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EU-Urheberrechtsreform

Erstellt von Redaktion am Freitag 15. Februar 2019

Upload  –  Waaas?

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Von Meike Laaff

Die EU-Verhandler einigen sich auf einen Text für die geplante Urheberechtsreform. Eine Handreichung für alle, die nicht mehr durchblicken.

Seit Jahren wird in der EU über eine Reform des Urheberrechts gestritten, immer wieder wurden neue Texte und Kompromisse vorgelegt, nun aber geht es auf die Zielgerade: Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der Kommission haben sich am Mittwochabend auf einen endgültigen Text für die Reform geeinigt. Weitgehend entspricht der dem Kompromiss, den Deutschland und Frankreich in der vergangenen Woche ausgehandelt haben.

EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger hatte die Reform 2016 angestoßen, um das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anzupassen. Im Kern geht es – besonders in den heiß umstrittenen Paragraphen – darum, die Betreiber großer Plattformen in die Pflicht zu nehmen, Rechteinhaber, also Künstler und Medienschaffende, zuverlässiger zu vergüten.

Das klingt zunächst einmal unterstützenswert, doch bemängeln Kritiker, dass die Maßnahmen, auf die sich die EU-Institutionen in diesem heiß umkämpften Feld nun geeinigt haben, die Meinungsfreiheit im Internet in Gefahr bringen. Besonders stark in der Kritik stehen die Artikel zum Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zu Upload-Filtern (Artikel 13).

Alle reden über Upload-Filter. Warum ?

Laut Artikel 13 des Vorschlags müssen Betreiber von Internetplattformen wie Youtube künftig „alles ihnen Mögliche“ tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Das heißt konkret: alle hochgeladenen Inhalte, also Bilder, Tonaufnahmen und Videos, sind vor der Veröffentlichung zu prüfen.

Im Grunde gibt es zwei Varianten, wie Plattformbetreiber diese Vorgaben umsetzen könnten: Entweder sie einigen sich mit sämtlichen Rechteinhabern und kaufen alle nötigen Lizenzen. Wie das allerdings in der Praxis aussehen sollte, ist mehr als unklar, weil Plattformen wie Youtube und Facebook sich die Rechte für alles, was Nutzer potentiell hochladen könnten sicher müssten, also faktisch für jeden erdenklichen urheberrechtlich geschützten Inhalt weltweit.

Darum halten viele Beobachter es für sehr wahrscheinlich, dass die Plattformbetreiber so genannte Upload-Filter nutzen, um den Ansprüchen des Gesetzestextes gerecht zu werden. Upload-Filter sind eine technische Lösung für Urheberrechtsansprüche im Netz. Neu ist das im Grunde nicht: Plattformen wie Youtube oder Facebook prüfen heute schon automatisch, ob hochgeladene Inhalte gegen Urheberrecht verstoßen und sortieren aus, was ihnen kritisch erscheint.

Neu wäre allerdings etwas anderes: Bislang läuft es so, dass die Plattformen verpflichtet sind, zu reagieren, wenn ihnen Urheberrechtsverstöße gemeldet werden. Das heißt: es wird erst geprüft und dann gelöscht. Nun allerdings sollen die Plattformen direkt für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Was faktisch bedeutet: Um Ärger zu vermeiden, müssen sie ihre Plattformen von vornherein sauber von potentiellen Urheberrechtsverletzungen halten. Weswegen sie, so die Befürchtung, ihre Upload-Filter wesentlich schärfer einstellen müssten als bislang.

Ausgenommen von alledem wären laut dem Entwurfstext für die EU-Urheberrechtsreform lediglich Plattformen, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: sie müssen jünger als drei Jahre sein, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Auf diese Ausnahmen haben sich Frankreich und Deutschland in der vergangenen Woche geeinigt und damit den Weg für den nun gefunden Textvorschlag frei gemacht. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Ausnahmen zu eng begrenzt seien, so dass auch viele kleine Unternehmen und Firmen von der Filterpflicht betroffen sein werden.

Was ist so schlimm an Upload-Filtern?

