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Flüchtlingshelferin Anni Lanz

Erstellt von Redaktion am Freitag 7. Dezember 2018

Richter braucht Bedenkzeit

Quelle        :       INFOsperber.CH

Von Tobias Tscherrig

Am Donnerstag musste sich Anni Lanz vor Gericht verantworten. Sie hatte einem Flüchtling zurück in die Schweiz geholfen.

«Menschlichkeit ist kein Verbrechen», steht auf dem gelben Plakat, das ein älterer Mann in die Höhe hält. Er ist einer von knapp 40 Personen, die sich vor dem Gebäude des Bezirksgerichts Brig (VS) versammelt haben, um dem Prozess gegen die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz beizuwohnen. Einige ihrer Unterstützer sind von weit her angereist: Von Basel sind sie gekommen, von Zürich, Bern und Genf.

Beobachtet von vier Polizisten stehen sie da, diskutieren, sind sich einig: Anni Lanz hat nichts falsch gemacht. Sie wollte nur helfen, als sie am 24. Februar den kranken, von den Schweizer Behörden abgeschobenen Afghanen Tom*, aus dem Dreck des Bahnhofs Domodossola aufgesammelt und über die Grenze zurück in die Schweiz gebracht hatte. (Lanz schildert die Hintergründe in der WoZ und auf Infosperber.)

Verfahren statt Strafbefehl

Anni Lanz, eine unscheinbare 73-jährige Frau, nimmt Solidaritäts-Bekundungen entgegen, spricht mit Journalisten, lächelt – und sieht aus wie die nette Grossmutter von nebenan. Aber Lanz ist mehr als das. Sie ist eine Kämpferin. Seit Jahrzehnten setzt sie sich für Menschenrechte ein: Frauenrechte, die Rechte von Flüchtlingen, für ein menschenwürdiges Asylrecht. Diese Themen sind ihr besonders wichtig. Für ihren unermüdlichen Einsatz wurde sie mehrfach ausgezeichnet.

Lanz kämpft weiter – auch wenn es ungemütlich wird. So wie in Domodossola, als sie den kranken, suizidgefährdeten und mit Narben übersäten Tom nicht einfach auf dem kalten Boden liegen liess. So wie am Prozess in Brig, der eigentlich gar nicht stattfinden sollte. Hätte Lanz den Strafbefehl der Walliser Staatsanwaltschaft akzeptiert, wäre sie wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen worden. Das Strafmass: Eine Busse in der Höhe von 300 Franken. Plus eine Geldstrafe von 1500 Franken, deren Vollzug zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird.

Aber Lanz wählte das Verfahren. Nicht wegen des Geldes oder der Höhe der Strafe, sondern weil sie sich dagegen wehrt, als Flüchtlingshelferin kriminalisiert zu werden. Und weil sie vor Gericht die Unmenschlichkeit des Schweizer Asylrechts anprangern will.

«Hilfestellung in Italien unmöglich»

Richter Michael Steiner lächelt, als er die vielen Zuschauerinnen und Zuschauer sieht. Obwohl in der Schweiz viele Verfahren öffentlich sind, sind volle Säle die Ausnahme. Endlich ist jeder freie Platz belegt. Steiner liest vor, was die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorwirft: Per Auto hat sie einen Flüchtling ohne Visum über die Schweizer Grenze gebracht. Obwohl Lanz nur Beifahrerin war, ist sie die Beschuldigte. Sie hatte das Ganze eingefädelt.

Die Anträge der Staatsanwaltschaft sind schnell abgearbeitet, sie unterscheiden sich nicht von denjenigen aus dem Strafbefehl. Lanz nimmt auf der Anklagebank Platz. Ob sie aussagen möchte?, fragt Richter Steiner. «Ja, Ja», antwortet sie und bittet den Richter Schriftdeutsch zu sprechen – damit die Zuschauerinnen und Zuschauer alles verstehen können.

