DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Im Namen des Volkes

Erstellt von Redaktion am Montag 5. September 2011

Die Wünsche des Saar – Vorsitzenden der Linken

Die auf dem Bild zu sehenden Figuren aus der japanischen Mythologie scheinen Wunschkandidaten des Landesvorstandes an der Saar, für eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE im Saarland zu sein. Steht doch dieses Bild für nichts hören, sagen und sehen. Die idealen Genossinnen und Genossen. Das dem aber einige widersprechen zeigt der nachstehende Artikel.

Im Namen des Volkes hieß es wieder einmal am 31. 08. 2011 bei einer Urteilsverkündung im Rechtsstreit des Herrn Kallenborn mit MdL Schumacher, vor dem Amtsgericht von Saarlouis.

Ohne hier weiter auf den Tatbestand und das Urteil einzugehen, das alles ist unter einem eingefügten Link in gänze nachlesbar, soll es in diesem Bericht mehr um einige höchst unappetitliche Randerscheinungen gehen, welche aus dem Beschluss des Amtsrichters Koch hervorgehen.

Hatten wir uns bereits gestern innerhalb des Artikels „Stasi Methoden an der Saar“ mit dergleichen gelagerten Vorkommnissen in der LINKEN befasst, welche an und für sich mehr den Rechten Parteien und hier speziell der NPD zugeordnet werden könnten, lesen wir aus dieses Urteil heraus eine fast gleiche Vorgehensweise, welche erschrecken lässt.

Festzuhalten wäre an dieser Stelle auch das ein Rechtsanwalt nicht ohne Auftrag aktiv werden kann. Fakt ist aber das auch die Juristerei einem gewissen Ehrenkodex unterliegt und es den Anwälten nicht gestattet ist gegen bestehende Gesetze zu verstoßen. So wenig es aber unsere Aufgabe ist als Nichtjuristen zwischen Recht oder Unrecht zu entscheiden, dieses vermögen höhere Instanzen besser und gewiss sachkundiger, nehmen wir uns trotzdem das demokratische Recht heraus auf einige nach unserer Meinung auffällige Unstimmigkeiten hinzuweisen.

So ist auch aus diesem vorliegenden Urteil wieder ersichtlich das versucht wurde den Kläger als Prozessunfähig zu brandmarken. Scheinbar bietet hier selbst unser Paragraphendschungel nicht genügend Möglichkeiten unliebsame Kritiker auf juristisch saubere Art und Weise Mundtod zu machen. Es wurde erneut gerichtlich festgestellt, dass nicht ein gestelzt aufgesetzter Schriftsatz über Recht und Unrecht letztendlich ausschlaggebend ist.

Das Gericht hat in seinem Urteil auch dem Entscheid der BSchK vor Einzelauslegungen in der Sache Zimmer den Vorrang gegeben.

Der Link zum Urteil :  >> Hier <<

IE

———————————————————————————————–

Grafikquelle   :   Die drei Affen von Nikkō

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>