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HARTZ IV – BVG-Urteil

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 30. Dezember 2010

Hartz-IV-Reform war rechtens

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Zunächst geht es gar nicht darum, die gesamte Reform gekippt haben zu wollen, wie im TAZ-Bericht angedeutet.
In der Klageschrift ging es darum, dass der Staat den Vertrag erfüllen sollte, den er mit ca. 260’000 Beziehern von Arbeitslosenhilfe, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, geschlossen hatte.
Mit dieser sogenannten 58-er Regelung nach § 428 SGB III war vereinbart, dass die Arbeitslosenhilfe bis zum Eintritt in eine ungekürzte Rente, also bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres, weiter bezahlt wurde. Seitens der Rentenversicherung unterschrieb man dabei zusätzlich noch eine Vereinbarung, dass der Vertrauensschutz in diesem Zusammenhang garantiert sei.

Mit Einführung der HARTZ IV – Gesetze am 01.01.2005 wurde dieser Vertrag ohne Übergangsregelung seitens der Bundesregierung gekündigt – trotz vielgepriesenem Vertrauensschutz. Viele der Betroffenen sind dann in die Rente mit 60 ausgewichen, um einem finanziellen Absturz auszuweichen – verbunden mit einem Abschlag von fast 20 %!
Damit hat die stattliche Administration den Vertragspartner Arbeitnehmer belogen und betrogen! Mit dem Urteil – basierend auf einer an den Haaren herbeigezogenen Rechtsauffassung – wurde das Unrecht durch das Verfassungsgericht gedeckelt.

Das Urteil in vorliegender Form muss zwangsläufigerweise ‚angenommen‘ werden; es kann jedoch nicht der klassischen Urteilschelte entgehen. Mutmasslich sind nicht einmal Verfassungsrichter unabhängig, sondern unterliegen Massgeblichkeiten der Politik und damit neoliberalen Vorgaben des Systems.

[Zitat aus der Pressemeldung des BVG]
Zudem bestand für den Beschwerdeführer von vornherein keine Grundlage für die Bildung schutzwürdigen Vertrauens mit dem Inhalt, dass Arbeitslosenhilfe über
den 31. Dezember 2004 hinaus gewährt würde, weil die Befristung der Arbeitslosenhilfe bis zum 31. Dezember und ihr Wegfall ab dem 1. Januar 2005 bereits gesetzlich festgelegt waren, bevor er seine Erklärung nach § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III abgegeben hatte.

Allein der Inhalt des Zitats ist eine Farce; denn auch den Arbeitnehmern, die vor Inkraftreten des Gesetzes diese 58-iger-Regelung unterschrieben hatten, wurde von hinten in’s Knie getreten!

Dazu eine kleine „Episode“ am Rande:

Margot Honecker in ihrer Villa in Chile kassiert monatlich ca. 1500 euronen
[i.W. EINTAUSENFÜNFHUNDERT] bundesrepublikanische Rente!
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Leistungskürzungen sind rechtens

VERFASSUNGSGERICHT Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum – (Az.: 1 BvR 2628/07)

Quelle: TAZ – CHRISTIAN RATH

Die Hartz-IV-Reform verstieß nicht gegen das Grundgesetz. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe hat weder Grundrechte noch Vertrauensschutz verletzt, das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss wurde am Mittwoch (29.12.2010) veröffentlicht.

Bis 2004 orientierten sich die Zahlungen für Arbeitslose generell an ihrem letzten Verdienst. Im Regelfall bekam ein Jobsuchender ein Jahr lang Arbeitslosengeld in Höhe von 67 Prozent des letzten Einkommens, bei Kinderlosen 60 Prozent. Wer länger keinen Job fand, hatte Anspruch auf Arbeitslosenhilfe in Höhe von 57 Prozent des letzten Verdienstes (53 Prozent bei Kinderlosen).

[…]

Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein Mann aus dem Ruhrgebiet geklagt, der Anfang 2005 knapp 60 Jahre alt war. Nach der sogenannten 58er-Regelung wollte er bis zur Rente weiter Arbeitslosenhilfe beziehen. Dass er auf Hartz IV herabgestuft wurde, fand er ungerecht, schließlich habe er fast 40 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Sein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe sei daher durch das Eigentumsgrundrecht geschützt.

[…]

Die Entscheidung enthält keine Überraschungen. Karlsruher Beobachter hatten die Klage von vornherein für aussichtslos gehalten. Da sich das Verfassungsgericht im Februar bereits mit der Höhe der Hartz-IV-Sätze beschäftigt hat, wäre es sehr erstaunlich gewesen, wenn die Richter nun die ganze Reform gekippt hätten.

Quelle : TAZ  >>>>> weiterlesen

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Source Homeless
Author Alex Proimos from Sydney, Australia

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