Steiner stellt Fragen zum Tathergang. Zum Beispiel ob Lanz wusste, dass die Beschwerde gegen die Ausweisung von Tom damals bereits abgewiesen worden war. Sie wusste es nicht. Stattdessen schildert sie ihren Versuch, die Caritas-Organisation in Domodossola über den prekären Zustand von Tom zu informieren. «Der Chef der Caritas ist in der Messe, sagte man mir am Telefon. Er hat mich nie zurückgerufen.» Dann erklärt Lanz, warum es unmöglich war, Tom in Italien zu versorgen. Ohne Papiere sei eine Unterbringung, etwa in einem Hotel oder im Spital, unmöglich. «In Italien werden Hilfestellungen an Sans-Papiers viel härter als in der Schweiz bestraft. Die Leute haben Angst zu helfen.» Deshalb sei ihr nur der Ausweg in die Schweiz geblieben. Sie habe sich zwischen zwei Straftaten entscheiden müssen – und die Kleinere gewählt.

«Ich wusste, dass ich gegen das Gesetz verstosse»

Dann spricht Lanz von Tom. Wie sie sich mit Zeichensprache verständigen mussten, weil er nur Paschto spricht. Wie sie schliesslich erfahren habe, dass er psychiatrische Behandlung braucht. Das er auf seine Schwester, die in der Schweiz lebt, angewiesen sei. Und schliesslich von seinen Suizidversuchen. Als sie ihn am Bahnhof in Domodossola gefunden habe, vermutete sie erst, Tom sei einer Messerattacke zum Opfer gefallen. Dabei habe er sich die Schnittwunden an der Kehle selber zugefügt.

«Mir war damals schon bewusst, dass ich gegen das Ausländergesetz verstosse», gibt Anni Lanz vor Gericht zu. «Ich kenne aber auch das übergeordnete Recht und darauf berufe ich mich.» Was ihre Motivation gewesen sei, will Richter Steiner wissen. «Für mich war es kein Vergnügen, nach Domodossola zu gehen», sagt Lanz. «Es war eisig kalt und ich wusste, dass ich in eine schwierige Situation reise.» Eine Lösung habe sie da noch nicht gesehen. Sie habe nur gewusst, dass sie helfen müsse.

Während weitere Zuschauerinnen und Zuschauer in den Saal treten und noch mehr Stühle organisiert werden, erwähnt Lanz, das sich sogar das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft, das die Zwangs-Ausweisung von Tom vollzogen hatte, entschuldigt und sich im Nachhinein auf den Standpunkt gestellt hatte, dass man Tom in seinem Zustand nicht hätte ausschaffen dürfen.

«Müssen Sie jetzt warten, bis ich das durchgelesen habe?», fragt Anni Lanz den Richter, sobald der Drucker ihre Aussagen ausgespuckt hat. Die Zuschauer lachen, Richter Steiner lächelt, Staatsanwalt Andreas Seitz blickt etwas gelangweilt auf seine Akten.

Recht brechen um Leben zu schützen?

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist kurz. Seitz drückt darin seine Bewunderung für Menschen aus, die anderen helfen. «Gäbe es auf der Welt mehr Menschen wie Anni Lanz, wäre sie ein besserer Ort.» Lanz sei auch keine klassische Schlepperin – trotzdem habe sie eine Straftat begangen. Und vor dem Gesetz seien alle gleich. Der Staatsanwalt stellt die wichtigste Frage der Verhandlung: «Darf man Recht brechen um Leben zu schützen?». Eine Zuschauerin streckt ihm ihr Plakat entgegen. «Helfen ist kein Verbrechen», steht darauf.

Seitz teilt diese Meinung nur bedingt. Lanz habe im Wissen gehandelt, dass sie eine Straftat begehe. Im Übrigen lässt er auch keine Schuldausschlussgründe oder Rechtfertigungsgründe gelten. Für Tom habe keine unmittelbare Gefahr an Leib und Leben gedroht, argumentiert er. Zwar sei der Flüchtling tatsächlich psychisch und physisch krank, ohne Obdach und auf die Hilfe von Dritten angewiesen gewesen. Aber in Domodossola erfriere niemand. Die Selbstverstümmelungen von Tom bezeichnet Seitz als «typischen Hilferuf».

