Gutachten: Keine Urwahl!
Erstellt von Redaktion am Montag 9. Januar 2012
Gutachten: Keine Urwahl!
Das sich ein Teil der Verantwortlichen nun gegen das Gutachten des Verfassungsrechtlers Martin Morlok stellt, würden wir als die gesunde Skepsis eines großen Teils der Verantwortlichen in der Linkspartei sehen. Fühlen sie doch wie diese Partei mehr und mehr aus der Fahrspur der Demokratie zu entgleiten droht. Zu oft haben sie seit Gründung der Partei machtlos mit ansehen müssen wie wichtige Entscheidungen zuvor in kleinen Kungelrunden vorentschieden wurden und diese Entscheide in einem gar nicht linken Sinne von einer obrigkeitshörigen Basis abgenickt wurden.
Auch werden die wohl überwiegend im Osten der Republik beheimateten Verfechter für mehr Pluralismus und Offenheit sehr wohl beobachten wie leichtfertig sich der Westen dagegen wehrt, hier den gleichen Status wie im Ostteil zu erringen. In diesen Ländern ist die LINKE eine Volkspartei. Wie oft hören wir hier Aussprüche wie: „Die oder Den wollen wir nicht in meiner Partei“. Dabei geht es vorrangig nicht um eine etwaige politische Unverträglichkeit, sondern schlicht um persönlich verteilte Sympathiewerte.
Allzu bekannt ist hier der rassistisch anmutende Spruch gegenüber türkischen Mitbürgern in Erinnerung, welche mit den folgenden Worten bedacht wurden: „ Die will ich aber nur in meiner Partei wenn Diese mich auch verstehen können.“ Die Betonung lag hierbei ausdrücklich auf das Wörtchen „MICH“.
Keine Urwahl der LINKEN Spitze
Am Donnerstag entscheidet die Führung der Linkspartei über die Mitgliederbefragung zur künftigen Parteispitze. Mehrere Landesverbände treten dafür ein, die Kandidaten vor ihrer Wahl auf dem nächsten Parteitag zunächst der Mitgliedschaft zu präsentieren – in einer Art Vorauswahl. Die Basisbefragung ist seit Wochen umstritten, mit Spannung war deshalb ein Gutachten erwartet worden, das der Vorstand in Auftrag gegeben hatte. In diesem heißt es nun eindeutig: »Die Anträge auf einen Mitgliederentscheid der Linkspartei über die Person der Parteivorsitzenden sind als unzulässig abzuweisen.«
Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass das Parteiengesetz eine Urwahl der Vorsitzenden nicht zulässt. Das vom Gesetz vorgesehene Gremium dafür sei allein der Parteitag. Es sei »gegenwärtig nicht möglich, eine Urwahl der Parteivorsitzenden durch alle Mitglieder durchführen zu lassen, und zwar auch nicht in der Form einer nur konsultativen Aktivierung der Mitglieder«. Diese hätte in jedem Fall eine »erhebliche tatsächliche politische Bindungswirkung«. Das leugnen zu wollen, wäre dem Gutachten zufolge »törichte Naivität oder bewusstes Dummstellen«. Morlok weist zwar auf die »Möglichkeit für rechtspolitische Initiativen« hin. Eine Urwahl gegen alle Zweifel durchzusetzen, davor warnt der Rechtsexperte allerdings ausdrücklich. Für hinreichende Klarheit bedürfe es einer »satzungsrechtlichen Ausgestaltung und Fixierung«, die nicht »wildwüchsig ergriffen« werden könne.
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Grafikquelle : Halina Wawzyniak (im Hintergrund Stefan Liebich), Berlin-Alexander Platz, 26.09.2009
Montag 9. Januar 2012 um 18:57
Gutachten und Meinungsäußerung
Geschrieben von Halina am 9.Januar 2012
Wirbel hat es ja im Vorfeld schon gegeben und viele der sich Äußernden bezog sich auf Presseveröffentlichungen. Nachdem nun die Sozialistische Linke auf ihrer Internetseite das Gutachten von Prof. Morlok veröffentlicht hat, dokumentiere ich hier meine Meinungsäußerung dazu.
Mein Ergebnis (vgl. S. 6): “Aus meiner Sicht ist ein empfehlender Mitgliederentscheid, also eine Mitgliederbefragung nach § 8 der Bundessatzung und der diese präzisierenden Ordnung über Mitgliederentscheide zulässig.”
Entscheidend ist aber noch etwas anderes: Es ging niemals um eine Urwahl und der Geschäftsführende Parteivorstand hatte am 5. Dezember beschlossen, dass ein Gutachten zu den Fragen der Bewerbungsfrist und der Quotierung eingeholt werden soll und am 19. Dezember beschlossen, ein Gutachten “zur Durchführung” des empfehlenden Mitgliederentscheides einzuholen, nicht aber zur Frage der Zulässigkeit.
http://blog.wawzyniak.de/
Dienstag 10. Januar 2012 um 16:52
Sogar im Bundesverfassungsgericht sind abweichende Meinungen möglich (dort hervorstechend: Prof. Hassemer) wobei der Unterschied darin besteht, daß dort Rechte und Grundrechte behandelt werden, hier ist es unmöglich ein „Rechtsgutachten“ zur Frage des linken Basisentscheides überhaupt anzustellen. Die Linke schreibt kein „Recht“. Die Landes-wie Bundessschiedskommission auch nicht. Sie legen die vereinsrechtliche Satzung aus, mehr nicht.
Die Linke ist kein staatliches Gericht mit Rechtsanwendung. Sie hat schon Mühe, eine klare Satzung hinzubekommen, es gab Angriffe auf die Bundessatzung (Maulkorbbeschlüsse der Saar-Linken)
die Wahlordnung der Linkspartei wird bis heute nicht länderübergreifend befolgt, Wahlfälschungen sind an der Tagesordnung.
Dann mag der Herr Morlock eine Satzungsgutachten verfassen -mehr nicht.
Und in der Satzung ist der Mitgliederentscheid zur Parteiführung NICHT VERBOTEN im Gegenteil ist die Basisbefragung die gelebte soziale Gerechtigkeit -und alles andere nur der schlecht kaschierte Versuch Lafontaine & Co, Dietmar Bartsch als Bundesvorsitzenden zu verhindern, der wahre Grund für „Gutachten“. Es sind Schlecht-Achten. Schlechtes Achten der Westobertanen gegenüber dem gesamten Osten der Republik.
Die Kombination des § 8 der Bundessatzung mit dem vollen Text des § 1 ParteiG ermöglichen den Basisentscheid, wer die Basis ausblendet, ist kein Demokrat.
SED war gestern. Aber nicht für manche Schreiberlinge im ex-DDR-Organ „Neues Deutschland“
Was ist denn neu an euch ? Die neuen Namen anstelle der alten Stasi-Tarnnamen?
Wir sind das Volk. Klaus Ernst und Gesine Lötzsch wurden ausgeklüngelt, ein schwerer Fehler,
der Alpenvilla-Wessie passte nie zu der Plattenbau-Ossie, dies war ein Anti-Team von Anfang an.
Zeit für Gregor Gysi,vom hohen Ross runterzukommen, er trägt große Mitschuld an dem Debakel.
Dienstag 10. Januar 2012 um 19:18
#2
„Die Linke ist kein staatliches Gericht mit Rechtsanwendung.“
Die LINKE sowieso nicht! Und wenn du die Bundesschiedskommission meinst: Die auch nicht. Aber das wissen hier ALLE!!! Nicht immer wieder die gleiche alte Leier.