G20-Gipfel – Beweise unklar
Erstellt von Redaktion am Montag 18. November 2019
Nur ein Beamter wurde angeklagt. Woran liegt das?
Singen sie wieder ? ….. die Reihen fest geschlossen. Macht muss Macht zeigen um zu bleiben
Von Annabel Trautwein
Ob sich Polizisten beim G20-Gipfel in Hamburg strafbar gemacht haben, ist noch lange nicht aufgeklärt. Nur ein Beamter wurde angeklagt. Woran liegt das?
Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeibeamte, Schlagstockhiebe und Pfefferspray gegen Demonstrierende – gut zweieinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist die letzte Akte noch lange nicht geschlossen. Mehr als 900 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Randalierer hat die Staatsanwaltschaft bislang eingeleitet, rund 180 Personen wurden verurteilt. Vergleichsweise überschaubar wirken dagegen die Ermittlungen gegen mutmaßliche Straftäter in den Reihen der Polizei: Von 156 Verfahren wurden 103 eingestellt, nur ein Polizist landete bislang vor Gericht und wurde verwarnt – weil er einem Kollegen den kleinen Finger umknickte.
Direkt gegenüberstellen lassen sich die Zahlen nicht. Die Frage, ob Gewalt strafbar ist, hängt davon ab, wer sie anwendet und wann. Das staatliche Gewaltmonopol liegt bei der Polizei. Doch was sagt es aus, wenn zwei Drittel der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingestellt werden mangels hinreichenden Tatverdachts? „Polizeigewalt hat es nicht gegeben“, behauptete der damalige Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) wenige Tage nach dem Gipfel und meinte damit: Für systematische Übergriffe von Polizisten auf Bürger gebe es keine Hinweise.
Geben die Zahlen ihm recht? Oder blieben womöglich Straftaten unentdeckt, weil nicht gründlich genug ermittelt wurde?
Früher oder später landen sämtliche Strafanzeigen gegen Polizisten im Einsatz auf dem Schreibtisch von Oberstaatsanwältin Sabine Schmädicke, Leiterin der Abteilung Amtsdelikte. Was und wie lange ermittelt werden soll, bestimmen sie und ihre Kollegen. Von dem Begriff „Polizeigewalt“ hält Schmädicke wenig. Doch sie sagt auch: Wenn ein hinreichender Tatverdacht fehle, heiße das nicht, dass keine Straftat vorgefallen sei. „Wir wissen es einfach nicht“, sagt sie.
Steht ein Polizist oder eine Polizistin im Verdacht, im Einsatz eine Straftat begangen zu haben, prüfen als Erstes andere Polizisten den Fall. Das Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) trägt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Material zusammen, sucht nach Hinweisen auf strafbares Verhalten und trifft eine Vorauswahl. Dann geht die Akte an die Juristinnen der Abteilung Amtsdelikte, die den Fall strafrechtlich bewerten. Erhärtet sich ein Tatverdacht, erheben sie Anklage. Bei Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten im G20-Einsatz aber sei das schwierig, sagt die Oberstaatsanwältin.
Die Situation während der Gipfeltage war oft chaotisch – Demonstrationen und Proteste in kaum zu überschauender Zahl, vermummte Randalierer, Polizisten in gepanzerter Einsatzmontur, mit individueller Kennung oder ohne. Die Quellen für die Ermittlungen: YouTube-Videos, Aufnahmen der Polizei, Presseberichte, Fotos, Zeugenaussagen. Alles Momentaufnahmen aus bestimmten Blickwinkeln. „Ich sehe eine Szene, von der ich nicht weiß: Wann war das? Wo war das? Welcher Polizeibeamte hat gehandelt?“, sagt Schmädicke. „Und aus welchem Grund kam es zu diesem Geschehen? Das sind alles Fragen, die ich lösen muss.“
Zeugen könnten sich oft nicht an Einzelheiten erinnern, die Einsatzberichte der Polizei seien mit erheblichen Verzögerungen, womöglich erst Tage später, verfasst worden. „Mein Eindruck ist: Die schriftliche Berichtsfertigung, die eigentlich gefordert ist, war objektiv nicht möglich“, sagt Schmädicke. Das alles erschwere die Beurteilung.
Im Zweifel für den Angeklagten: Das gilt auch für die Polizei
Quelle : Zeit-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — G20 summit policetroops…
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Unten — g20 summit 2017 hamburg…