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RENTENANGST

Im Namen des Volkes

Erstellt von Redaktion am Samstag 14. Juli 2018

Keine Satire, Herr Gellermann!

Der russische Bär sitzt auf den Schwanz der Persischen Katze

Quelle    :   Rationalgalerie

Autor: U. Gellermann

Ein Satz wie in Styropor gegossen: „Zwar gibt der Angeklagte an, es handele sich um eine Satire, dieser Schutz setzt aber voraus, dass mit der Äußerung auch wirklich eine Kritik vorgebracht wird, die Elemente enthält, die einen Bezug zu dem Gegenstand der Kritik aufweisen.“ So schreibt die Richterin Silberzweig in die Begründung des Urteils im Verfahren gegen Uli Gellermann, den Herausgeber der RATIONALGALERIE. Und sie weiß auch, dass der Wort-Verbrecher Gellermann „beleidigende Schimpfworte benutzt . . . die keinen Bezug mehr zu dem Ursprungsartikel (in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG) haben“. Und deshalb, so das Gericht stelle der Artikel des Gellermann „keine schützenswerte Satire mehr da“.

Die Richterin Silberzweig war nicht nur ungewöhnlich emsig in der Verfolgung der Verhandlungsfähigkeit des Gellermann. Auch ihre ärztlichen Diagnosen sind berühmt: An Hand eines Videos das den Gellermann zeigt, das sie eigenhändig aus den Fluten des Internet gefischt hatte, konnte sie die Verhandlungsfähigkeit des Beleidigungs-Attentäters durch virtuellen Augenschein ruck-zuck erkennen und ihn nach München einbestellen. Jetzt stellt sie auch noch Sprach-Atteste aus. Welch ein Multitalent.

Ein Talent. Doch wie traurig, dass die Lesefähigkeit der Dame zu wünschen übrig lässt. Um der geneigten Öffentlichkeit, die Frau Silberzweig durch eine abrupte Zeitverlegung faktisch von der Verhandlung ausgeschlossen hatte, jene Stelle aus der RATIONALGALERIE nachzuliefern, die den strafwürdigen Angelpunkt des inkriminierten Artikels ausmacht, hier das entscheidende Zitat: „Und so füllt Wetzel (der Autor des Textes in der SÜDDEUTSCHEN) jede Zeile seines Artikels mit einer Methode, die man auf ihn anwenden muss, etwa so: „Wetzel ist eine echte Schmierblatt-Sau, auch wenn das nicht bewiesen ist, kann es gut sein, dass er auf seinen Artikel onaniert hat. Zwar weiß man es nicht genau, aber wenn man diese Behauptung ernst nimmt, dann erhält man ein erschreckendes Bild. Weitere erschreckende Details sollten auch Sie alarmieren.“ Gellermann stellt also zu Beginn seiner vorgeblichen Beleidigung fest, dass er nichts anderes macht als das Verfahren der SÜDDEUTSCHEN auf sie selbst anzuwenden. Er garniert diese eindeutig fiktiven Aussage auch noch mit „wenn man – dann – etwa so“. Gellermann benutzt also eben jenen Konjunktiv, den der SZ-Redakteur als sonderbare Grundlage für seinen vorgeblich faktischen Artikel als Methode benutzt. Er zitiert sogar wörtlich aus dem Artikel des Münchner Konzernblattes.

Satire, schreibt der DUDEN ist eine „Kunstgattung (Literatur, Karikatur, Film), die durch Übertreibung, Ironie und [beißenden] Spott an Personen, Ereignissen Kritik übt, sie der Lächerlichkeit preisgibt, Zustände anprangert, mit scharfem Witz geißelt“. Für Richter, die lesen können und wollen, sollte man die Worte „Übertreibung“ und „geißeln“ mit gelbem Marker unterstreichen. Und sicherheitshalber auch das Wort „Kunstgattung“. Denn Frau Silberzweig hat in ihrem Urteil „eine Abwägung zwischen dem Rechtsgut der persönlichen Ehre und der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, also dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz“ vorgenommen. Und in ihrem Urteil die persönliche Ehre des SZ-Redakteurs über das Grundgesetz gestellt. Die Ehre eines Menschen, der natürlich im inkriminierten Artikel aus der RATIONALGALERIE nie wirklich gemeint war, der nur als ausführende Figur einer Zeitung, eines Medienkonzern genutzt wurde, um die fraglos beißende Kritik Gellermanns an der SÜDDEUTSCHEN plastisch zu machen.

„Ein postfaktisches Arschloch in der SÜDDEUTSCHEN“ titelte Gellermann seinen Artikel in der RATIONALGALERIE. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) hat diesen Begriff zum Wort des Jahres 2016 gekürt und so übersetzt: „Das Kunstwort postfaktisch, eine Lehnübertragung des amerikanisch-englischen post truth, verweist darauf, dass es in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht.“ Die in der SÜDDEUTSCHEN zusammengerührte Geheimdienst-Story rund um Donald Trump ist ziemlich frei von Fakten. Aber voller Gefühle. Das sagt und meint die Überschrift in der RATIONALGALERIE. Beleidigung? Nein. Kritik an miesem Journalismus? Ja. Und auch eine Parodie des faktenfreien SZ-Artikels und dessen primitiver Konjunktiv-Methode. Es ist diese Kritik, die das Münchner Gericht versucht zu verbieten. Selbst wenn man der Kritik nicht folgen wollte: Gellermann hat eine MEINUNG geäußert. Und außerhalb des Münchener Amtsgerichtes steht eine MEINUNG nach wie vor unter dem Schutz des Grundgesetzes.

„Im Namen des Volkes“ ist das Urteil überschrieben Welches Volk mag das Münchner Gericht meinen, wenn es Urteile fällt? Ein Volk der SZ-Abonnenten? Ein Volk, das von Konzernblättern und angepassten öffentlich-rechtlichen Sendern seit Jahr und Tag für blöd verkauft wird? – Unter dem deutschen Volk versteht man die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetz. Noch hat das Grundgesetz keine Lex SÜDDEUTSCHE. Und noch gehört das Land nicht der Verlegerfamilie Schaub. Zwar besitzen sie die SÜDDEUTSCHE. Aber noch nicht das Grundgesetz.

(Dieser Artikel steht auf der Seite SCHMOCK weil dieser jiddische Ausdruck in Gustav Freytags Lustspiel „Die Journalisten“ von 1853 erstmals als Name für einer Figur verwandt wurde und seither als eine Bezeichnung für einen opportunistischen Zeitungsschreiber steht, der jede Meinung vertritt, wenn man ihn dafür bezahlt).


Grafikquelle    :    A cartoon from the 13 December 1911 issue of the British satirical magazine Punch. It shows the Russian Bear sitting on the tail of the Persian Cat while the British Lion looks on, and represents a phase of The Great Game.

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