Hass+Propaganda im Netz
Erstellt von Redaktion am Montag 22. Oktober 2018
Wie das EU-Urheberrecht das Immunsystem der Öffentlichkeit stärken könnte
Quelle : Netzpolitik.ORG
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Die Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Upload-Filtern zeigen: Unliebsame Inhalte aus dem Netz zu entfernen ist nicht so leicht wie gedacht und mit Einschränkungen von Grundrechten verbunden. Zeit, darüber nachzudenken, wie man stattdessen den öffentlichen Diskurs stärkt. Das Urheberrecht kann dafür ein Hebel sein. Es muss der gesellschaftlichen Debatte zu Gute kommen.
Der Bundestagsausschuss Digitale Agenda hat in der vergangenen Woche die Ergebnisse des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes debattiert. Das in Netzkreisen als NetzDG bekannte Gesetz verpflichtet die Plattformanbieter seit Januar 2018 dazu, illegale Inhalte nach Eingang von Nutzermeldung umgehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder, zumindest bei systematischen Verstößen.
Ziel des Gesetzes war es einerseits, der Verbreitung von strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung, terroristischen Inhalten, Verleumdungen und Ähnlichem zu begegnen. Andererseits wollte man die Plattformen bei hochsensiblen Eingriffen in die Meinungsfreiheit dazu verpflichten, sich an deutsches Recht zu halten sowie transparente und einheitliche Verfahren im Bereich Beschwerdemanagement einzurichten.
Denn Facebook, aber auch die anderen Plattformen, glänzten in der Vergangenheit mit ausgesprochen inkonsistenten Content-Management-Verfahren: Anstelle klarer Normen und transparenter Beschwerdeverfahren regierte Willkür.
Im Kampf gegen Hassrede und Falschnachrichten: Das NetzDG und seine Effekte
Das Gesetz war zu jedem Zeitpunkt hoch umstritten: Einerseits privatisiere es die Rechtsdurchsetzung, so die Kritiker. Andererseits sei es wohl kaum geeignet, der Menge an toxischen Inhalten zu begegnen. Denn die Öffentlichkeit sei beileibe nicht nur durch Hassrede herausgefordert, sondern auch durch eine große Menge an Propagandamaterial.
Das Problem sind also auch eine ganze Reihe von Inhalten, die nicht unbedingt strafbar sind, aber auch nicht unbedingt zu einem öffentlichen Diskurs beitragen – und die durch Bots und Fake Accounts zum Teil große Verbreitung finden. Leider fehlt es noch immer an einem genauen Überblick.
Bislang konzentrierte sich das weltweite Vorgehen gegen toxische Inhalte auf direkte Bekämpfung: Ob mittels so genannter Notice-and-Take-Down-Verfahren, wie es das NetzDG vorsieht, oder mittels automatisierter Methoden wie Upload-Filter. Die bisherige Ansätze schaffen einen enormen organisatorischen oder technischen Kontrollbedarf, an dem sich staatliche und wirtschaftliche Akteure verschlucken.
Außerdem gefährden sie mitunter rechtsstaatliche Prinzipien wie Meinungs- und Informationsfreiheit. Und sie scheinen auch nicht so sonderlich gut zu funktionieren, so das Ergebnis der Bundestagsberatung in dieser Woche. In Deutschland soll nun das Beschwerde-Management verbessert werden, in Europa streitet die EU Kommission für vielfältige Content-Management-Maßnahmen.
Damit stellt sich die Frage: Wie weiter? Wenn es wenig aussichtsreich ist, illegale oder anderweitig unliebsame Inhalte effektiv aus dem Netz, beziehungsweise aus den sozialen Netzwerken zu entfernen oder herunterzustufen – gibt es dann vielleicht eine Möglichkeit, die Anzahl qualitativ hochwertiger Inhalte zu steigern?
