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Erstellt von Redaktion am Samstag 19. November 2011

Emissionsspitzen aus Atomkraftwerk Gundremmingen

Das Kernkraftwerk Gundremmingen: Block A (links vorn),Blöcke B und C (rechts) mit beiden Kühltürmen (hinten)

Schützen amtliche Grenzwerte Embryonen?

Anlässlich der zahlreichen Reaktionen auf die Veröffentlichung amtlicher Daten über radioaktive Emissionsspitzen aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen zu Beginn der diesjährigen Revision erklärt IPPNW-Vorstandsmitglied Reinhold Thiel:

Während einer Revision mit Wechsel von hochradioaktiven Brennelementen werden durch das Öffnen des Reaktordruckbehälters erhöhte Mengen radioaktiver Substanzen vom Atomkraftwerk über den Kamin in die Umgebung abgegeben. Zu Beginn der diesjährigen Revision in Gundremmingen erreichte die Edelgaskonzentration im Maximum das 500-fache des Werts vor der Revision. Die Ärzteorganisation IPPNW hat dafür als Beleg amtliche Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes war es nach jahrelanger Weigerung gelungen, endlich ungeschönte und nicht gemittelte Emissions-Halbstunden-Messwerte des Atomkraftwerks Gundremmingen übermittelt zu bekommen.

Seitdem werden die Landesbehörde, der Atomkraftwerksbetreiber und der Dillinger Landrat nicht müde zu betonen, dass alle Grenzwerte eingehalten worden und sogar „nur“ zu rund 13 bis 15 Prozent „ausgeschöpft“ worden seien. Das bestreitet die IPPNW nicht. Die Reaktionen gehen jedoch am Kern des Problems vorbei, denn:

Schützen diese Grenzwerte Schwangere mit ihren ungeborenen Kindern hinreichend? Emissionen unterhalb eines amtlichen Grenzwertes bedeuten nicht automatisch, dass für Menschen kein Gesundheitsrisiko bestünde.
Behörden und Betreiber verweisen allgemein und gerne auf die Einhaltung der Grenzwerte. Es wird dabei der Eindruck vermittelt, dass diese Einhaltung – vermeintlich wissenschaftlich abgesichert – vor jeder Krankheitsgefahr schützen würde. Dem ist nicht so.

Zum Beispiel setzte die EU-Kommission nach dem SUPER-GAU von Fukushima die Grenzwerte für Nahrungsmittelimporte aus Japan deutlich nach oben. Diese Entscheidung war pragmatisch und nützlich für die Wirtschaft, aber nicht im Sinne unserer Gesundheit. Später korrigierte die EU diese Entscheidung dann wieder, u.a. weil die damit festgelegten Kontaminations-Grenzwerte sogar weniger streng als in Japan selbst waren. Bemerkenswert ist auch: In der Ukraine und in Weißrussland gilt mit 100 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm ein wesentlich schärferer Grenzwert für Milchprodukte als in der EU mit grundsätzlich 370 Becquerel sowie mit 200 Becquerel für Japan-Importe in die EU. Mit welchen wissenschaftlichen Grundlagen werden derartige Grenzwertunterschiede begründet?

Grenzwerte werden immer politisch an das „praktisch Machbare“ angepasst und schützen nicht unbedingt in erster Linie unsere Gesundheit. Außerdem: Grenzwerte basieren auf Rechenmodellen, deren Voraussetzungen oft überprüft und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden sollten. Generell gilt, dass es keine Grenze gibt, unterhalb der Radioaktivität keinen Schaden setzen könnte. Das ist seit Jahrzehnten allgemeine wissenschaftliche Lehrmeinung.

Während einer Schwangerschaft werden zum Schutz des Embryos Röntgenuntersuchung vermieden. Schwangere bzw. ihre ungeborenen Kinder werden aber beim Strahlenschutz um Atomkraftwerke wie erwachsene Menschen behandelt. Rechengrundlage dafür ist ein „Reference-Man“, ein gesunder und erwachsener Mitteleuropäer mit intaktem Immunsystem. Embryonen sind viel strahlenempfindlicher.

Ein Embryo reagiert auf jede Strahlungsspitze unmittelbar und „merkt“ sich jede einzelne Strahlungsexposition. Das „Strahlenkonto“ eines Embryos errechnet keine Mittelwerte. Nachdem das Gewebe eines Embryos einer Belastung ausgesetzt war, droht, dass durch jede weitere „Irritation“ des Kinder-Gewebes Krebs und Leukämie ausgelöst wird.

Aktuelle Info-Grafik: http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Edelgasemissionen_Gundremminge_.pdf

Kontakt: Angelika Wilmen, Tel. 030-69 80 74-15, Henrik Paulitz, Tel. 0171-53 888 22. Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, Email: ippnw@ippnw.de

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Grafikquelle  :    Das Kernkraftwerk Gundremmingen: Block A (links vorn),Blöcke B und C (rechts) mit beiden Kühltürmen (hinten)

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