Gustl Mollath ist in Freiheit
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 7. August 2013
Die im Dunkeln sieht man nicht
[youtube Ib3SxLnzncM]
Nun hat er seine Freiheit zurück. Nach siebenjährigen Freiheitsentzug der gestern Nachmittag endete konnte Gustl Mollath endlich die Psychiatrie verlassen. Das natürlich rechtzeitig vor der Landtagswahl in Bayern. Damit wurde mit Hilfe des Gerichtes der CSU-Mafia ein wichtiges Wahlhindernis aus dem Weg geräumt. Alles kann so weiter gehen wie immer.
Eine Wahnsinnsohrfeige
Gustl Mollath kommt frei. Deutschlands bekanntester Psychiatrieinsasse durfte die Station FP4 des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth am Dienstagnachmittag verlassen. Auch das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen. Der 56-Jährige sei unverzüglich aus der Unterbringung in der Bayreuther Psychiatrie zu entlassen, so die Anordnung des Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg .
„Eine schallende Ohrfeige“ sei das für die drei Richter, die beide Wiederaufnahmegesuche jüngst abgelehnt hatten, urteilte Mollaths Verteidiger, Rechtsanwalt Gerhard Strate, gegenüber der taz. Diese Richter werden nun explizit nicht mehr für das neue Verfahren zuständig sein.
Sieben Jahre, sieben Monate und sechs Tage saß der Oldtimer-Restaurator aus Nürnberg gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Seine Unterstützer haben auf der Webseite einen Zähler eingerichtet. Genau 2717 „gestohlene Lebenstage“ listen sie dort auf. Ebenso den Betrag, den Mollaths Unterbringung in geschlossenen Anstalten den Steuerzahler kostete. Die Unterstützer kommen auf bis dato 760.904 Euro. Wie sich dieser Betrag errechnet, geht aus der Seite nicht hervor.
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
Ein Kommentar von Heribert Prantl:
Die im Dunkeln sieht man nicht
Der Fall des Gustl Mollath gilt vielen Bürgern als Beispiel für die Verkommenheit der deutschen Justiz. Doch jetzt zeigt das Oberlandesgericht Nürnberg mit seiner Entscheidung, dass genau diese Justiz zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Allerdings bleibt festzuhalten, dass Mollath wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit auch nach sieben Jahren weiterhin in der Psychiatrie sitzen würde, wenn der öffentliche Druck nicht so gewaltig gewesen wäre.
Der Zustand des deutschen Strafverfahrens ist bei Weitem nicht so gut, wie er sein müsste; er ist aber auch nicht so unglaublich schlecht, wie es viele Bürger befürchten.
Der Fall Mollath galt ihnen als das Exempel für die vermeintliche Verkommenheit der Justiz. Nun zeigt sich in diesem Fall, dass diese Justiz doch noch zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat aus dem Untergebrachten Mollath, den die Justizmaschinerie zum Paragrafenobjekt degradiert hatte, endlich wieder den Menschen Mollath gemacht. Das verdient Respekt.
Quelle: Sueddeutsche >>>>> weiterlesen
——————————————————————————————————————————-
Grafikquelle : Gustl Mollath bei der Eröffnungs-Party des 33. Münchner Filmfestes im Hotel Bayerischer Hof anlässlich des Films: „Und plötzlich bist Du verrückt“
Source | Own work |
Author | Harald Bischoff |
Licensing
I, the copyright holder of this work, hereby publish it under the following license:
|
Mittwoch 7. August 2013 um 12:41
Mollath persönlich:
http://www.tvo.de/bayreuth-gustl-mollath-kommt-aus-psychiatrie-frei-47634/#.UgIkUdL0Fc2
http://www.tvo.de/mediathek/video/bayreuth-gustl-mollath-frei-sein-statement-in-kompletter-lange/#.UgHnTzfb00n
Mittwoch 7. August 2013 um 21:37
ad 1
Die drei Richter müssen gefeuert werden! Können grösste Fehlentscheidungen treffen für den NULLER …
ad 2
Die Verantwortlichen der 7 Jahre müssen zur Verantwortung gezogen werden.
ad 3
7 Jahre multipliziert mit 50′ € netto = 350′ €
zuzüglich
7 Jahre als Normaler in der Klapse: 650′ €
wären eine Million.
In USA wären das mindestens 10 Mio, wenn man bedenkt, was Mäcdonnalds das gekostet hat, als sich eine bekloppte Tussi beim Autofahren heissen Kaffee zwischen die Beine kippte und möglicherweise zum Orgi kam.
