundlichen Grüßen in die Lausitz: Dr. Weidel, Dr. Gauland und Fraktion.

Quelle      :           Spiegel-online      >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben      —       Ehemaliges Logo des Österreichischen Bundesministeriums für Justiz bis 2018

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Unten      —       Thomas Fischer auf der re:publica 2016

Ot – Eigenes Werk

Thomas Fischer (Jurist)

CC-BY-SA 4.0
File:Thomas Fischer-Jurist-rebuliva16.JPG
Erstellt: 4. Mai 2016.

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