Wie das Urheberrecht die Verbreitung von Falschnachrichten und Propaganda fördert
Die Frage führt zum Urheberrecht. Denn es ist eines der wichtigsten Gesetze, wenn es um die Zirkulation von Inhalten geht und hat mit dem Aufkommen des Internets nochmal an Relevanz gewonnen. In den letzten Jahren konzentrierte sich die Debatte auf den Schutz von Werken und sonstigen Schutzgegenständen vor der Verbreitung im Internet. Selbst wenn Studien darauf hindeuten, dass die freie Verfügbarkeit von Inhalten keinen direkten Einfluss auf die Zahlungsbereitschaft von Menschen für hochwertige Inhalte ausübt (Value Gap) und Urheber nicht unbedingt von den Einnahmen der Verleger profitieren – das Internet wurde häufig als Gefahr für die Kreativwirtschaft verteufelt. Dementsprechend entwickelte sich das Urheberrecht in Deutschland eher restriktiv.
Mit dem Leistungsschutzrecht etwa versuchte der Gesetzgeber die alten Geschäftsmodelle von Springer und Co. zu fördern – der Erfolg ist mangels Evaluation unklar. Trotzdem sollen diese Regelungen nun in europäisches Recht einfließen und das bedeutet tendenziell: mehr Falschnachrichten und Propaganda. Denn ein restriktiver Umgang mit Presseartikeln, Werken und anderen Schutzgegenständen in sozialen Netzwerken impliziert indirekt eine Begrenzung qualitativ hochwertiger Inhalte, insbesondere für sozial schwache Schichten. Denn diese sind häufig nicht bereit oder fähig, für die hochwertigen Inhalte von FAZ & Co. zu zahlen.
Gleichzeitig müssen wir davon ausgehen, dass bei rassistischen, nationalistischen oder verschwörungstheoretischen Inhalten tendenziell keine Urheberrechte geltend gemacht werden. Einerseits liefe das dem Wesen von Propaganda zuwider. Zweitens gehört es zu den Charakteristiken solcher Inhalte, ihre Herkunft tendenziell zu verschleiern. Drittens sind die Urheber solcher Inhalte häufig keine Presseverlage oder Presseverlage aus dem Ausland, wie etwa Breitbart News oder RT Deutschland (Ausnahme: Bild und Focus Online). Im Endeffekt kommt das Urheberrecht damit nicht der der öffentlichen Debatte zu Gute, sondern fördert versehentlich ihre Zersetzung.
Vorschläge für die EU-Urheberrechtsreform
Die aktuell viel debattierte EU-Urheberrechtsreform soll das Urheberrecht in Europa harmonisieren und den digitalen Binnenmarkt fördern, auch nach deutschem Vorbild. Nach dem ersten EU-Kommissionsvorschlag und den Änderungen des Europäischen Parlaments liegt das Gesetzesvorhaben im so genannten Trilog. Dort verhandeln Vertreter der Kommission mit Rat und Parlament einen Konsens. Umstritten sind neben dem Artikel 3 zum Data- und Textmining unter anderem die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht), 12 (Ausgleichsansprüche) und 13 (Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung). Denn diese fördern, so die allgemeine Kritik, einseitig die Interessen der Verleger anstelle der Urheber und gefährden mit den geplanten Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung das freie Internet.
Doch beinhalten sie auch positive Vorschläge für die öffentliche Debatte? In Artikel 11 geht es um die Rechte der Presseverlage für die digitale Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen, also die Verbreitung von Presseartikeln in sozialen Netzwerken oder als Links in Blogs. Ziel ist der Schutz von Presseveröffentlichungen vor dem Internet, daher auch der Name „Leistungsschutzrecht“. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, die Schutzrechte der Rechteinhaber auf 20 Jahre zu erweitern, also mit Rückwirkung.
Die Änderungen des Europäischen Parlaments dagegen ebnen den Weg in die richtige Richtung: Danach würden Einzelpersonen und Links von den äußerst restriktiven Regelungen ausgenommen (Verbreitung von Presseerzeugnissen nur mit Zustimmung und ggf. Bezahlung des Rechteinhabers). Außerdem begrenzt der Parlamentsvorschlag die Schutzfrist auf fünf Jahre – vier Jahre mehr als das als gescheitert geltende deutsche Leistungsschutzrecht – und schließt Rückwirkung aus. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass der Vorschlag Optionen für eine faire und angemessene Vergütung der Presseanbieter enthält – für den Fall einer Übertragung der Rechte an Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, also etwa Veröffentlichung bei Google, Facebook und Co. Denn klar ist: Irgendwie müssen Urheber bezahlt werden.
