Gewalt in der Pflege –
Erstellt von Redaktion am Dienstag 5. Februar 2013
die Medien, die Politik und die Gesellschaft
Es wird informiert. Zweifellos. Aber die Informationen, die die Bürgerinnen und Bürger aus Politik und Medien erreichen, bilden die Wirklichkeit in der Pflege nicht ab.
Das erkennt man unter anderem auch daran, dass, wenn in den Medien vom Alter die Rede ist, fast ausschließlich von Verlusten, von Krankheit und Verfall die Rede ist. Dass alte Menschen über hervorragende Eigenschaften verfügen, über großartige Kompetenzen, über ein großes Wissen über die Gegebenheiten des Lebens und nicht selten über Weisheit, ist in den Medien kein Thema. Stattdessen werden sogenannte Prominente vorgeführt, um an ihnen gewisse demenzielle Erscheinungen des Älterwerdens deutlich zu machen, die bei genauerer Betrachtungen jedoch weniger auf Demenz als auf ein Korsakow’sches Syndrom hinweisen.
Auf einer Tagung des Polizeipräsidenten von Nordrhein-Westfalen zum Thema „Gewalt in der Pflege“ forderte daher Gerd Heming, Vorsitzender des Bundes der Pflegeversicherten: „Nur die Alten selbst können und müssen ihr eigenes Schicksal selbst in die Hand nehmen. Die Erwartung und Hoffnung, dass die Politik, die Medien oder andere Gruppierungen der Gesellschaft für sie die Probleme, die das Älterwerden der Gesellschaft zweifellos mit sich bringen, lösen werden, ist eine gefährliche Hoffnung und Erwartung, sie kann tödlich enden.“ An folgendem Beispiel soll die Gefährlichkeit solcher Erwartungen deutlich gemacht werden:
„Es ist nicht schön, es ist schockierend, aber ihr müsst es anschauen, denn so etwas geschieht in unseren Altenheimen“. Das sagt Kurt K. (70). Er zeigt auf das Bild seiner 90jährigen Mutter: Blutunterlaufene Augen, geschwollene Nase, aufgeplatzte Lippen. Er hat seine Mutter beerdigt, sie ist gestorben, an Herzversagen, wie es offiziell heißt. Aber ihr Tod wird die Justiz weiter beschäftigen, denn der Sohn will Klarheit, will Wahrheit.
Gewalt in der Pflege ist ein tabuisiertes Thema. Viele wissen davon, alle schweigen. Nur hier und da kommt aus Deutschlands rechtsmedizinischen Abteilungen ein Warnruf. Dann erfährt man, dass in diesem Land jährlich rund zehntausend ältere Menschen eines „ungeklärten“ Todes gestorben sind.
„Bei der Pflege alter Menschen kommt es nicht nur in Institutionen, sondern auch in Familien erschreckend oft zur Anwendung von Gewalt in verschiedenen Formen“, schreibt Dr. Willi Rückert, Max-Bürger-Preis der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie. „Schätzungen zufolge, die auf Studien aus anderen europäischen Ländern und den Vereinigten Staaten beruhen – in Deutschland wurde dieses Thema bisher kaum erforscht – werden etwa fünf Prozent der pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause betreut werden, psychisch oder körperlich von pflegenden Familienangehörigen misshandelt“. Das wären bei uns umgerechnet etwa 80 000 ältere Menschen. Nicht eingerechnet die ungeklärten Gewalttaten gegen die Bewohner und Bewohnerinnen der rund 12.000 Pflegeeinrichtungen. Die Dunkelziffer dürfte diese Zahlen um ein vielfaches übersteigen.