In echt: Mollath darf sich glücklich schätzen, wenn er 300′ erhält.
W e t t e n ???
Donnerstag 8. August 2013 um 12:01
@2
Die Berechnungen hier kann ich nicht nachvollziehen und kann auch deren Sinn nicht erkennen.
Es ist schon schlimm, was in einem Rechtsstaat so alles passieren kann.
Aber ob es eine Entschädigung für eine unrechtmäßige Unterbringung in einer Psychiatrie gibt, weiß ich nicht.
Und wenn ja, greift die sicher erst nach einem erneuten Urteil.
Es ist also zu früh, jetzt die EURONEN auszurechnen.
Donnerstag 8. August 2013 um 16:49
tja, Frans, dir erschliesst sich die Berechnung nicht? Macht nix! Aber ein Tip: Stichwort: Entgangener Netto-Verdienst im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses … – klarer nu?
Es gibt dieses Phänomen der sogenannten ‚Vorverurteilung‘. Ich habe genau das Gegenteil gemacht. Ich habe ihn freigesprochen – also eine sogenannte „negative Vorverurteilung“ vorgenommen.
Ich wünsche Mollath viel Glück! Gegen mutmasslich korrupte Richter vorheriger Instanzen und gegen seine Ex.
Und wenn es für sieben Jahre „unverdiente“ Klapse keine Entschädigung geben soll – geht’s noch? Da ist Knast ja noch golden dagegen.
Stell dir mal vor, dich liefern sie ein. Du bist Whistleblower und das, was arrogante A… als Querulanten bezeichnen, weil denen deine Wahrheiten nicht passen und die haben das richtige Parteibuch und du nicht.
Is’ses nun noch ein wenig klarer geworden für dich?
Donnerstag 8. August 2013 um 16:54
… war dir der Name MOLLATH bis dato eigentlich bekannt, verehrter Frans? (Wobei du hier nicht antworten musst.)
Donnerstag 8. August 2013 um 17:24
Ziemlich viel Stoff, aber wen es wirklich interessiert, hat mit dieser Adresse eine gute Informationquelle und etliche weiterführende Links
Der-Fall-Mollath
Red.DL /UP.
Donnerstag 8. August 2013 um 18:22
@4
Also, wenn ich richtig informiert bin, gibt es seit 2009 pro angefangenen Tag einer unrechtmäßigen Haft (Knast) eine Entschädigung von €25,00. Darüber hinaus kann auch noch ein weitergehender Vermögensschaden geltend gemacht werden, wenn er glaubhaft nachgewiesen wird. Das wird sicher nur im Rahmen eines Prozesses gehen und wird wohl bestimmt 10 Jahre dauern, bis es entschieden ist.
Wenn man die Berichterstattung im letzten Jahr verfolgt hat, dann weiß man, dass Mollath als Selbständiger in der Kfz-Branche möglicherweise knapp am Rande zur Insolvenz lavierte.
Es wird also schwierig werden, mehr als €25,00/Tag zu bekommen.
Aber um auch diese zu bekommen, bedarf es auch noch eines Freispruchs im nun anstehenden Wiederaufnahmeverfahren.
Denn es gilt immer die Regel: Ohne Urteil gibt es kein Moos.
Ob Mollath diese Entschädigung dann nach einem Freispruch aber überhaupt erhalten kann ist auch noch fraglich, denn er war ja nicht in Haft, sondern in „klinischer Behandlung“.
@5
Der Name Mollath ist mir sehr wohl ein Begriff und ich verfolge diesen Fall seit über einem Jahr. Ich verurteile es, was man diesem Mann angetan hat und mit welcher Arroganz hier die Beteiligten vorgegangen sind.
An dem o.g. ändert dies aber leider nichts.
Freitag 9. August 2013 um 8:47
Ich denke, dass zwischen klinischer Behandlung und Zwangseinweisung ein Unterschied bestehen sollte. Aber warten wir es ab.
In diesem Staat und besonders im Dunstkreis des bairischen Filzes, gegen den der „kölsche Klüngel“ – obwohl ‚lokal begrenzt‘ – Waisenknabencharakter besitzt, ist mittlerweile alles möglich.
Freitag 9. August 2013 um 10:43
Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, wer bei einer solchen Verbringung in eine Psychiatrie für die Kosten aufkommt.
Zahlt das der Staat, der ja auch für das Urteil verantwortlich ist?
Oder bürdet man die Kosten dem Gesundheitswesen (sprich der Krankenkasse von Mollath) auf?
Dabei geht es wohl um einen Betrag von €75.000/Jahr.