Quelle     :        TAZ       >>>>>          weiterlesen

Julia Reda zur EU-Urheberrechtsreform

„Der Kompromiss ist Augenwischerei“

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Das Interview führte Anna Grieben

Die Europaparlamentarierin kritisiert die jüngste Einigung zur EU-Urheberrechtsreform. Julia Reda über Uploadfilter, Internetkonzerne und Europapolitik.

taz: Frau Reda, am Mittwochabend haben sich die Unterhändler von Rat und Parlament auf Bestimmungen zur EU-Urheberrechtsreform geeinigt. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?

Julia Reda: Ich bin enttäuscht, da das Parlament die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich, die vergangene Woche im Hinterzimmer ausgehandelt wurde, einfach übernommen hat.Ich glaube, da wird das Parlament seiner demokratischen Rolle als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.

Bei dem deutsch-französischen Kompromiss geht es darum, dass kleine Unternehmen von den Uploadfiltern befreit sein sollen.

Der Kompromiss ist Augenwischerei. Deutschland tut so, als hätten sie eine Ausnahme für Start-ups bei Uploadfiltern rausverhandelt. Tatsächlich sind die Voraussetzungen, davon zu profitieren so eng, dass sie niemandem helfen. Es reicht nicht, dass man ein kleines Unternehmen ist, man muss auch eine geringe Reichweite haben und jünger als drei Jahre sein. Selbst Ein-Personen-Unternehmen, die keine Ambitionen haben, groß zu werden, sind in diesem Entwurf nach drei Jahren verpflichtet, Uploadfilter einzusetzen. Dazu zählen auch Diskussionsforen oder kleine Plattformen, die urheberrechtlich gar nicht relevant sind.

Machen Uploadfilter denn nicht auch Fehler?

Uploadfilter, die tadellos funktionieren, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Das ist technisch ausgeschlossen, weil das Urheberrecht komplex ist. Ein Algorithmus müsste erkennen, was ein kreatives Werk ist. Das ist völlig ausgeschlossen. Youtube hat mit Content-ID einen solchen Uploadfilter, der in der Entwicklung übrigens Millionen gekostet hat. Und alles, was die Filter tun, ist zu gucken, ob bestimmte Aufnahmen vorkommen oder nicht. Was sie nicht können, ist zu prüfen, ob vielleicht eine Ausnahme gilt, die eigentlich die Grundrechte der Nutzer schützen soll. Dazu gehört die Parodiefreiheit, das Zitatrecht. Solange der Algorithmus nicht dazu in der Lage ist, einen Sinn für Humor zu entwickeln, wird er diese Sachen auch sperren.

In der Einigung steht, dass Memes und Gifs, die zum Beispiel in die Kategorie Humor fallen, weiter hochgeladen und geteilt werden können.

Quelle      :         TAZ           >>>>>         weiterlesen

Kommentar EU-Reform zum Urheberrecht

Ein Traum für Facebook und Faschisten

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Kommentar von Daniél Kretschmar

Die Vorlage zur Urheberrechtsreform bringt marginale Verbesserungen. Der Uploadfilter allerdings wird die umfänglichste Vorzensur bislang.

Marija Gabriel, die Digitalkommissarin der EU, ist sich sicher: Die Urheberrechtsreform, die im März zur Abstimmung im Parlament steht, sei eine Stärkung für den kulturellen und kreativen Sektor der EU. So kann man die technologische und politische Monstrosität, die da geschaffen wird, natürlich auch beschreiben.

Tatsächlich bringt die Vorlage einige marginale Verbesserungen. Was aber keinerlei positiven Effekt für die europäischen Kreativen haben wird, sind das in Artikel 11 auf europäische Ebene gehobene Leistungsschutzrecht und die Verpflichtung zur Einrichtung sogenannter Uploadfilter. Letztere bedeuten den Zwang, von NutzerInnen generierte Inhalte vor Veröffentlichung auf Rechteverletzungen zu überprüfen.

Quelle    :         TAZ      >>>>>      weiterlesen

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Grafikquellen     :

Oben      —   Ein gebrauchter Kaffeefilter      –     An used Coffee filter

  • Public Domain
  • File:Coffee Filter 2006 09 09.JPG
  • Skapades: 9 september 2006

 

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2.) von Oben      —       Julia Reda im Europaparlament  Piraten

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