König gegen Brandner
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 9. Juni 2016
Gericht entscheidet gegen Abgeordnete der Linke
Heute fand vor dem Thüringer Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung in Sachen Katharina König gegen Stephan Brandner statt. Auf die Berufung Brandners wurde das Urteil des Landgerichts Erfurt abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. König hat zudem die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Die Landtagsabgeordnete der Linken hatte versucht, Brandner eine Äußerung, die er im Landtag gemacht hatte, zu untersagen. Brandner äußerte am 17. Dezember 2015 in einem Redebeitrag, dass die durch die sogenannte Antifa inszenierten Straßenschlachten in Leipzig wenige Tage zuvor durch die Abgeordnete König und ihren Vater, den Jenaer Stadtjugendpfarrer, unterstützt worden seien. Bereits erstinstanzlich war König teilweise vor Gericht gescheitert. Eine von König gegen Brandner erstattet Strafanzeige blieb folgenlos.
Die Richter des OLG machten deutlich, dass die Thüringer Verfassung und das Grundgesetz mit der Indemnität der Abgeordneten sicherstellten, dass sie für Äußerungen im Parlament nicht gerichtlich belangt werden können. Für Fehlverhalten gebe es Sanktionsmöglichkeiten in der Geschäftsordnung des Landtages, die bis zum Ausschluss aus der Sitzung reichen würden. Es bestünden daher weder Bedarf an, noch die Möglichkeit für ein Gerichtsverfahren.
http://www.jenapolis.de/2016/06/08/thueringer-oberlandesgericht-entscheidet-zugunsten-brandners-afd-und-gegen-abgeordnete-koenig-die-linke/
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Grafikquelle : Landtag Thüringen, 18. Mai 2011, Katharina König