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RENTENANGST

Fischer in Rock

Erstellt von Redaktion am Freitag 4. März 2016

Kolumnist und Starjurist

 von Christian Rath

Er spricht Recht, und er hat gern Recht: Wie aus einem renitenten Schulabbrecher „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ wurde.

„Ich mache das, weil ich denke, dass ich es darf, und weil es Spaß macht, und dann werde ich berühmt dabei, und das macht auch Spaß“, sagte Thomas Fischer neulich bei einer Veranstaltung. Der massige Bundesrichter sitzt da wie Buddha persönlich und verzieht keine Miene. Wie so oft weiß man nicht genau, ob er das alles ganz ernst meint.

Seit 16 Jahren ist Thomas Fischer Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), dem höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht. Seit drei Jahren sitzt der 62-Jährige dem Zweiten Strafsenat vor. Dort gehört die undurchdringliche Miene zum professionellen Habitus. Aber sie funktioniert auch in seiner neuen Rolle als rechtspolitischer Kolumnist und Großplauderer.

„Fischer im Recht“ heißt seine Kolumne bei zeit.de. Woche für Woche schreibt der Bundesrichter, was er so über die Gesetze, die Politik und die Rechtsprechung denkt. Zu seinen Veranstaltungen kommen mehrere Hundert Besucher. Inzwischen ist er ein echter Juristenstar.

Er provoziert und polemisiert

„Der Deutsche weiß alles über Hinterradaufhängungen. Von den Grundregeln des Rechts versteht er dagegen nicht viel“, schrieb Fischer, als er im Januar 2015 seine Kolumne startete. Fischer ködert seine Leser mit Polemik, Subjektivität und gewagten Assoziationen. Natürlich gibt es davon im Netz schon genug. Aber es gibt nur einen Bundesrichter, der das Woche für Woche liefert. „Was der sich traut!“, denken die Leute, vor allem die Juristen.

Im September schlug Fischer vor, auf dem BGH-Gelände ein Flüchtlingslager zu bauen: „Es gibt da eine wirklich schöne Fläche zwischen Palais und Bibliothek.“ Seine Kolumne nach der Kölner Silvesternacht (“Unser Sexmob“) gehört zum Besten, was über die triefende Doppelmoral jener Tage geschrieben wurde.

Es ist eine Win-win-Situation. Zeit und zeit.de hatten bisher juristisch wenig zu bieten. Aber wozu braucht man einen Korrespondenten in Karlsruhe, wenn nun Thomas Fischer persönlich schreibt? Und der Jurist scheint endlich eine adäquate Bühne für seine publizistischen Bedürfnisse gefunden zu haben. Im Schnitt liefert er 25.000 Zeichen pro Kolumne. Das entspricht immerhin einem großen Zeit-Dossier – und das Woche für Woche. Der selbstironisch-rechthaberische Titel „Fischer im Recht“ stammt allerdings von der Redaktion, nicht von ihm. In diesen Tagen erscheint eine Auswahl seiner Kolumnen als Buch – das genauso heißt wie seine Kolumne.

Linksliberales Profil

Fischer hat ein klar linksliberales Profil, wenn er rechtspolitische Forderungen erhebt: „Legalize it“ für Cannabis, Liberalisierung der Sterbehilfe und Abschaffung des Blasphemieverbots. Einen Teil seiner Fans verstört er dennoch regelmäßig, wenn er über das Sexualstrafrecht schreibt. Fischer ist nämlich gegen das feministische Prinzip „Nein heißt Nein“ und deshalb gegen eine Verschärfung des Gesetzes. Eine Frau, die klar abgelehnten Sex über sich ergehen lässt, statt zu fliehen oder um Hilfe zu rufen (obwohl sie es könnte), müsse vom Strafrecht nicht geschützt werden. Man solle Frauen nicht wie Kinder oder Psychiatriepatienten behandeln, meint Fischer. Sexuelle Handlungen gegen ein klar geäußertes Nein vergleicht der Richter unpassenderweise mit dem „Anhörenmüssen grausamer Kaufhausmusik“.

Auch Journalisten mag Fischer nicht. Als sich im August halb Deutschland über die Strafverfolgung von zwei Netzpolitik-Bloggern empörte, verteidigte Fischer die Ermittlungen wegen Landesverrats. Pressefreiheit definierte er dabei so: „Freiheit ist, wenn alles geht. Man muss nichts verstehen, nichts können, nichts wollen, einfach nur irgendetwas schreiben.“

Es gibt von ihm kaum einen Satz über Medien, der nicht vor Häme und Verachtung strotzt. Hat er Angst, dass er irgendwann selbst als Journalist wahrgenommen werden könnte? Muss er nicht, schließlich funktioniert die Marke Fischer nur deshalb, weil er „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ ist, so der Untertitel des Buchs.

Späte Berufung

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle : Autor — OtEigenes Werk

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