Freiheit für Andersfühlende
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 11. April 2019
§219a: Der ungeliebte Kompromiss
von Julia Lorenz
Fast konnten sie einem leid tun. Bundesjustizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, beide SPD, fiel es sicherlich nicht leicht, die Einigung um den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch als erfolgreichen Kompromiss zu verkaufen. Kritikerinnen forderten die Abschaffung des Paragraphen, der es Ärztinnen und Ärzten verbietet, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren – oder, wie es im Gesetzestext heißt: für sie zu werben. Befürworter kämpften hingegen für dessen Erhalt, zum Schutz des ungeborenen Lebens, wie sie sagen. Herausgekommen ist nun eine Gesetzesnovelle, die eine minimale Verbesserung für Frauen und Ärzte verspricht – und doch leidenschaftlich kritisiert wird: Opposition und Ärzte zeigen sich enttäuscht, und in der feministischen Debatte wird so laut Protest geschlagen, dass alle Zwischentöne verhallen. Wie konnte es dazu kommen?
Begonnen hatte die Auseinandersetzung um den lange Zeit unbeachteten Paragraphen mit der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017. Selbsternannte „Lebensschützer“ zeigten Hänel wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a[1] an. Die Gynäkologin listet auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche als eine Dienstleistung unter vielen. Das Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Im vergangenen Herbst scheiterte Hänel vor dem Berufungsgericht und kündigte an, im Notfall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um betroffenen Frauen die ihrer Ansicht nach notwendigen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Die Urteile entfachten eine breite Debatte in der Gesellschaft – und im Deutschen Bundestag: Während sich CDU/CSU und AfD für den Erhalt des Paragraphen aussprachen, forderten Grüne, Linke und FDP fraktionsübergreifend seine Abschaffung. Eine wenig ruhmreiche Rolle kam dabei den Sozialdemokraten zu: Noch Anfang 2018 forderte die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles, das „Werbeverbot“ aufzuheben. Im Ringen um einen Koalitionsvertrag konnten sich CDU/CSU und SPD dann jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen. In der ohnehin schwierigen Findungsphase der dritten Auflage einer großen Koalition verkündete die SPD im April 2018 schließlich, von ihrem Antrag zur Abschaffung des Paragraphen abzulassen – für den es fraktionsübergreifend eine deutliche Mehrheit gegeben hätte. Nach langen Verhandlungen legten CDU/CSU und SPD im Dezember 2018 ihren Gesetzesentwurf vor, im Februar billigte der Bundestag, gefolgt vom Bundesrat im März den Kompromiss – der nun für Unmut sorgt.
Denn statt den Paragraphen abzuschaffen, wie eine Mehrheit der Bevölkerung und des Bundestages es wünscht, wurde er lediglich verschlimmbessert.
Keine Rechtssicherheit für Ärzte
Zwar dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich und straffrei darüber informieren, dasssie Abbrüche durchführen. Es bleibt ihnen allerdings nun ausdrücklich verboten, darüber Auskunft zu geben, welcheAbtreibungsmethoden es gibt, welche davon sie empfehlen und anbieten.
An ihrer Stelle sollen fortan die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine stets aktuelle Liste von Ärzten und Kliniken führen, auf der auch über die Art und Weise des Schwangerschaftsabbruchs informiert wird. Damit gibt es erstmals bundesweit eine staatlich verantwortete Webseite, die Ärztinnen und Ärzte nennt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Bislang landeten Betroffene auf der Suche nach Informationen oft auf den Webseiten radikaler Abtreibungsgegner, die unter anderem Schockbilder toter Föten zeigen.[2]
Zwar könnte der Kompromiss nun auch dafür sorgen, dass Ärzte die Information aus Furcht vor Strafen nicht mehr gänzlich unterschlagen, von Rechtssicherheit sind Ärztinnen und Ärzte wie auch Kliniken aber noch immer weit entfernt. Denn nach wie vor setzt der Paragraph 219a sachliche Informationen über Abtreibungen mit Werbung gleich. Dabei ist, wie beispielsweise Kristina Hänel mehrfach betonte, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung für ärztliche Leistungen hierzulande ohnehin untersagt.[3] All jenen, die für eine Abschaffung von 219a eintreten, geht es nicht um bunte Werbefilmchen, die nach dem Motto „Drei für zwei“ einen sorglosen Umgang mit Abtreibung nahelegen. Ihnen geht es vielmehr darum, jene Informationen zur Verfügung stellen zu können, die die betroffenen Frauen benötigen, um eine mündige Entscheidung zu treffen. Mit der nun bestehenden neuen Regelung untersagt der Staat aber genau das – und tritt den Ärztinnen und Ärzten wie auch den Frauen mit einem tiefen Misstrauen gegenüber. Das kritisierten neben vielen anderen auch der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Gewerkschaft DGB.[4]
Ein paternalistisches Frauenbild
Mit ihrer Furcht, medizinische Fakten könnten Frauen bereits zu einer Abtreibung verleiten, offenbaren die Abtreibungsgegner ihr paternalistisches Frauenbild. Sie gehen davon aus, dass Frauen keine verantwortungsvolle, ihren eigenen Körper betreffende Entscheidung treffen können – obwohl die Beratung durch Einrichtungen wie „Pro Familia“ laut Paragraph 218 Strafgesetzbuch ohnehin verpflichtend ist, um einen Schwangerschaftsabbruch straffrei durchführen zu können.
Obwohl Abtreibungen der häufigste chirurgische Eingriff in der Gynäkologie sind, bleibt das Stigma für Frauen somit bestehen. Umso zynischer erscheint es, wenn Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU nun auch noch glaubt, Frauen über das Offensichtliche aufklären zu müssen: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere“, stellte er jüngst klar.[5]
Wie er das Urteilsvermögen von Frauen einschätzt, machte Spahn bereits 2013 deutlich. In der Debatte um die Abschaffung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“, die nach einem „Verhütungsunfall“ eine Schwangerschaft verhindern kann, sprach er sich dagegen aus und mahnte, solche Pillen seien „nun mal keine Smarties“.[6]
Solch einer Warnung liegt die Annahme zugrunde, Frauen würden bei freier Verfügbarkeit lieber ein „Notfallmedikament“ in Anspruch nehmen, als (möglichst) sicher zu verhüten – oder eben leichtfertig abtreiben. Dieser Logik folgend, setzt Spahn nun ein insbesondere von radikalen Abtreibungsgegnern gefordertes Projekt durch: In einer umfangreichen Studie will er die seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen untersuchen lassen – sehr zum Ärger der Koalitionspartners.
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
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„Feminismus und Abtreibung„
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Grafikquellen :
Oben — Protest against Paragraph 219a…https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Aktionstag_zum_%C2%A7219a
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