Der Parlamentsvorschlag ist also ausgewogener als der Kommissionsvorschlag, aber vor allem im Sinne des kleineren Übels. Was wir brauchen, sind faire und kollektive Entlohnungssysteme für die eigentlichen Urheber und nicht ein restriktives Urheberrecht, das allein auf die Interessen der Verleger zugeschnitten ist. Ein solches würde wohl auch die Debatte über Artikel 12 ändern, der ebenso Urheber gegenüber Verwertern zu benachteiligen droht.
Was wir brauchen: Die Förderung von hochwertigen Inhalten im Netz – nicht der Schutz davor
Aber nicht nur das: Ein auf Förderung von qualitativ hochwertigen Inhalten ausgerichtetes Urheberrechtsregime (Text, Audio und Video), in Kombination mit entsprechenden Entlohnungssystemen, würde auch die Debatte um Artikel 13 unnötig machen. Dieser Artikel betrifft die Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstige Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen, beziehungsweise deren Verhinderung.
Nach Vorschlag der EU-Kommission sollen soziale Netzwerke geeignete Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung treffen: Damit das Urheberrecht nicht verletzt wird, sollen Google, Facebook und Co „geeignete und angemessene Maßnahmen“ ergreifen, um die illegale Verbreitung von Inhalten zu stoppen. Warum das bekannte und bewährte Notice-and-Take-Down-Verfahren nichts ausreicht, bleibt unklar. Im Fokus der Debatte stehen nun Upload-Filter, also Software-Systeme die von Nutzenden hoch geladenen Inhalte proaktiv filtern, beziehungsweise mit als illegal indizierten Inhalten abgleichen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Das ist aus verschiedensten Gründen problematisch: Einerseits sind bisherige Systeme sehr ungenau und kreieren viele Fehler. Zweitens sind diese Systeme politisch sehr leicht zu mißbrauchen: Wenn auf einer Demonstration urheberrechtlich geschützte Musik läuft, können die Videos davon unter Umständen nicht mehr verbreitet werden. Auch Remixes hätten keine Chance. Drittens sehen diese Systeme bislang kaum Widerspruchsmöglichkeit vor. Daher fürchten Kritiker um die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die leicht zu anderen Zwecken genutzt werden kann.
Viertens sind diese Systeme, die zunehmend durch Künstliche Intelligenz unterstützt werden, in ihren technologischen Wirkungen aktuell nicht überschaubar. Wir haben es mit selbstlernenden Systemen zu tun, denen erst dann menschliche Entscheidungshoheit übertragen werden sollte, wenn man von der Güte der Ergebnisse überzeugt ist. Schlussendlich wäre es vermutlich sinnvoller, die Algorithmen sozialer Netzwerke darauf zu trainieren, konstruktive, menschliche Inhalte zu erkennen anstelle von Hassrede, Falschnachrichten oder Propaganda.
Unter Betonung der Notwendigkeit einer fairen und angemessenen Vergütung, beispielsweise durch Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern oder Kollektivlizenzen, hat auch hier das EU-Parlament die besseren Vorschläge: Die Fortführung des Notice-and-Take-Down-Verfahrens und eine Verbesserung der Streitschlichtung – für den Zweifelsfall.
Fazit: Das Urheberrecht muss der gesellschaftlichen Debatte zu Gute kommen
Die Überlegungen zeigen: Der Konflikt um das Urheberrecht beschränkt sich heute mitnichten auf die Interessen von Urhebern und Verlegern. Ein modernes Urheberrecht muss dem öffentlichen Diskurs zu Gute kommen. Restriktive Regelungen fördern toxische Netzinhalte, ihre Rechtsdurchsetzung das freie Internet. Daher müssen die Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene noch einmal durchdacht werden.
Es gilt, die Potentiale der digitalen Technologie zu nutzen, anstelle der Fortführung alter Geschäftsmodelle. Es gilt, die Risiken digitaler Technologien zu mindern und keine restriktiven Softwaresysteme wie Upload-Filter zu installieren, deren Folgen auf Gesellschaft und Diskurs bislang unklar sind. Es gilt, das Urheberrecht in den Dienst der demokratischen Gesellschaft zu stellen.
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Grafikquellen :
Oben — Der Wandel der digitalen Öffentlichkeit | Hypnosis (Symbolbild)
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Author | Frauen*-Internationalismus-Archiv Dortmund |
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