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RENTENANGST

Ein bisschen geschützter

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 17. Dezember 2015

Entwurf zum EU-Datenschutzgesetz

von Svenja Bergt

Ein Recht auf Vergessenwerden und eine Altersgrenze für soziale Netzwerke – das neue Gesetz soll endlich moderne Standards berücksichtigen.

Als Mark Zuckerberg noch zur Schule ging, einigten sich im Jahr 1995 in diversen EU-Gremien sehr viele Männer und etwas weniger Frauen auf eine neue Richtline. Man gab ihr einen aus gut zwei Dutzend Wörten bestehenden Titel und hoffte, sie würde künftig dafür sorgen, dass die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU gut geschützt ist.

An einen Konzern, der ein globales Onlinenetzwerk aufbaut und nationale Gesetzgebungen eher als unverbindliche Anregungen versteht, dachte damals noch keiner. An Gesichtserkennung,

Fingerabdruck-Scanner, die Verfolgung von Internetnutzern über mehrere Geräte hinweg, an immer größere Nutzerprofile von immer mehr global agierenden Unternehmen ebenso wenig.

Weil es kam, wie es kommen musste, gibt es nun ein neues Werk. Am späten Dienstag haben sich die Verhandler von EU-Kommission, Rat und Europaparlament geeinigt, vier Jahre nach Beginn des Prozesses. Auf 209 Seiten in 91 Artikeln in dem – noch nicht offiziell veröffentlichten – Entwurf steht, wie der europäische Datenschutz künftig geregelt werden soll. (pdf des Entwurfs bei
statewatch.org)

Darunter sind Passagen, die direkte Folgen vor allem für Unternehmen haben – etwa das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten. Andere werden sich unmittelbar für die Verbraucher bemerkbar machen.

Rechte, Alter und Beweglichkeit

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle: Wikipedia – Author GDD e.V. (Konzeption: glow berlin / SVG-Umsetzung Michael Atzert)

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