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Gelee Royal für alle

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 12. Juli 2017

Echter Adel kennt keine Verbrechen

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dc/Tagesschau_logoen_2013-07-11_13-56.jpg

Autor: U. Gellermann

An einem beliebigen Tag in der TAGESSCHAU-Redaktion. Schon lange tobte der blutige Krieg im Jemen. Und lange schon kannte man in der Redaktion den Verursacher: Saudi Arabien. Aber weder der Krieg noch das mörderische saudische Königshaus kamen in der Tagesschau vor. Doch Doktor Gniffke, der Chef von ARD-aktuell grübelte schon seit Tagen. Eigentlich, wenn er denn den Programmauftrag erfüllen wollte, wäre mal eine analytische Berichterstattung über das Königshaus und dessen Drecks-Krieg nötig. Aber, wie ansetzen? Kam doch dem Chefredakteur plötzlich ein Päckchen auf den Schreibtisch. Der Absender: Salman ibn Abd al-Aziz. Da freute sich Doktor Gniffke. Der saudische König selbst schickte ihm ein Geschenk! Und, kaum ausgepackt, hatte Gniffke ein Glas Gelee Royal in der Hand, ein Wundermittel für die Potenz, direkt aus dem Bienenstock! Voller Dankbarkeit wußte der Chefredakteur auch gleich, wie er die Saudis mal wieder in den Nachrichten unterbringen sollte: „Der G20-Gipfel wird am Wochenende mit einem Hauch weniger royalem Glanz stattfinden .  . .“ – Royaler Glanz, das war es! Künftig sollte Rolf Seelmann-Eggebert für die TAGESSCHAU aus dem Jemenkrieg berichten. Der Mann, der seit Jahr und Tag für den NDR schmutzige Adelswäsche in strahlendem Glanz erscheinen lässt. Denn echter Adel kennt keine Verbrechen!

Programm-Beschwerde:
Saudi-Arabien – „Wertendes Wording“

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,

im Beitrag vom 3.7.2017 heisst es: 
„Der G20-Gipfel wird am Wochenende mit einem Hauch weniger royalem Glanz stattfinden. Der saudi-arabische König Salman bin Abdelasis al Saud hat seine Teilnahme abgesagt, wie Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte. Die Gründe ließ er allerdings offen. Ebenso bleibt abzuwarten, wer den Staatschef aus Nahost vertreten wird.“ 
Die Tagesschau versucht, dem radikalislamischen saudischen Machthaber verbal zu hofieren und ihm „royalen Glanz“ anzudichten, obwohl Saudi-Arabien eine blutrünstige Despotie ist, in der die Herrschaft innerhalb einer Familie weitergereicht wird, nicht anders als in Nordkorea. Beschönigende Begriffe wie „Monarch“ oder „König“ sollten demokratischen konstitutionellen Monarchien vorbehalten sein, eine sprachliche und gedankliche Devotionalie wie im vorliegenden Fall sollte sich ein demokratisch verfasstes Nachrichteninstitut nicht leisten. 
Es hätte gereicht, den Mann als „Herrscher“ zu bezeichnen. Es wäre das immer noch sachlicher als der Begriff „Machthaber“, den ARD-aktuell bekanntlich den nicht-USA-konformen Staatschefs vorbehält…
Mit der hier kritisierten Formel lenkt ARD-aktuell von der Tatsache ab, dass Saudi-Arabien ein Mörderstaat ist, der Blogger brutal auspeitschen lässt, Frauen unterdrückt, die Todesstrafe extensiv und in grausamsten Formen (Steinigung, Enthauptungen) sowie Folterungen anwendet und Verstümmelungen wie Handabhacken vornimmt, Terroristen finanziert und Nachbarstaaten wie den Jemen völkerrechtswidrig bombardiert.  
Zu beanstanden ist Dr. Gniffkes „Wording“ deshalb, weil es keine korrekte „Einordnung“ liefert, sondern eine beschönigende „Bewertung“ des saudi-arabischen Staates darbietet, wie mit negativem Gehalt auch beim „Machthaber“ Assad oder „Kreml-Herrscher“ Putin; die einen sind der Bundesregierung genehm, die anderen nicht, entsprechend konformistisch die Wortwahl der ARD-aktuell.  
Gniffke bestreitet zwar öffentlich, „wertende Absichten“ zu verfolgen. Die Nachfrage allerdings, worin für ihn der Unterschied zwischen „wertend“ und „einordnend“ bestehe, hat er unbeantwortet gelassen. Er weigert sich auch, sein „Wording“-Kompenium öffentlich zugänglich zu machen. Auch Sie als Rundfunkräte interessiert das anscheinend nicht. Kürzlich haben Sie bestätigt, dass der Rundfunkrat sich nicht einmal mit der Frage des gezielten „Wordings“  befassen will. Quelle: 
https://www.heise.de/tp/features/Die-vertraulichen-Sprachregelungen-der-ARD-3758887.html 
Der Beitrag vom 3.7.17 verstößt gegen die Richtlinien gemäß §§ 5 Abs.3 NDR-StV i.V.m. den Richtlinien des § 11e in der Fassung vom 17.9.2013. Dort heisst es unter I. 3. „Die Sendungen der Tagesschau dürfen keine Meinungsäußerungen der Redaktion enthalten“. Die Beschreibung „ein Hauch von royalem Glanz“ ist eine Meinungsäußerung und ein Ausdruck von fehlender „Objektivität und Unparteilichkeit“.
Wir fordern die Befassung des Rundfunkrates. Die Beschwerdemöglichkeit ergibt sich aus IV der Richtlinien gemäß § 11e. Zum Thema siehe auch (Beitrag 3):
 
http://www.nachdenkseiten.de/?p=39028
 
Mit freundlichen Grüßen

F. KLinkhammer   V. Bräutigam

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 Grafikquelle   :User:Sogndal 123Eigenes Werk

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