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human rights nach 70 Jahren

Erstellt von Redaktion am Sonntag 16. Dezember 2018

Geburtstag mit bitterem Beigeschmack

Menschenrechtskonvention am Parlament.jpg

Was haben die darauf folgenden PolitikerInnen – Generationen aus diesen Erbe gemacht ? Einen Haufen Schrott. Die politische Gier zu Vieler, nach persönlicher Profilierung und Reichtum hat das meiste zerstört. Gleichend dem Erdball -Heute ! Red. DL- IE –

Von Claire Brisset

Vor 70 Jahren verabschiedete die UN-Vollversammlung die Erklärung der Menschenrechte.

Ein universal gültiges Recht, nichts weniger wollte die UN-Generalversammlung in Paris am 10. Dezember 1948 mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkünden. Historische Vorbilder waren die Magna Carta (1215), in der erstmals der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz erwähnt wird, die Habeas-Corpus-Akte (1679) zum Schutz vor königlicher Willkür – jeder Gefangene musste fortan einem Haftrichter vorgeführt werden – und, im Zeitalter der Aufklärung, die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (1776), in der es heißt: „Alle Menschen sind gleich geschaffen“, sowie die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789), die ohne religiösen Bezug auf einen Schöpfer konstatiert: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“

Auch Kriegserfahrungen, wie der Augenzeugenbericht des Schweizer Geschäftsmanns Henry Dunant über die Lage der verwundeten Soldaten nach der Schlacht von Solferino (1859) gehören zur Vorgeschichte der UN-Menschenrechtserklärung. Dunants Bericht führte zur Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), und auch die erste Genfer Konvention „zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten im Feld“ (1864) geht auf ihn zurück.

Nach dem Ersten Weltkrieg versuchte der Völkerbund ein Wiederaufflammen der Gewalt zu verhindern und appellierte an die Staaten, Sicherheitspolitik mit multilateralen statt militärischen Mitteln zu machen. Und mitten im Zweiten Weltkrieg unterzeichneten US-Präsident Roosevelt und Großbritanniens Premierminister Churchill auf einem Kriegsschiff die Atlantik-Charta und damit den ersten Entwurf zur Charta der Vereinten Nationen (UNO), die schließlich im Juni 1945 in San Francisco verabschiedet wurde.

Schon in der Präambel wird der neuen internationalen Organisation die Aufgabe übertragen, „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“, und der „Glaube an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit“ verkündet. In dieser Präambel war bereits all das enthalten, was drei Jahre später die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wieder aufgreifen sollte. Gleichzeitig wurden in den Nürnberger Prozessen gegen die Nazikriegsverbrecher zwei vollkommen neue völkerrechtliche Begriffe eingeführt, die in ebendiesen Menschenrechten wurzeln: das Verbrechen des Völkermords und das Verbrechen gegen die Menschlichkeit.1

Produkt der antifaschistischen Allianz

Um jeden Vorwurf der Siegerjustiz im Vorfeld auszuräumen, achtete man bei der Zusammensetzung des Redaktionskomitees zur Ausarbeitung der Menschenrechtserklärung auf eine ausgewogene Vielfalt. Unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt, der Witwe des US-Präsidenten, gehörten zu den insgesamt 18 Mitgliedern unter anderem Peng-chun Chang (China), Charles ­Malik (Libanon), Hernán ­Santa Cruz (Chile), Alexander ­Bogomolov (UdSSR), Émile Saint-Lôt (Haiti) und René ­Cassin (Frankreich). Die Fragen, über die damals diskutiert wurde, könnten von heute sein: Ist es wichtig für einen Menschen, politische Freiheiten zu besitzen, wenn er am Verhungern ist? Gefährdet man die kulturelle Vielfalt, indem man die universelle Gültigkeit der Menschenrechte fordert? Ist Frieden der oberste Garant der Menschenrechte?

Trotz anfänglicher Divergenzen hat das Redaktionskomitee ambitionierte Antworten gefunden. Die Verabschiedung der Menschenrechtserklärung durch 50 der damals insgesamt 58 UN-Mitglieder – enthalten haben sich unter anderem das südafrikanische Apart­heid­regime, Saudi-Arabien und die UdSSR – wurde sofort als erster großer diplomatische Erfolg der Nachkriegszeit gefeiert. Um die Erklärung völkerrechtlich abzusichern, richtete die UN-Vollversammlung sofort eine Kommission ein. 1966 folgte die Verabschiedung von zwei völkerrechtlichen Verträgen: einer über die bürgerlichen und politischen Rechte, der andere über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Hinzu kamen die UN-Völkermordkonvention (1948), die Genfer Flüchtlingskonvention (1951), die Ras­sen­dis­kri­mi­nie­rungs­kon­ven­tion (1965), die Frauen- und die Kinderrechtskonvention (1979 beziehungsweise 1989), die Antifolterkonvention (1984) und die Wanderarbeiterkonvention (1990), um nur die wichtigsten zu nennen.

Parallel schuf die UN-Generalversammlung Koordinations- und Kontrollorgane wie das Hochkommissariat für Menschenrechte, dem aktuell Chiles frühere Präsidentin ­Michelle ­Bachelet vorsteht, und den Menschenrechtsrat, dem Vertreter aus 47 Staaten angehören. Beide Institutionen sitzen in Genf. Der Menschenrechtsrat selbst wird jedoch oft dafür kritisiert, dass er über die nicht gerade vorbildhafte Menschenrechtslage in einigen seiner Mitgliedstaaten hinwegsieht. Als im Juni 2018 die USA mit viel Tamtam ihren Austritt verkündeten, bezeichnete ihn die damalige UN-Botschafterin der USA Nikki Haley sogar als „Jauchegrube politischer Voreingenommenheit“ – insbesondere gegenüber Israel, wie US-Außenminister Michael Pompeo empört hinzufügte.

Überforderte Blauhelmtruppen

Quelle     :       Le Monde diplomatique         >>>>>         weiterlesen

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Grafikquelle      :       Gleiches Recht für alle – so sollte es sein!

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