Es wird geschwiegen. Aus Furcht vor Verfolgung durch die Justiz und Verlust des Arbeitsplatzes die einen, aus Frucht vor Strafe, Stigmatisierung oder auch Schuldgefühlen die anderen. In kaum einem gesellschaftlichen Bereich ist das Schweigen tiefer, die Verleugnung verstockter als bei diesem Problem. Angehörige, Freunde, Nachbarn, selbst Hausärzte (unter Berufung auf ihre Schweigepflicht) und professionell Pflegende übersehen in den meisten Fällen gewalttätige Übergriffe auf meist hilflose Menschen. In der häuslichen Pflege erstatten die Opfer nur selten Anzeige, weil sie fürchten, in Seniorenheime abgeschoben zu werden, weil sie sich für das Verhalten ihrer Kinder schämen, mit denen sie gleichwohl noch in engen persönlichen Beziehungen leben, und weil es ihnen nicht selten an geistiger Klarheit und psychischer Energie fehlt, um nach ihrer Anzeige die Fragen der Polizei beantworten zu können. Ähnliches gilt für Pflegeeinrichtungen.
Gewalt hat viele Gesichter. Eins ist allerdings allen gemeinsam: durch Handlungen oder Unterlassungen wird auf die Befindlichkeit der Betroffenen ausgeprägt negativ eingewirkt.
Dieck (1993) betont: Gewalt steht für einmalige oder oftmalige „Handlungen und Unterlassungen, die von sehr gravierender Art sind“.
Vernachlässigung ist ein Gesicht der Gewalt. Vernachlässigung besteht darin, dass Handlungen unterlassen werden, „die im Sinne eines erkennbaren Bedarfs oder ausdrücklichen Wunsches der betroffenen Person angemessen wären“. Passive Vernachlässigung kann zum Beispiel darin bestehen, dass Ältere unangemessen lange alleine gelassen werden, notwendige Hilfeleistungen vergessen werden, oder unzureichende Pflege zu Mangelernährung und Austrocknung des Körpers (Dehydration) führt und wundgescheuerte Stellen am Körper durch das ständige Liegen sich verschlimmern (Dekubiti). Dabei lässt sich Dekubitus durch einfache Eiweißgaben vermeiden. „Eine aktive Vernachlässigung liegt vor, wenn pflegerische Handlungen wie das Waschen, die Reinigung des Bettes oder die Versorgung mit Essen und Getränken bewusst unterlassen werden“ (Rückert 1997).
Von Misshandlungen spricht man, wenn ein aktives Tun dazu führt, „dass die Befindlichkeit des oder der Betroffenen in spürbarer Weise negativ berührt wird, beziehungsweise, wenn ein ausdrücklicher Wunsch deutlich missachtet wird“. Körperliche Misshandlungen bestehen beispielsweise in Schlagen, Verbrennen, Schneiden, Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit und sexuellem Missbrauch, aber auch „in der Verabreichung von deutlich überdosierten Medikamenten, Verweigerung von Medikamenten und Nahrung, isolierte Unterbringung in kleinen Räumen, oder auch darin, jemand mit Gepäck auf die Strasse zu setzen“ oder seinen Notruf zu missachten. Psychische Misshandlung kann von Beschimpfungen und verbalen Verunglimpfungen über Einschüchterungen und Drohungen („wenn Du nicht tust, was ich sage, dann kommst Du ins Heim!“) bis hin zur Isolierung reichen.
Die Einschränkung des freien Willens entsteht dadurch, dass Handlungen, die einem Menschen zustehen, gegen seinen Willen unterbunden werden. In diese Kategorie gehören Verletzungen der Menschrechte und Grundrechte und Behinderungen etwa bei der Wahl des Wohnortes, bei der Wahl der Pflege, bei der Wahl des Pflegheimes, bei der Verwendung eigener Geldmittel oder bei der Abfassung des Testaments.
Es ist keine Untertreibung, wenn behauptet wird, dass in Deutschland in Pflegebeziehungen Tag für Tag mindestens fünfhunderttausend Mal gegen die Menschenrechte verstoßen wird.
Nur wenn die Alten ihr Leben gelingend abrunden wollen, nur wenn sie den Kampf aufnehmen und sich zusammenschließen. können sie gewinnen.
Bund der Pflegeversicherten e.V.
Gerd Heming (Vors.), Münster, Februar 2013
——————————————————————————————————————————
Fotoquelle: Wikipedia
Source It’s all about love
Author Candida Performa
This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.