Es gelte die beiden Rechtsgüter «menschliches Leben» und «staatliche Gewalt» abzuwägen. «Es scheint vertretbar, das menschliche Leben höher zu gewichten», so Seitz. Allerdings sei die Tat von Lanz damit nicht zu rechtfertigen, da sie genügend andere Alternativen gehabt habe. Der Staatsanwalt spricht vom funktionierenden Gesundheitssystem in Norditalien und davon, dass Lanz Hilfe vor Ort hätte organisieren können. Deshalb sei Lanz schuldig. Aber: «Der vorliegende Fall ist ein entschuldbarer Notfall». Es sei am Gericht zu prüfen, ob eine Strafmilderung angebracht sei. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft bereits die minimale Strafe gefordert.

«Exempel an prominenter Flüchtlingshelferin statuieren»

Der Verteidiger von Anni Lanz braucht für sein Plädoyer erheblich mehr Zeit. Er beantragt, alle Vorwürfe fallenzulassen. «Hier geht es auch darum, ein Exempel an einer prominenten Flüchtlingshelferin zu statuieren», sagt er. Eine Aussage, die Staatsanwalt Seitz später bestreiten wird.

Der Verteidiger geht noch einmal auf die Lebensgeschichte von Tom ein und zeichnet ein trauriges Bild: Von einem Mann, der nicht mehr nach Afghanistan zurück könne, weil er dort unter anderem Panzerfahrer gewesen sei. Der Vater sei von Terroristen erschossen worden, sein Kind und seine Frau seien bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen. Daraufhin sei die Situation eskaliert und Tom habe seine ersten Selbstmordversuche begangen.

«Unrechtmässige Ausschaffung»

Nach dem negativen Asylbescheid in der Schweiz sei Tom – trotz verschiedenen Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken und mehreren Selbstmordversuchen – mithilfe von Zwangsmassnahmen nach Italien abgeschoben worden, wo er ohne Hilfe auf der Strasse gelandet sei. Dabei sei die Anordnung von Zwangsmassnahmen bei heiklem Gesundheitszustand verboten. «In diesem Verfahren muss die Ausschaffung überprüft werden. Hier wurde die Staatsgewalt unrechtmässig ausgeführt.» Nicht nur wegen dem Gesundheitszustand von Tom, sondern auch, weil die Behörden die Abschiebung noch während der Beschwerdefrist vollzogen hätten.

Anni Lanz stützt ihren Kopf mit den Händen und hört ihrem Verteidiger zu. Dieser zieht einen ähnlichen Fall heran und verweist auf das entsprechende Urteil des Bundesgerichts, das der Argumentation eines Flüchtlingshelfers stattgegeben hatte. In der Menschenrechtskonvention, der Schweizerischen Bundesverfassung, in der Strafprozessordung und in Entscheiden des UNO-Ausschusses gegen Folter (CAT) findet der Anwalt weitere Beispiele, die die Unschuld von Lanz – und die mangelnden Abklärungen der Schweiz nach dem zukünftigen Wohlergehen des Flüchtlings – rechtlich untermauern sollen. Lanz sei gemäss Schweizer Gesetz sogar verpflichtet gewesen, dem Notleidenden zu helfen, so der Anwalt.

«Reihen sie sich nicht ein!»

Dann schlägt der Anwalt den Bogen zu aktuellen Ereignissen. Zu den spanischen Feuerwehrmännern, die in Griechenland ertrinkende Flüchtlinge aus dem Wasser gezogen haben und dafür bestraft werden sollen. Zum Kapitän des NGO-Rettungsschiffes «Lifeline», der für seine Hilfestellungen auf See verurteilt werden soll. «Reihen sie sich hier nicht ein!», appelliert der Anwalt von Lanz an Richter Steiner und erntet dafür Applaus vom Publikum.

Richter Michael Steiner schliesst die Parteiverhandlung. Er vertagt die Urteilseröffnung und sagt, die Entscheidungsfindung werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Fall «Anni Lanz», der eigentlich als Bagatelle und mittels Strafbefehl hätte erledigt werden sollen, ist in der Verhandlung kompliziert geworden.

Und Tom? Der Afghane ist irgendwo in Italien verschwunden. Niemand weiss, wo er ist.

* Name geändert

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

keine

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Grafikquellen       :          Anni Lanz (2005)

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