EUROPÄISCHE UNION
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 21. Juni 2018
Plan B für Mittelmeerstaaten
Autor Gerd Grözinger
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts. Das gilt auch in der Frage der solidarischen Verteilung der Geflüchteten innerhalb der EU.
Darin sind sich die Kommentatoren einig: Die Krise innerhalb der Großen Koalition wegen der Flüchtlingsfrage ist nur vertagt. Kanzlerin Merkels Suche nach einer „europäischen Lösung“ ist ein gewagtes Spiel, war doch Europa hier bisher nicht wirklich gewillt, eine faire Lastenverteilung zu akzeptieren. Auch Deutschland hatte sich in der Vergangenheit immer dagegen gewehrt, an der Dublin-Regelung substanziell etwas zu ändern. Man war in Berlin zufrieden damit, dass die Mittelmeeranrainer Italien, Griechenland und, etwas abgeschwächt, Spanien das Problem von uns fernhielten.
Selbst das Aussetzen von Dublin 2015 hat nicht dazu geführt, seitens der Großen Koalition intensiv nach neuen, solidarischeren Lösungen zu suchen. Man wollte sich wohl vorbehalten, die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland auch jederzeit wieder beenden zu können. Zugegeben, auch die meisten anderen Mitgliedstaaten der EU waren nicht gerade scharf auf eine Reform von Dublin und versteckten sich gerne hinter den passiv bleibenden Führungsmächten. Dieses Merkel’sche Aussitzen rächt sich jetzt. Am Kabinettstisch sitzt nun ein zunehmend wahlpanischer Innenminister der CSU, passenderweise in der taz auch als Lega-Süd bezeichnet.
Dabei ist es nicht so, dass die EU in den letzten Jahren so gar nichts versucht hätte. Es gab vor allem den Aufschlag der EU-Kommission vom Frühling 2016. Damals wurden in Brüssel einige interessante Vorschläge gemacht. Vor allem sollte ein weitreichendes Umverteilungsschema von Flüchtlingen in Kraft treten, um die Mittelmeerstaaten zu entlasten. Daneben gab es jedoch auch die Möglichkeit eines Opting-Outs. Wer als Land dabei partout nicht mitmachen wollte, sollte pro nicht aufgenommenen Asylbewerber einmalig 250.000 Euro zahlen. Anders gerechnet: bereits 4.000 nicht aufgenommene Geflüchtete hätten eine Strafzahlung von 1 Milliarde Euro bedeutet. So wären schon ordentliche Summen zusammengekommen. Natürlich heulten die notorischen Abschotterstaaten wie Polen, Ungarn, Tschechien da auf, der ungarische Außenminister etwa sprach von „Erpressung“. Aber auch die CDU fand die Summe dann doch zu hoch und fürchtete europafeindliche Reaktionen. Damit war der Vorschlag tot, und passiert ist seitdem in dieser Richtung nichts mehr.
Jetzt, wo Matthäi am Letzten ist, könnte der Zeitpunkt gekommen sein, noch einmal über monetäre Anreize nachzudenken. Nehmen wir das Beispiel Italien mit seiner Protestregierung. Dort sind laut UNCHR etwa 250.000 Flüchtlinge registriert. Unterstellen wir weiter, dass es ein landesspezifisches Wohlfahrtsniveau gibt und konkretisieren das, indem ein Drittel des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Einwohner als zuschussfähige Kosten für einen Flüchtling angenommen wird. Daraus sollen Unterkunft, Verpflegung, medizinische Betreuung, Mindesttaschengeld und Bildungsausgaben samt einem administrativen Overhead abgedeckt werden. Italien hat im Moment ein BIP pro Kopf von etwa 28.000 Euro. Ein Drittel davon sind 9.200 Euro. Dies wieder mit den 250.000 Flüchtlingen multipliziert, macht 2,3 Milliarden Euro. So viel Anspruch hätte also Italien, wenn die EU die Kosten für Flüchtlinge übernehmen würde.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
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